Information zum Grundsteuerbescheid 2025/Kontoauszug 2025

Die Bescheide für das Jahr 2025 wurden bereits im Dezember 2024 ausgefertigt, um für die Bearbeitung genügend Vorlaufzeit vor dem Versand zu haben.
Der Verwaltung war nicht bekannt, dass dadurch im Kontoauszug (nur nachrichtlich) bei „bisheriges Soll“ und „bisher gezahlt“ die Grundsteuer aus dem Jahr 2024 aufgeführt wird.
Ausschlaggebend für die Zahlung in 2025 ist der ausgewiesene „Gesamtbetrag“, nicht jedoch die Gesamtforderung im Kontoauszug.
Wir bitten diese missverständliche Darstellung zu entschuldigen.
Für Rückfragen zum Bescheid steht Ihnen gerne Frau Schöberl 08122/9759-16 zur Verfügung.