Neues aus dem Gemeinderat
Hier finden Sie Aktuelles aus dem Gemeinderat.
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Sitzung vom 16.04.2026
Bürger- und Vereinshaus; Überarbeitetes Planungskonzept
Das mit den Planungsleistungen Objektplanung beauftragte Architekturbüro Deppisch aus Freising stellt dem Gemeinderat ein gemeinsam mit der Verwaltung überarbeitetes Raumkonzept zum Bauvorhaben „Bürger- und Vereinshaus Walpertskirchen“ vor. Die Änderungen gegenüber der bisher favorisierten Variante sehen einen Rückbau des Anbaus an der Südwestseite (Gruppenraum neu) vor. Auch der an der Westseite situierte Toilettentrakt wird rückgebaut und durch ein Doppel-Treppenhaus mit Aufzug ersetzt. Dadurch ist eine durchgängige barrierefreie Erschließung aller vier Geschosse gegeben und das Gebäude wird damit weitgehend in den Originalzustand rückversetzt.
Die bisher im Obergeschoss geplante gemeinsame Nutzung der Räume mit einem Bürgersaal und dem Schützenstand wird nicht weiterverfolgt, da dafür massive Eingriffe in die Statik des Gebäudes erforderlich gewesen wären. Der Bürgersaal kommt in das Dachgeschoss, für den Schützenstand wird das Kellergeschoss ertüchtigt. Dadurch entstehen im Obergeschoss erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für die Vereine. Mit der Ertüchtigung des Kellers kann auf einen sonst für den Schützenstand erforderlichen weiteren Anbau verzichtet werden.
Die Resonanz im Gemeinderat auf die geänderte Planung ist sehr positiv und dem AB Deppisch und der Verwaltung wird für das vorgelegte Konzept ein großes Lob ausgesprochen.
Die zu erwartenden Bruttobaukosten erhöhen sich auf etwa 3,5 Mio. €. In dieser Summe sind Kostensteigerungen bis 2028 eingerechnet. Hinzu kommen noch die Planungskosten mit rund 20 %.
Im Anschluss an die Präsentation des Architekturbüro Deppisch informiert Frau Klenner-Felbinger von der Verwaltung über das Gespräch mit der Förderstelle der Regierung von Oberbayern. Auch dort wurden die Änderungen sowie das Gesamtkonzept äußerst positiv aufgenommen. Der Anbau für das Treppenhaus wie auch die Ertüchtigung/Erweiterung des Kellers sind nach Aussage der ROB mit einem Fördersatz von 80% förderfähig. Gelungen fand man auch die städtebauliche Einbindung mit Gartennutzung.
BGM Franz Hörmann freut sich über die positiven Rückmeldungen und bedankt sich abschließend beim AB Deppisch für das gelungene Konzept und den bisherigen konstruktiven Austausch. Die künftige Nutzung ist ein Gewinn für die ganze Gemeinde.
Der Gemeinderat begrüßt die vorgenommenen Änderungen, nimmt das überarbeitete Planungskonzept des künftigen Bürger- und Vereinshauses zustimmend zur Kenntnis und beauftragt das Architekturbüro Deppisch auf Basis des Konzeptes mit der weiteren Ausarbeitung der Planung sowie die Verwaltung mit den weiteren Schritten.
Sanierung Kläranlage; Variantenentscheid
Das mit der Planung der Baumaßnahme „Sanierung Kläranlage“ beauftragte Ingenieurbüro Sehlhoff stellte dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 19.03.2026 den aktuellen Planungsstand mit drei möglichen Ausführungsvarianten vor. Die ausgearbeitete Planung umfasst die bislang ausgearbeiteten konzeptionellen sowie technischen Ansätze zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme.
Nachdem auch Bedenken aus dem Gremium zur Wartung bei einem Kombibecken ausgeräumt werden konnten, spricht sich der Gemeinderat einstimmig für die auch vom IB Sehlhoff favorisierte Variante 1b (hochgesetztes Kombibecken) aus, lässt aber im Zuge der Ausschreibung auch Sondervorschläge zu.
Grundschule und OGTS Walpertskirchen;
Verbesserungsmaßnahmen in den Freiflächen
Der Elternbeirat und der Förderverein Walpertskirchen haben bereits Ende 2021 den Wunsch zur Neugestaltung des Pausenhofs sowie des gesamten Schulgeländes an den Gemeinderat herangetragen. Das Gremium wurde hierüber in öffentlicher Sitzung vom 09.12.2021 informiert. Mittlerweile liegen erste Ideen und Konzeptansätze vor, die teilweise gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, dem Elternbeirat sowie dem Förderverein entwickelt wurden.
Im Zuge der geplanten Weiterentwicklung des Ganztagsangebots ist dieser Wunsch nachvollziehbar und zudem besteht die Möglichkeit, Fördermittel zur Umgestaltung der Außenanlagen zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine abgestimmte und fachlich fundierte Planung.
Die Maßnahmen betreffen sowohl im oberen Bereich den Pausenhof wie auch den unteren Bereich, in dem die Spielgeräte stehen. Der Gemeinderat steht dem Ansinnen offen gegenüber und stimmt einstimmig der Beauftragung eines Planungsbüros zur Konzepterarbeitung zu.
Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Walpertskirchen
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Walpertskirchen (Kostensatzung) einschließlich der Anlage Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz). Diese tritt am 01.05.2026 in Kraft.
Sonderpachtvertrages für Grundstück Fl.Nr. 93 TF
Der Gemeinderat beabsichtig die Anlage von zusätzlichen Stellplätzen entlang der Auerstraße (Festwiese), als Ausweichmöglichkeiten für Kirchenbesucher, Fußballfans oder Besucher größerer Veranstaltungen. Auch für das Kindergartenpersonal sind Plätze vorgesehen. Dazu wurde nun mit dem Grundstückseigentümer ein Sonderpachtvertrag abgeschlossen.
Auftragsvergaben
- Wasserwerk Wattendorf; Fliesenarbeiten - Firma Die Leger, Wörth
- Sanierung Kläranlage; Planungsleistungen Technische Anlagen Hochbau – IB Sehlhoff
- Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED; nächster Bauabschnitt – SEW Erding
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Sitzung vom 19.03.2026
Sanierung Kläranlage; Vorstellung Vorplanung durch IB Sehlhoff
Herr Baier vom Ingenieurbüro Sehlhoff informiert den Gemeinderat über den bisherigen Fortschritt der Planungen. In der Präsentation werden die bisherigen Arbeitsergebnisse sowie die nächsten vorgesehenen Planungsschritte und der weitere Projektverlauf dargestellt. Das Ingenieurbüro Sehlhoff bringt zum Ausdruck, dass es nach wie vor die Variante 1 b mit dem höherliegenden Kombibecken favorisiert. Die Kostenschätzung für diese Variante liegt bei 6,5 Millionen Euro.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Baier vom Ingenieurbüro Sehlhoff zum aktuellen Planungsstand der Baumaßnahme „Sanierung Kläranlage“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung für die Aprilsitzung die Variantenauswahl vorzubereiten.
ABS38 - Planfeststellungsverfahrens zum Planfeststellungsabschnitt 1.3
Im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes für das Bauvorhaben haben der erste Bürgermeister zusammen mit den Gemeinderatsmitgliedern Josef Renner, Beate Aust und Fabian Fellermeier eine Themensammlung an die von der Gemeinde mandatierte Rechtsanwaltskanzlei Döring, Spieß Rechtsanwälte zur juristischen Ausformulierung einer Stellungnahme weitergeleitet.
