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Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf

Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache im Bauamt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung stattfinden kann.

Abgabefrist Bauanträge

Die Gemeinde hat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen eine gesetzliche Frist von 2 Monaten. Diese Frist beginnt erst mit Einreichung vollständiger Bauantragsunterlagen. Um eine Rückgabe unvollständiger Unterlagen zu vermeiden, sollten die Bauherren im Eigeninteresse darauf achten, nur vollständige Unterlagen einzureichen. Die Verwaltung ist grundsätzlich bemüht, dass Bauanträge zeitnah bearbeitet werden. Aufgrund von Ladungsfristen für die Sitzungen und damit zusammenhängender Vorbereitungsarbeiten können aber zwischen Einreichung von Bauantragsunterlagen und der Behandlung im Gemeinderat mehrere Wochen liegen. Als ungefährer zeitlicher Anhaltspunkt kann davon ausgegangen werden, dass die vollständigen Bauantragsunterlagen immer mindestens 2 Wochen (vorbehaltlich Urlaub etc.) vor der jeweiligen Sitzung vorliegen müssen, um dann evtl. in der dann folgenden Sitzung behandelt werden zu können.

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