Sprungziele

Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf

Die Vorsprache im Bauamt kann ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.

Abgabefrist Bauanträge

Die Gemeinde hat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen eine gesetzliche Frist von 2 Monaten. Diese Frist beginnt erst mit Einreichung vollständiger Bauantragsunterlagen. Um eine Rückgabe unvollständiger Unterlagen zu vermeiden, sollten die Bauherren im Eigeninteresse darauf achten, nur vollständige Unterlagen einzureichen. Die Verwaltung ist grundsätzlich bemüht, dass Bauanträge zeitnah bearbeitet werden. Aufgrund von Ladungsfristen für die Sitzungen und damit zusammenhängender Vorbereitungsarbeiten können aber zwischen Einreichung von Bauantragsunterlagen und der Behandlung im Gemeinderat mehrere Wochen liegen. Als ungefährer zeitlicher Anhaltspunkt kann davon ausgegangen werden, dass die vollständigen Bauantragsunterlagen immer mindestens 2 Wochen (vorbehaltlich Urlaub etc.) vor der jeweiligen Sitzung vorliegen müssen, um dann evtl. in der dann folgenden Sitzung behandelt werden zu können.

Welche Bauanträge in den jeweiligen Sitzungen behandelt werden, wird eine Woche vor Sitzung an den gemeindlichen Anschlagtafeln sowie auf der gemeindlichen Internetseite bekanntgegeben.

Alle Leistungen

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.