Aufgrund der anschließenden Diskussionsbeiträge sind die Punkte Kosten für Baumaßnahmen und Grunderwerb, Erhalt von schützenswertem Baumbestand am Haltepunkt Walpertskirchen sowie Sicherstellung Löschwasserversorgung Schwarzhölzl zusätzlich in das Einwendungsschreiben mit aufzunehmen. Zudem wird einem Antrag aus der Bürgerschaft Rechnung getragen und als Minderungs- bzw. Kompensationsmaßnahme aufgrund der dauerhaften Barriere- und Trennwirkung für die Bürgerinnen und Bürger in den Wohnsiedlungen eine Fußgängerquerung mit Bau- und Unterhaltslast durch die Maßnahmenträgerin im Bereich des Bahnhaltepunktes gefordert.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung diese Punkte nachzumelden und erteilt ansonsten die Freigabe für die formulierten Einwendungen der Gemeinde Walpertskirchen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Erlass der Haushaltssatzung 2026 und evtl. Mittelbeschränkung Verwaltungshaushalt
Herr Fürmetz, Leiter der Finanzverwaltung erläutert den Mitgliedern des Gemeinderates die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Walpertskirchen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich im Vorfeld eingehend mit dem Zahlenwerk beschäftigt. Die in dieser Haushaltsvorberatung besprochenen Änderungen wurden eingearbeitet.
Die Gemeinde Walpertskirchen kann auch 2026 die Ausgaben des Verwaltungshaushalts durch lfd. Einnahmen ausgleichen und daraus auch die vorgeschriebene Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgung erwirtschaften.
Herr Fürmetz empfiehlt, die gemäß Kassendienstanweisung zur eigenverantwortlichen Mittelverwendung berechtigten Stellen (Bauhof, Feuerwehr, Schule) aufzufordern, die genehmigten Haushaltsansätze für Neu- und Ersatzbeschaffungen nur zu maximal 80% auszulasten.
Nach kurzer Diskussion wurde die Haushaltssatzung 2026 sowie die Finanzplanung 205 – 2029 genehmigt. Die zur eigenverantwortlichen Mittelverwendung berechtigten Stellen sind aufzufordern, die Haushaltsansätze für Neu- und Ersatzbeschaffungen nur zu max. 80% auszulasten.
Petition der Gemeinde Walpertskirchen zu den Unterhaltslasten
BGM Franz Hörmann berichtet über die Behandlung der Petition im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des Bayerischen Landtages am 10.03.2026. Die Angelegenheit wurde vom Bau- und Verkehrsausschuss aufgrund unterschiedlicher Informationsstände nach kurzer Diskussion vertagt. Es wird ein neuer Behandlungstermin angesetzt.
Großbrand in Hallnberg
GRM und 1. Kommandant Fabian Fellermeier informiert über den Einsatz. Insgesamt waren 190 Rettungskräfte mit ca. 30 Fahrzeugen im Einsatz. Wegen der schwierigen Löschwasserversorgung mussten ca. 3000 Meter Schläuche verlegt werden. Zum Zeitpunkt der Alarmierung waren die Gebäude bereits nicht mehr zu retten. Gott sei Dank kamen keine Personen zu schaden. BGM Franz Hörmann dankt den beteiligten Rettungskräften und auch der Walpertskirchener Bevölkerung für die Hilfsbereitschaft.
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Sitzung vom 19.02.2026
Antrag der Landjugend Walpertskirchen auf Gestattung für Maibaumaufstellen und Maibaumstüberl 2027
Mit Schreiben vom 06.02.2026 beantragte die KLJB Walpertskirchen für 2027 die Genehmigung für das Maibaumaufstellen am Dorfplatz sowie die Erlaubnis auf der Festwiese an der Auer Straße ein Zelt zu errichten, um den Maibaum zu bewachen und herzurichten. Dabei sollen im sog. „Maibaumstüberl“ verschiedene Veranstaltungen stattfinden. Nähere Ausführungen zu Anfangs- und End-Zeit der Veranstaltungen liegen noch nicht vor.
Nachdem es bei vergangenen Veranstaltungen auf der Festwiese immer wieder zu Beschwerden seitens der Anlieger gekommen ist, misst der Gemeinderat dem Thema Lärmschutz und Einhaltung der Sperrzeiten große Bedeutung bei. Dazu sind entsprechende Konzepte zu erarbeiten und bei der endgültigen Beantragung vorzulegen.
Insgesamt begrüßt und unterstützt der Gemeinderat die Bemühungen der Landjugend um die Errichtung eines Maibaums und erteilt die Erlaubnis, in der Zeit vom 09.04.2027 – 01.05.2027 auf der Festwiese ein Zelt für die Bewachung und Herrichtung des Maibaumes aufzustellen und Veranstaltungen durchzuführen.
Interkommunale Ferienbetreuung - Freigabe Abschluss Kooperationsvereinbarung
Mit dem Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG) wird bundesgesetzlich ab 01. August 2026 ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder im Grundschulalter (Rechtsanspruch) eingeführt. Dabei haben im ersten Schuljahr zunächst die Schüler der ersten Klassen einen Betreuungsanspruch. Ab dem 01. August 2029 hat dann jedes Kind im Grundschulalter einen einklagbaren bedarfsunabhängigen ganzjährigen Betreuungsanspruch im Umfang von werktäglich acht Stunden. Der Rechtsanspruch besteht auch in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferienbetreuung). Landesrechtlich ist die Regelung einer Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr in den Ferien möglich.
Da eine Umsetzung einer Ferienbetreuung für jede einzelne Gemeinde weder personell noch wirtschaftlich darstellbar ist, haben sich 9 Landkreiskommunen im südlichen Landkreis zusammengetan, um im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, eine Ferienbetreuung mit Unterstützung eines freien Trägers anzubieten.
Der vorgelegten Kooperationsvereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit aller beteiligten Kommunen mit einem außerschulischen Träger wird einstimmig zugestimmt und der Bürgermeister zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigt
4. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Walpertskirchen
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der TöB und der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen erfolgte in der Zeit vom 16.12.2025 bis zum 30.01.2026. Es sind insgesamt 30 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben worden. 22 TöB haben keine Stellungnahme abgegeben.
Die schwerwiegendsten Bedenken wurde Seitens der Deutsche Bahn AB und des Eisenbahn-Bundesamtes vorgebracht, da sich das mit der Änderung des FNP überplante Gebiet mit der Flächeninanspruchnahme der Deutschen Bahn im Zuge des Ausbaus der ABS38 überschneidet. Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens für diesen Abschnitt tritt für die betroffenen Grundstücke eine gesetzliche Veränderungssperre in Kraft.
Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wurde sorgfältig geprüft. Die vorgebrachten Belange der ABS‑38‑Fachplanung sind nachvollziehbar und von erheblichem Gewicht. Die Gemeinde nimmt die Fachplanung deshalb zum Anlass, die städtebauliche Konzeption anzupassen und den Baukörper des geplanten Einkaufsmarktes sowie sämtliche Nebenanlagen um ca. 25 Meter nach Südosten zu verschieben. Damit entfällt jede bauliche Überlagerung des für die ABS‑38‑Baumaßnahmen benötigten Bereichs.
Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan weiterhin die gesamte potenzielle Entwicklungsfläche als Sondergebiet „Einzelhandel und Infrastruktur“ darstellen, einschließlich des erst nach Abschluss der Bahnbaumaßnahmen nutzbaren Bereichs. Der Flächennutzungsplan nimmt damit keine Festsetzungen vor, die die Durchführung der ABS‑38‑Baumaßnahmen behindern oder verhindern könnten. Die bauzeitliche Inanspruchnahme durch die Bahn bleibt uneingeschränkt möglich.
Der Gemeinderat schließt sich in allen Punkten dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung an und fasst einstimmig den Beschluss für den nächsten Verfahrensschritt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Hierbei wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans vorgezogen und nicht mehr parallel mit dem Bebauungsplan Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ durchgeführt.
Bebauungsplan Nr. 1.18 "Einkaufsmarkt Walpertskirchen";
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der TöB und Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 1.18 Einkaufsmarkt Walpertskirchen erfolgte in der Zeit vom 16.12.2025 bis zum 30.01.2026.
Es sind insgesamt 31 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und 2 Stellungnahme aus der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben worden. 21 TöB haben keine Stellungnahme
abgegeben.
Die schwerwiegendsten Bedenken wurde Seitens der Deutsche Bahn AB und des Eisenbahn-Bundesamtes vorgebracht, da sich das mit dem Bebauungsplan überplante Gebiet mit der Flächeninanspruchnahme der Deutschen Bahn im Zuge des Ausbaus der ABS38 überschneidet. Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens für diesen Abschnitt tritt für die betroffenen Grundstücke eine gesetzliche Veränderungssperre in Kraft. Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wurde sorgfältig geprüft. Die vorgebrachten Belange der ABS‑38‑Fachplanung sind nachvollziehbar und von erheblichem Gewicht. Die Gemeinde nimmt die Fachplanung deshalb zum Anlass, die städtebauliche Konzeption anzupassen und den Baukörper des geplanten Einkaufsmarktes sowie sämtliche Nebenanlagen um ca. 25 Meter nach Südosten zu verschieben. Damit entfällt jede bauliche Überlagerung des für die ABS‑38‑Baumaßnahmen benötigten Bereichs. Die bauzeitliche Inanspruchnahme durch die Bahn bleibt uneingeschränkt möglich.
Der Gemeinderat schließt sich in allen Punkten dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung an und beschließt die entsprechende Planänderung.
Das staatliche Bauamt Freising verweist auf die parallellaufenden Planungen zum Umbau des Knotens ED14/ED20/ED4 im Rahmen des Ausbaus der ABS38. Die Erschließung des Baugebiets über die Kreisstraße ED 14 (Hauptstraße) ist im Bebauungsplanentwurf vorgesehen und wird vom Staatlichen Bauamt grundsätzlich mitgetragen.
Zum vom Staatlichen Bauamt geforderten Aufstellbereich bzw. einer Linksabbiegespur wird in der Abwägung differenziert: Der Hinweis ist insbesondere im Zusammenhang mit einem späteren zweiten Ausbauabschnitt (Park‑&‑Ride‑Anlage) nachvollziehbar, da dort in der morgendlichen Spitzenstunde ein gebündeltes Ankunftsverhalten der Pendler mit entsprechend erhöhtem Abbiegeaufkommen zu erwarten wäre. Gegenstand des aktuellen Bebauungsplans ist jedoch zunächst die Errichtung eines Lebensmittelmarktes.
Da zudem im Zuge des Ausbaus der ABS38 der Kreuzungsbereich tiefergelegt und damit komplett umgebaut werden muss, macht eine solche Maßnahme erst zu diesem Zeitpunkt Sinn.
Gleichwohl wird dem Anliegen des Staatlichen Bauamtes durch eine planerische Vorsorge Rechnung getragen. Im Bebauungsplan wird die räumliche Möglichkeit für einen späteren Aufstellbereich bzw. eine Linksabbiegespur (ggf. kombiniert mit weiteren Maßnahmen) berücksichtigt, die bauliche Umsetzung jedoch an den Zeitpunkt geknüpft, zu dem ein P+R‑Parkplatz konkret realisiert wird und sich daraus verkehrlich ein entsprechender Bedarf ergibt. Damit wird ein „Ausbau auf Vorrat“ vermieden, gleichzeitig aber die spätere verkehrssichere Weiterentwicklung planerisch abgesichert.
Die vom Staatlichen Bauamt positiv bewertete Überlegung einer Querungshilfe an der ED 14 wird aufgegriffen; die Möglichkeit und Ausgestaltung einer Querungshilfe wird im weiteren Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit den zuständigen Stellen geprüft.
Der Gemeinderat schließt sich dem Vorschlag zur Abwägung an und stimmt den vorgeschlagenen Planänderungen einstimmig zu.
Auftragsvergaben
Feuerwehrgerätehaus Auer Str. 5
- Umstellung Schließsystem - Firma Stacheter
- Heizungsteilerneuerung – Firma Stimmer, Unterhofkirchen
- Installation einer PV-Anlage mit Batteriespeicher – Firma Glockshuber, Walpertskirchen
Wasserwerk Wattendorf – Elektroinstallation - Firma Ludwig Kreuzpaintner GmbH, Dorfen
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Sitzung vom 22.01.2026
Bürger- und Vereinshaus;
Vorstellung des beauftragten Architekturbüros Deppisch, Freising
Das mit der Objektplanung beauftragte AB Deppisch, Freising, stellt sich im Rahmen der Sitzung vor und erläutert das geplante Vorgehen der Projektumsetzung zum Bauvorhaben „Bürger- und Vereinshaus Walpertskirchen“. Nach Aussage von Herr Deppisch soll mit der Planung der Umbaumaßnahme so bald als möglich gestartet werden soll. Die beiden Herren bestätigen auf Nachfrage, dass die Substanz des Gebäudes sehr gut ist. Dies geht u.a. aus den vorhandenen Gutachten hervor. Das Büro verspricht dem Gremium bei der Projektabwicklung eine transparente Darstellung der besten und kostengünstigsten Lösungen.
Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Die Änderung der Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer erfolgte mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) vom 22. Juli 2025. Mit Bekanntmachung vom 26. August 2025 wurde die Mustersatzung nochmals geringfügig angepasst und eine neue Nr. 8 als Steuerbefreiungstatbestand eingefügt. Diese Änderung wurde nun in die Satzung der Gemeinde Walpertskirchen übernommen.
Feststellung der Jahresrechnung 2024
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2024 am 25.11.2025 geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. GRM Christian Büchlmann, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, informiert über den Prüfungsumfang und spricht der Finanzverwaltung eine großes Lob für die Aktenführung aus.
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2024 in der gedruckten Fassung vom 08.11.2024 fest.
Entlastung der Jahresrechnung 2024
Da die Jahresrechnung keine Beanstandungen ergab und der Feststellungsbeschluss gefasst wurde, erteilt der Gemeinderat einstimmig die Entlastung für die Jahresrechnung 2024. Die Entlastung wird dem ersten Bürgermeister als dem Leiter der Gemeindeverwaltung erteilt.
Umsetzung von Maßnahmen zur Ufersicherung am Hammerbach;
Nähe Alte Dorfstraße
Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 12.1.2026 mit Vertretern der Gemeinde Walpertskirchen sowie des Wasserwirtschaftsamtes München erfolgte eine Begutachtung des Teilbereiches des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 2126, Gemarkung Walpertskirchen, der auf eine Länge von rund 30 m direkt entlang des Hammerbaches verläuft. In diesem Bereich besteht die Gefahr, dass der Weg in den Hammerbach abrutscht. Im Rahmen des Ortstermins wurden Lösungsmöglichkeiten besprochen.
