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Energienutzungsplan

Interkommunaler Energienutzungsplan für die Kommunen Buch am Buchrain, Finsing, Forstern, Isen, Pastetten, St. Wolfgang, Walpertskirchen.

Der interkommunale Energienutzungsplan für die Kommunen Buch am Buchrain, Finsing, Forstern, Isen, Pastetten, St. Wolfgang und Walpertskirchen erfolgte im Auftrag des Kommunalverbundes und wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie mit 70 % gefördert.

Basierend auf den Erkenntnissen des interkommunalen Klimaschutzkonzepts aus dem Jahr 2013 und der Aktualisierung der Energiedaten konnte jede Gemeinde für sich individuelle Schwerpunkte setzen. Folgende Themen wurden in unterschiedlicher Zusammensetzung untersucht und teilweise Umsetzungsprojekte auf den Weg gebracht:

  • Beleuchtung in kommunalen Liegenschaften (Forstern, Pastetten, St. Wolfgang)
  • Einsatz von stromsparenden Pumpen (St. Wolfgang)
  • Straßenbeleuchtung (Buch, Finsing, Forstern, Isen)
  • Energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften (Finsing, Pastetten)
  • Energieeffiziente Bauleitplanung (St. Wolfgang)
  • Wärmeverbund/Wärmeversorgung (Finsing, Isen, Walpertskirchen
  • Eigenstromnutzung in kommunalen Liegenschaften (Buch, Isen, Pastetten, Walpertskirchen
  • Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz – Energiemonitoring (Walpertskirchen)

Alle Detailprojekte wurden einzeln auf Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und auf mögliche Fördermittel hin geprüft und in angemessenen Zwischen- bzw. Arbeits- und Abschlusspräsentationen den zuständigen Akteuren vorgestellt.

Für die Gemeinde Walpertskirchen bleiben folgende Ergebnisse festzuhalten:

Wärmeverbund/Wärmeversorgung
Eigenstromnutzung in kommunalen Liegenschaften
Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz – Energiemonitoring

Die Kosten für die Energienutzungspläne der Gemeinde Walpertskirchen betrugen 12.409,20 €, diese wurden mit 8.388,33 € bezuschusst.

Abschließend kann gesagt werden, dass ein Teil der Projekte mit Unterstützung der IfE GmbH bereits umgesetzt werden. Maßnahmen, die bislang als nicht wirtschaftlich sinnvoll erachtet werden, sind zunächst zurückgestellt worden. Bei einer Änderung der Rahmenbedingungen wird eine Betrachtung der Maßnahmen wieder aufgenommen und im Falle einer Wirtschaftlichkeit umgesetzt.

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