Das Wasserwirtschaftsamt schlägt eine Böschungsfußsicherung mit Naturmaterialien in Kombination mit einer leichten Laufkorrektur auf der Südseite vor. Die Länge des Eingriffs beträgt etwa 30 bis 50 m.
Das rechtliche Vorgehen im Vorfeld der Maßnahme ist mit dem Sachgebiet Wasserrecht und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Erding abzuklären.
Der Gemeinderat erteilt die Freigabe für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Ufersicherung am Hammerbach im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 2126, Gemarkung Walpertskirchen.
Umbau Wasserwerk Wattendorf; - Sachstandsbericht
Im Rahmen der laufenden Gesamtmaßnahme wurden die wesentlichen baulichen und technischen Leistungen vollständig ausgeführt. Die Lüftungsanlage wurde erneuert und der Übereich des Wasserwerks baulich getrennt. Ebenso wurde die Abblaseleitung des Sicherheitsventils erneuert. Darüber hinaus wurde eine Umgehungsleitung (Bypassleitung) der beiden Behälterkammern sowie eine Zirkulationsleitung der Druckstoßbehälter neu eingebaut. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen lediglich noch die elektrotechnischen Arbeiten zur Automatisierung der Anlage aus. Insgesamt sind damit aktuell rund 90 % der Gesamtleistung erbracht und damit eventuelle Schwachstellen im Wasserwerk beseitigt.
Die Projektsumme beläuft sich auf insgesamt 105.414,97 Euro netto. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht mit Mehrkosten zu rechnen. Damit können die Fördermittel in Höhe von 70 Prozent voraussichtlich in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Baugebiet Strogen-Anger;
Zwischenbericht zur Interessensbekundung
Im Nachgang zum Infoabend über das Wohnen am Strogen-Anger am 20.11.2025 sind bisher 25 ausgefüllte Fragebögen eingegangen. Ein Großteil der Interessenten möchten dabei Eigentumswohnungen erwerben.
Die Verwaltung klärt aktuell die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen um möglichst rasch mit den Interessenten in die weiteren Planungsphasen eintreten zu können.
Auftragsvergaben
Nachnutzung ehem. Kindergarten als Bürger- und Vereinshaus; Objektplanung
AB Deppisch (Freising) auf Basis des vorgelegten finalen Angebotes vom 31.10.2025
Einkaufsmarkt Walpertskirchen;
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines zweistufigen Verfahrens. Zunächst wird eine Interessensbekundung im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Im zweiten Schritt wird ein Konzeptverfahren durchgeführt.
Planfeststellungsverfahren ABS38
Information zur Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben ABS / NBS München-Mühldorf-Freilassing - Grenze D/A / Simbach - Grenze D/A, Planungsabschnitt PA 01, Planfeststellungsabschnitt 1.3, Strecke 5600 km 30,000 bis km 40,200 in den Gemeinden Walpertskirchen, Bockhorn und Lengdorf mit trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in den Gemeinden Walpertskirchen und Bockhorn. Die Verwaltung wird gebeten zu klären, ob die betroffenen Grundstückseigentümer vom Eisenbahn-Bundesamt informiert wurden.
Asylunterkunft Kirchenplatz 7
Bürgermeister Hörmann berichtet über einen Zwischenfall in der Asylunterkunft Kirchenplatz 7, bei dem die Wohnung stark beschädigt wurde und kurzfristig nicht bewohnbar war.
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Sitzung vom 11.12.2025
Flächennutzungsplan - 4. Änderung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat Walpertskirchen hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2025 für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen ausgesprochen.
Die Änderung soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ für die zu ändernde Fläche aufgestellt. Mit der Entwurfsplanung wurde das Architekturbüro Pezold, Wartenberg beauftragt, das bereits einen Vorentwurf des Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung mit Umweltbericht erstellt hat. Beide Vorentwürfe liegen zwischenzeitlich vor und sind zur Kenntnis beigefügt.
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Walpertskirchen in der Fassung vom 05.11.2025 einschließlich dessen Begründung sowie der Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2025 wird vom Gemeinderat gebilligt und ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel dazu einzuholen.
Bebauungsplan Nr. 1.18 "Einkaufsmarkt Walpertskirchen";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat Walpertskirchen hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2025 für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ ausgesprochen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Mit der Entwurfsplanung wurde das Architekturbüro Pezold, Wartenberg beauftragt, das bereits einen Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung mit Umweltbericht erstellt hat.
Beide Vorentwürfe liegen zwischenzeitlich vor und sind als Anlage beigefügt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ in der Fassung vom 02.12.2025 einschließlich dessen Begründung sowie der Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2025 wird vom Gemeinderat gebilligt und ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel dazu einzuholen.
Bau-Turbo - Änderungen im Baurecht
Im Oktober wurde der sog. Bauturbo von der Bundesregierung beschlossen. Die gesetzlichen Sonderregelungen für den Wohnungsbau hierzu sind am 30.10.2025 in Kraft getreten und gelten momentan befristet bis 31.12.2030. Die Neuregelungen gelten nur für den Wohnungsbau und erlauben Abweichungen bzw. Befreiungen vom Bebauungsplan für die bisher eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich gewesen wäre bzw. erlauben im Außenbereich eine Bebauung im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit Innenbereichslagen bzw. Bebauungsplangebieten. Im Innenbereich gibt es mehr Spielraum was das Einfügungsgebot betrifft. Die Berücksichtigung anderer gesetzlicher Regelungen wie LEP, BayBO, Naturschutz wie auch eine gesicherte Erschließung sind nach wie vor bindend.
Der Bau-Turbo eröffnet den Gemeinden neue Möglichkeit bei Einzelvorhaben, aber daraus erwächst kein Anspruch auf die gemeindliche Zustimmung, sondern im Vordergrund müssen auch künftig die Vorstellungen der Gemeinde hinsichtlich der baulichen Entwicklung stehen. Vor Anwendung des Bau-Turbos müssen deshalb die gemeindlichen Rahmen festgelegt werden, wo und wie die neuen Möglichkeiten angewendet werden können. Der Gemeinderat hat dazu einen gemeindlichen Arbeitskreis beauftragt, in den nächsten Monaten ein Planungskonzept mit den grundsätzlichen Rahmenvorgaben zu erarbeiten. Bis dahin werden Anträge vorsorglich abgelehnt, um unbeabsichtigte Auswirkungen auf die langfristige örtliche Entwicklung zu vermeiden.
Antrag Schützenverein Walpertskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Deckung der lfd. Ausgaben im Jahr 2026
Dem Schützenverein Freischütz Walpertskirchen e. V. wird auf Antrag ein Zuschuss zur Deckung der lfd. Kosten im Jahr 2026 (insbesondere Mietkosten im Zusammenhang mit dem neuen Schützenstand) ein Zuschuss in Höhe von 4.080 € in Aussicht gestellt. Die endgültige Zusage steht unter dem Vorbehalt der finalen Haushaltsberatungen nach Vorlage der Eckdaten für den Haushalt 2026.
Auftragsvergaben
Erneuerung Kläranlage – Baugrunduntersuchung - Firma KDGEO, Geotechnik GbmH, München
Umbau Wasserwerk Wattendorf - Bauleistungen - Firma Fritz Edelstahltechnik und Metallkonstruktion GmbH & Co. KG aus Neutraubling
Fortschreibung des Regionalplans zum Thema Windenergie
Für den auf Basis des Beteiligungsverfahrens überarbeiteten Planungsstand soll vstl. am 07.01.2026 ein erneutes Beteiligungsverfahren starten. Nachdem sich für die Gemeinde Walpertskirchen keine unmittelbaren Änderungen im Vergleich zum bisherigen Planungsstand ergeben haben ist aus Sicht der Verwaltung auch beim anstehenden Beteiligungsverfahren keine gemeindliche Stellungnahme erforderlich
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Sitzung vom 13.11.2025
Bebauungsplan Nr. 1.18 "Einkaufsmarkt Walpertskirchen";
Aufstellungsbeschluss
Die Gemeinde beabsichtigt die Ausweisung einer Fläche für einen Einkaufsmarkt in Ortsnähe und hat deshalb eine Teilfläche des ursprünglichen Grundstücks Flur-Nr. 239, Gemarkung Walpertskirchen erworben. Das Baugebiet soll mit fußläufigen Verbindungen an die bereits bestehende Bebauung angeschlossen werden. Mit Beschluss vom 16.10.2025 wurde das AB Franz Pezold aus Wartenberg mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung beauftragt. Diese wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.
Anhand eines Erstentwurfs erläuterte Herr Pezold, dass das Grundstück des Einkaufsmarktes eine Fläche von rund 6.500 m² in Anspruch nimmt. Die Planungen berücksichtigen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) für Nicht-Zentrale-Orte mit einer Verkaufsfläche von max. 1.200 qm. Im Entwurf ist eine öffentliche Zufahrt eingeplant, die auch das Restgrundstück erschließt.
Der Standort wurde von der Gemeinde Walpertskirchen vorab mit dem Landratsamt und der Reg.Obb abgestimmt und auch die naturschutzfachliche Voruntersuchung ergab bisher keine negativen Hinweise.
Nachdem auch die Gespräche mit möglichen Investoren weit fortgeschritten sind und eine Interessensbekundung einer Marktbetreibergesellschaft vorliegt soll die Bauleitplanung in den kommenden Monaten zügig vorangetrieben werden. Für die Dezembersitzung ist der Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorgesehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.18 „Einkaufsmarkt Walpertskirchen“ für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 239 TF und 92/17 (Hauptstraße), Gemarkung Walpertskirchen und die begleitende 4. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Sondergebiet Einzelhandel und Infrastruktur wurden einstimmig beschlossen.
Fortsetzungsbeschluss Umnutzung ehem. Kindergarten
Für die Umsetzung der Maßnahme hat die Gemeinde Walpertskirchen am 05.07.2024 eine endgültige Programmaufnahme in das Förderprogramm „Innen statt Außen“ erhalten. Damit verbunden können Fördermittel im Rahmen einer Projektförderung in Form von zweckgebundenen Zuschüssen gewährt werden. Mit der Förderinitiative wird ein Förderbonus von 20% auf den Regelfördersatz der Städtebauförderung von 60% gewährt. Der Fördersatz beträgt somit 80% der zuwendungsfähigen Kosten.
Nach der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Auswahl eines Planungsbüros zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass die Objekt- und Raumplanung Anfang 2026 starten kann. Im Rahmen der Städtebauförderung wurden die voraussichtlich erforderlichen Mittel in Höhe von 3.100.000 € für die Jahr 2026 – 2029 angemeldet.
Festlegung Steuerhebesätze 2026
Die letzte Anpassung der Hebesätze der Gemeinde Walpertskirchen erfolgte im Jahr 2023 auf
- Grundsteuer A 370 v. Hundert
- Grundsteuer B 370 v. Hundert
- Gewerbesteuer 350 v. Hundert
Nachdem sich die Grundsteuerergebnisse 2025 infolge der Grundsteuerreform im Rahmen der Erwartungen bewegt haben, sieht der Gemeinderat keine Veranlassung für eine erneute Anpassung der Hebesätze und bestätigt die bisherigen Hebesätze einstimmig für das Haushaltsjahr 2026.
Themensammlung für den Haushaltsplan 2026
Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Investitionen Finanzmittel im Haushaltsplan 2026 vorzusehen:
- Planungskosten Kläranlagenertüchtigung
- Abrechnung Ertüchtigung Wasserwerk Wattendorf
- Erneuerung Heizungsanlage und PV-Anlage mit Speicher Feuerwehrhaus Walpertskirchen
- Glasfaserausbau Außenbereiche u.a. Kolbing, Kuglern, Neufahrn
- Planungskosten Sanierung mit Nutzungsänderung ehem. Kindergartengebäude
- Planungskosten B-Plan und FNP Einkaufsmarkt Walpertskirchen
- Erschließung Baugebiet WA 4
- Grunderwerb künftige Baugebiete
- Digitalisierung / Überarbeitung Flächennutzugsplan
- Grundschule – Umsetzung Brandschutzkonzept und Umgestaltung Schulhof
- Ärztliche Versorgung – ggf. Anschubfinanzierung
- Straßensanierungen
- Planfeststellungsverfahren Ausbau ABS38 - Gutachter- und Rechtsanwaltskosten
- Fertigstellung der Erschließungsanlage im Baugebiet WA 3 (Feinschicht, Pflasterung Gehwege, Spielplatz und Grünordnung)
Auftragsvergaben
- Baugebiet WA III – Fertigstellung Erschließungsanlagen - Fa. Wadle GmbH (Essenbach)
- Feuerwehrhaus Walpertskirchen - Einbau einer Absauganlage - Fa. Ecovent Gmbh &Co.KG, Lübbecke
- Lieferung von elektrischer Energie für die gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 - SEW Stromversorgungs-GmbH, Erding
- Regenwasserkanalsanierung Neufahrn - Fa. Dimpflmeier GmbH
- Bebauungsplan Nr. 1.18 (Einkaufsmarkt) – Planungsleistung – AB Pezold, Wartenberg
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Sitzung vom 16.10.2025
Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung durch Fa. Trinergy
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und zur strategischen Ausrichtung der Energieversorgung hat die Gemeinde Walpertskirchen eine kommunale Wärmeplanung in Auftrag gegeben. Ziel ist es, Potenziale zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und klimafreundlichen Wärmeversorgung zu identifizieren und eine Grundlage für zukünftige Investitions- und Förderentscheidungen zu schaffen.
Mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung wurde das Ingenieurbüro Trinergy aus Moosburg beauftragt. Die vorläufigen Ergebnisse wurden nun dem Gemeinderat vorgestellt.
Es wird u.a. klargestellt, dass aus der Kommunalen Wärmeplanung in diesem Stadium für die Bürgerinnen und Bürger noch kein Anspruch und auch kein Zwang zu einer bestimmten Wärmeversorgung entsteht. Erst wenn die Gemeinde konkrete Planungen für einzelne Straßenzüge anstellt und verabschiedet, ergeben sich nach aktuellem Stand Konsequenzen für die dortigen Anwohner. Daher wird der Gemeinde empfohlen, eventuelle Vorranggebiete erst ab 2028 auszuweisen. Es wird auch nochmals klargestellt, dass es nicht Ziel der Wärmeplanung war, konkrete Projekte oder Planungen auszuarbeiten, sondern es sind gesetzlich vorgeschriebene Bausteine, die im Rahmen der Wärmeplanung abzuarbeiten sind. Die Bürger erfahren durch den zum Jahresende zu erwartenden Abschlussbericht, ob sich ihr Gebäude in einem Gebiet befindet, in dem ein Nahwärmenetz realisiert werden kann, oder ob auch künftig eher eine dezentrale Heizung erforderlich sein wird.
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Endbericht über die gemeindliche Homepage der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Walpertskirchen (VES/WAS)
Wie bereits mehrfach bekannt gegeben, hat der Gemeinderat Walpertskirchen beschlossen, für folgende Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung Walpertskirchen Verbesserungsbeiträge zu erheben:
- Leitungsnetz Hammerbachstraße und Hallnberg
- Leitungsnetz Hammerbachstraße im Bereich der Eisenbahnüberführung
- Leitungsnetz Hauptstr. bis Brücke Hammerbach
- Leitungsnetz Am Hof
- Leitungsnetz Neufahrn
Alle Verbesserungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind mittlerweile abgeschlossen und schlussgerechnet.
Der umlegungsfähige Gesamtinvestitionsaufwand in der Wasserversorgung wird gemäß Gemeinderatsbeschluss zu 80 % über Verbesserungsbeiträge und 20 % über Gebühren finanziert.
Damit ergeben sich folgende Verbesserungsbeitragssätze:
- Grundstücksfläche 0,19 € pro m²
- Geschossfläche 1,56 € pro m²
Die Beitragsbescheide werden im Laufe des Monats November 2025 zugestellt und werden mit einem Zahlungsziel von 3 Monaten ausgefertigt. Die Beitragssätze verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen MWST.
1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Walpertskirchen (BGS/WAS)
Aufgrund der Ergebnisse der Neukalkulation der Herstellungsbeiträge in der Wasserversorgung sowie der Globalberechnung der Verbesserungsbeiträge sind neue Herstellungsbeitragssätze für die Grundstücks- und Geschossfläche in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung (BGS/WAS) festzulegen.
Nach Aussage des von der Gemeinde beauftragten Fachbüros Dr. Schulte/Röder kann eine Addition der aktuellen Herstellungsbeitragssätze und der Verbesserungsbeitragssätze bei der Trinkwasserversorgung erfolgen. Die ermittelten künftigen Beitragssätze belaufen sich demnach
- für die Grundstücksfläche auf 1,63 €/m²
- für die Geschossfläche auf 11,40 €/m²
und werden mit der 1. Änderung der BGS/WAS festgesetzt. Diese tritt am 01.11.2025 in Kraft.
Kommunalwahl 2026;
Berufung einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters sowie einer Stellvertretung
Gem. Art. 5 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) hat der Gemeinderat rechtzeitig vor der Wahl einen Wahlleiter zu berufen. Der Wahlleiter ist Vorsitzender des Wahlausschusses, einem für die Dauer des gesamten Wahlverfahrens gebildeten Gremium, das für Entscheidungen zuständig ist, die den gesamten Stimmkreis betreffen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.
Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung beruft den 1. Bürgermeister Franz Hörmann als Wahlleiter und Altbürgermeister Georg Heilmeier als stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeinde Walpertskirchen.
Vorlage der Jahresrechnung 2024
Die Kämmerei hat gem. Art. 102 Abs. 2 GO am 23.09.2025 die Jahresrechnung 2024 erstellt.
Im ergänzenden Rechenschaftsbericht sind die wesentlichen Eckdaten des Haushalts dargestellt – dieser wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung ist anschließend durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen.Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.050.684 € und ermöglicht eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe 826.141 €. Zum Jahresende 2024 liegt die Gesamtverschuldung bei 3.232.007 € und der Stand der allg. Rücklage bei 5.787.699 €.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden vom Gemeinderat nachträglich genehmigt.
Auftragsvergaben
Erneuerung Wasserversorgung Neufahrn
- Mitverlegung Leerrohr für Glasfaser – Firma Berger, Netzbau
- Zusätzliche Straßenbeleuchtung – Bayernwerke AG
- Behebung von Schadstellen im Regenwasserkanal – Firma Dimpfelmaier, Rechtmehring
Erstellung Konzept zur Klärschlammverwertung - Institut für Energietechnik (IfE) in Rahmen eines interkommunalen Gemeinschaftsauftrages
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Sitzung vom 17.09.2025
Ausbaustrecke München- Mühldorf-Freilassing;
Vorstellung Gestaltungsvorschläge Schallschutzwände im Gemeindegebiet Walpertskirchen
Sachverhalt
Die Arbeitsgruppe „Lärmschutz ABS38“ hat auf Basis der von der DB vorgelegten Gestaltungsvorschläge der Schallschutzwände folgenden an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Anforderungskatalog erarbeitet:
- Auf Glaselemente wird wegen der Verschmutzung und der niedrigeren Schallschutzwirkung verzichtet.
- Als Material werden die Lärmschutzwände aus Aluminium befürwortet.
- Es wird farblich durchgängig Grau in drei Farbstufen mit Wellenprofil empfohlen. Man erhofft sich bei der langfristig zu erwartenden Verschmutzung die geringeren Auswirkungen und die Farbe ist im Winter nicht so auffällig wie das anfangs angedachte Grün.
- Die Möglichkeit der erweiterten Farbgestaltung auf einer Länge von jeweils 300 m im Bereich der Haltestelle ist zu nutzen. Dabei wird folgendes empfohlen:
- Bei der EÜ an der ED 14: Wappen und Walpertskirchen mit Gründungsjahr beidseitig.
- Im Bereich des Bahnhaltepunktes: Auflockerung der Gestaltung mit historischen Bildern.
Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Vorschlag der Arbeitsgruppe und beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis die DB InfraGO zu informieren und für die professionelle Aufbereitung freizugeben. Diese wird dann dem Gemeinderat erneut vorgelegt.
Wasserversorgung Walpertskirchen
Festlegung der Herstellungsbeitragssätze
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.02.2025 beschlossen, eine Neukalkulation der Trinkwasser-Herstellungsbeiträge durchzuführen. Aufgrund dieser Beschlusslage hat die Verwaltung eine Neukalkulation der Herstellungsbeiträge durchgeführt und dabei den bisherigen Kostenaufteilungsschlüssel von 75 % Geschossfläche und 25 % Grundstücksfläche beibehalten. Die erforderliche Erhöhung der neuen Beitragssätze wird in Anlehnung an eine Empfehlung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes auf 20%
beschränkt. Damit ergeben sich folgende neuen Herstellungsbeiträge:
- pro m² Grundstücksfläche 1,44 € (bisher 1,20 €)
- pro m² Geschoßfläche 9,84 € (bisher 8,20 €)
Der Gemeinderat gibt die vorgelegte Rechnungsperiodenkalkulation frei und beschließt die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Walpertskirchen. Diese tritt zum 01.10.2025 in Kraft.
Erlass der Satzung der Gemeinde Walpertskirchen über Einfriedungen (Einfriedungssatzung)
Die von der Verwaltung vorgelegte, und in Anlehnung an die Satzung der Gemeinde Wörth erarbeitete, Einfriedungssatzung wurde mehrheitlich beschlossen. Damit soll ein weiterer ungesteuerter Wildwuchs bei Zaunanlagen und sonstigen Einfriedungen unterbunden werden.
Informationen
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- Die Heimat-Info-App für die Gemeinde Walpertskirchen ist fertig und geht am 01.10.2025 an den Start. Ab diesem Termin kann die App geladen werden und auf die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Zu Einzelheiten verweisen wir auf den Beitrag im neuen Mitteilungsblatt.
- Die Schlussrechnung für den Wasserleitungsbau in Neufahrn liegt bei 627.000 € brutto und damit leicht unter Kostenberechnung.
- Veranstaltung „Ein Tag im Zeichen der Umwelt“ am 11. Oktober 2025 ab 13.00 Uhr in der Grundschule Walpertskirchen.
- Info-Tag der Nachbarschaftshilfe über gesundheitliche Themen im Rahmen der bay. Demenzwoche am Freitag, 26. September 2025 ab 10.00 Uhr in der Grundschule Walpertskirchen.
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Sitzung vom 31.07.2025
Eisenbahnüberführung Kreisstraße ED 14;
Beschlussfassung über Gestaltung Kreuzungsbereich ED 14/ED 20/ED 4
Im Rahmen der Planungen für die Neuerrichtung der Eisenbahnüberführung (EÜ) an der ED14 hat die Gemeinde Walpertskirchen vom Landkreis Erding die Erstellung eines Verkehrsgutachtens für den Kreuzungsbereich ED4/ED14/ED20 gefordert. Dabei sind auch die Fußgängerbeziehungen zu berücksichtigen.
Das Landratsamt Erding hat nun mit Schreiben vom 14.07.2025 mitgeteilt, dass die Ergebnisse dazu vorliegen. Die beste Lösung für den fließenden Verkehr würde eine Kreisverkehrsanlage mit 30 m Außendurchmesser darstellen. Dazu wäre aber erheblicher Grunderwerb von den Anliegern erforderlich und die lichte Weite der geplanten EÜ müsste abweichend von der derzeitigen Planung um weitere 2 Meter auf dann 14,5 Meter erweitert werden. Ähnlich verhält es sich mit einem Kreisverkehr mit lediglich 26 Meter Außendurchmesser.
Vom Straßenbauamt wird daher ein Ausbau mit einer Lichtsignalanlage (Ampel) mit verkehrsabhängiger Steuerung empfohlen. Diese Lösung stellt zudem die mit Abstand sicherste Lösung für den Fußgänger- und Radverkehr dar.
Der Gemeinderat schließt sich einstimmig dieser Position an.
Zuschussantrag SV Walpertskirchen
Dem Antrag des SV Walpertskirchen auf Gewährung des Übungsleiterzuschusses in Höhe von 2.500 € sowie eines Zuschusses zur allgemeinen Unterstützung des Vereinsbetriebs, insbesondere für laufende Kosten wie Energie, Verwaltung, Instandhaltung und die Aufrechterhaltung des Sportangebots, in Höhe von 5.500 (Vorschuss von 5.000 € bereits ausbezahlt) wird einstimmig zugestimmt.
Erlass der Satzung über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)
Aufgrund des Zweiten Modernisierungsgesetzes sieht sich die Gemeinde gezwungen, die Stellplatzsatzung neu zu erlassen. Dabei hat der Gemeinderat u.a. entschieden,
- keine Fahrrad-Stellplätze bei größeren Wohnobjekten zu fordern
- den zweiten Stellplatz künftig erst ab einer Wohnungsgröße von 60 qm zu fordern
- den Ablösebetrag für Stellplätze anhand einer Berechnungsformel unter Einbeziehung des jeweiligen Bodenrichtwertes zu ermitteln
- den Stauraum vor Garagen / Carports als Stellplatz anzuerkennen, wenn der Stauraum mindestens 6 Meter tief ist und der Stellplatz der gleichen Wohnung zugeordnet ist, wie Garage / Carport
- die Regelungen für die Gestaltung von Stellplatzanlagen > 10 Stellplätzen zu lockern
Die Satzung über die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen sowie die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen wurde mit obigen Änderungen / Ergänzungen beschlossen.
Erlass der Satzung der Gemeinde Walpertskirchen über Einfriedungen (Einfriedungssatzung)
Da die Gemeinde aufgrund des Zweiten Modernisierungsgesetzes letztmalig zum 30.09.2025 eine Einfriedungssatzung erlassen kann, wurde das Thema bereits in der Sitzung vom 03.07.2025 erstmalig behandelt. Der Gemeinderat hat sich in der Diskussion weitgehend an der Satzung der Gemeinde Wörth orientiert und die Verwaltung mehrheitlich beauftragt, eine Einfriedungssatzung für die nächste Sitzung vorzubereiten.
Festsetzung der Gebühr für die Freitagsbetreuung an der Grundschule
Die Betreuungsgebühr für die Freitagsbetreuung an der Grundschule wurde für das Schuljahr 2025/2026 auf Basis der vorliegenden Anmeldezahlen und der Kosten kalkuliert und einstimmig auf monatlich 45,00 € festgelegt.
Antrag auf weitere Förderung einer pädagogischen Fachkraft in der integrativen Einrichtung Kindertagesstätte St. Erhard
Wie in den Vorjahren genehmigt die Gemeinde Walpertskirchen der Kindertagesstätte St. Erhard als integrative Einrichtung für das Kindergartenjahr 2025/2026 die Förderung des Faktors 4,5 + x inkl. Beschäftigung einer Fachkraft mit bis zu 50% der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
Auftragsvergaben
Straßenreinigung 2026 bis 2029 - Firma AHD Sitzberger GmbH, München
Kläranlage Walpertskirchen - Planungsleistungen - SEHLHOFF GMBH, Vilsbiburg
Verleihung der Bürgermedaille
Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung über die Verleihung der Bürgermedaille entschieden. Folgenden verdienten Persönlichkeiten wird im Rahmen eines Festaktes am 18. Oktober 2025 die Bürgermedaille überreicht:
Frau Agnes Fehlberger
- 12 Jahre im Gemeinderat, davon 6 Jahre zweite Bürgermeisterin
- 20 Jahre Pfarrgemeinderat mit Schwerpunkt Seniorenarbeit
- Langjährige Leitung der Gymnastikabteilung
Herrn Franz Eisenmann
- 24 Jahre Gemeinderat, davon 6 Jahre zweiter Bürgermeister
- Langjähriger Kassier und 1. Vorstand Sportverein
- Festleiter bei der 1250-Jahr-Feier
Herrn Karl Bürger
- Gründer und langjähriger Vorstand des Arbeitskreises Pro Bahn OV Walpertskirchen
- Unermüdlicher Einsatz für das äußere Erscheinungsbild des Haltepunktes Walpertskirchen und den Erhalt und die Attraktivität des Zugangebotes
- Zahlreiche Publikationen zur Geschichte der Eisenbahnen in Bayern
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Sitzung vom 03.07.2025
Erlass einer Spielplatzsatzung
Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen mit Wirkung zum 01. Oktober 2025 kommunalisiert. Das bedeutet, dass die entsprechende staatliche Pflicht zu diesem Zeitpunkt entfällt. Eine Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen kann nach diesem Zeitpunkt nur durch eine entsprechende Regelung in der gemeindlichen Kinderspielplatzsatzung (wiederhergestellt) werden. Zudem wurde die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass bzw. die Ausgestaltung der Kinderspielplatzsatzung in der BayBO inhaltlich eingeschränkt.
Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat mehrheitlich an einer gemeindlichen Spielplatzsatzung festzuhalten und genehmigt die von der Verwaltung vorgelegte Fassung mit kleinen Änderungen.
Erlass einer Stellplatzsatzung
Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 01. Oktober 2025 kommunalisiert. Das bedeutet, dass die entsprechende staatliche Pflicht zu diesem Zeitpunkt entfällt. Eine Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen kann nach diesem Zeitpunkt nur durch eine entsprechende Regelung in der gemeindlichen Stellplatzsatzung (wiederhergestellt) werden. Zudem wurde die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass bzw. die Ausgestaltung der Stellplatzsatzung in der BayBO inhaltlich eingeschränkt.
Nach ausführlicher Diskussion spricht sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, an der gemeindlichen Stellplatzsatzung festzuhalten und beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung eine Stellplatzsatzung vorzubereiten, in der auch die Regelungen der Gemeinde Wörth farblich darzustellen sind. Im Bestfall könnte versucht werden, eine einheitliche Satzung zu erlassen.
Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Walpertskirchen (VES/EWS)
Der Gemeinderat hat beschlossen, für die in den vergangenen Jahre durchgeführten Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der Kläranlage und im Leitungsnetz Verbesserungsbeiträge zu erheben:
Es wurde zudem festgelegt, dass der umlegungsfähige Gesamtinvestitionsaufwand in der Abwasserbeseitigung zu 80 % über Verbesserungsbeiträge und 20 % über Gebühren finanziert wird.
Alle Verbesserungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind mittlerweile abgeschlossen und schlussgerechnet.
Der Gemeinderat nimmt die von der Verwaltung vorgelegte Berechnung der Beitragssätze
- für die Grundstücksfläche 0,95 €/qm
- für die Geschossfläche 2,90 €/qm
zustimmend zur Kenntnis und beschließt einstimmig den Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Walpertskirchen (VES/EWS). Diese tritt am 07.07.2025 in Kraft.
1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Walpertskirchen (BGS/EWS)
Bei der Kalkulation werden Beiträge für die Grundstücks- und Geschossfläche festgesetzt. Dazu sind jeweils Kostenmassen zu bilden. Bei der Abwasserbeseitigung fordert die Rechtsprechung seit Ende der 1990 Jahre nach dem Verursacherprinzip vorzugehen. Dabei sind die Kosten der Regenwasserentsorgung der
Kostenmasse für den Grundstücksflächenbeitrag, und die Kosten der Schmutzwasserentsorgung der Kostenmasse für den Geschossflächenbeitrag zuzuordnen.
Die von Dr. Schulte/Röder hierzu aufgestellte Kalkulation ergibt für den künftigen Abwasser-Herstellungsbeitrag eine Kostenmassenverhältnis von 25,51% zu 74,49%
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis und genehmigt die darauf aufbauende 1. Änderung der BGS/EWS einstimmig. Die neuen Herstellungsbeiträge, diese gelten für künftige Neuanschliesser, belaufen sich auf 3,43 €/qm für die Grundstücksfläche und 17,48 €/qm für die Geschossfläche.
Plangenehmigung für das Bauvorhaben "Auflassung BÜ Schwabersberg“ in Walpertskirchen;
Herstellung des Benehmens
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Gemeinde Walpertskirchen als Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren der Plangenehmigung für das Bauvorhaben „Auflassung BÜ Schwabersberg“ beteiligt. Der Gemeinderat nimmt die umfassenden Darlegungen des Landratsamtes Erding zu den naturschutzfachlichen Belangen zur Kenntnis und äußert keine weitergehenden Einwände gegen die Plangenehmigung.
Katzschutzverordnung
Der Tierschutzverein „aktion tier-Kitty München e.V.“ hat einen Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung in der Gemeinde Walpertskirchen gestellt und verweist darauf, dass in den vergangenen 3 Jahre in Walpertskirchen etwa 70 Katzen eingefangen, kastriert und mit einem Chip versehen wurden. Die Gemeinde Walpertskirchen verweist in diesem Zusammenhang auf die Bemühungen seitens des Landratsamtes und sieht von dem Erlass einer entsprechenden Verordnung ab.
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Sitzung vom 05.06.2025
Baugebiet WA 3;
Vorstellung Freiflächenplanung und Freigabe zur Ausschreibung
Beim Baugebiet WA3 sollen noch in diesem Jahr die Erschließungsanlagen fertiggestellt werden. Dazu wurde das LAB Bauer, Wörth mit der Freiflächenplanung beauftragt. Der bisherige Planungsstand wurde im Gemeinderat vorgestellt und nach ausführlicher Diskussion mit folgenden Anmerkungen zur Ausschreibung freigegeben:
- Auf die Einzäunung soll verzichtet werden
- Die Planung u.a. der Variante Kleinkind-Spielgeräteturm oder Kinderspielturm soll mit den Anliegern abgesprochen werden
- Die aufgeführten Kosten erscheinen teilweise deutlich überhöht und sind nochmals zu überprüfen bzw. auf günstigere Lösungsvarianten anzupassen
- Das Grundstück am Regenrückhaltebecken wird eingezäunt
- Die zu pflanzenden Obstbäume sollen nicht furchttragend sein
Erwerb einer Gemeinde-App;
Vorstellung unterschiedlicher Varianten
Frau Gaigl von der Verwaltung erläuterte Handling und Nutzen einer solchen Anwendung und verweist auf die Notwendigkeit funktionierender Schnittstellen zwischen App und der Gemeinde-Homepage. Bei der Anwendung von inixmedia (Communice) ist dies gegeben, zudem sind die Kosten mit einmalig 2.268,90 € netto für die Einrichtung und 139,50 € netto/Monat für den Support deutlich geringer als beim Vergleichsprodukt. Die App ermöglicht eine deutlich bessere und schnellere Information von Gemeinde und Vereinen an die Bürger der Gemeinde und vor allem die Zielgruppe der Jugend kann damit besser erreicht werden. Nach kontroverser Diskussion über Kosten und Nutzen spricht sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme für die Anschaffung der App aus und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.
Gebührensatzung Mittagsverpflegung
Bis zum 31.08.2024 wurde das Mittagessen der Kindergarten- und Kinderkrippenkinder zwischen Eltern und Gemeindeverwaltung abgerechnet. Seit 01.09.2024 erfolgt die Abrechnung mit den Eltern durch den Einrichtungsträger Haus der Kinder St. Erhard. Durch diese Umstellung gibt es Verschiebungen bei den Gebühreneinnahmen zwischen dem Träger und der Gemeinde als Speisenlieferant.
In der Neukalkulation der Essenspreise sind diese Verschiebungen ebenso berücksichtigt wie die Steigerung der Betriebs- und Personalkosten um bis zu 20%.
Der Gemeinderat folgt einstimmig der Empfehlung der Verwaltung die Preise kostendeckend wie folgt ab September 2025 anzupassen:
- Krippenkinder von 2,75 € auf 3,55 € pro Essen
- Kindergartenkinder von 3,00 € auf 3,85 € pro Essen
- Schulkinder von 4,25 € auf 4,45 € pro Essen
- Senioren von 6,00 € auf 6,50 € pro Essen
Der kirchliche Träger vom Haus der Kinder St. Erhard berechnet seinen Personalkostenanteil für das Küchenpersonal im Kinderhaus zu den Mittagsessengebühren hinzu.
Ausbaustrecke ABS/NBS München-Mühldorf-Freilassing;
Information über Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren PFA 1.2
Der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A/ – Simbach – Grenze D/A, Planungsabschnitt 1.2
fand für Träger öffentlicher Belange und anerkannte Umweltvereinigungen am 15. Mai 2025 statt.
Die Gemeinde Walpertskirchen hat zusammen mit ihrem Rechtsbeistand die Möglichkeit genutzt, um noch einmal alle im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgebrachten Einwände vorzutragen. Einige von der Gemeinde vorgebrachten Bedenken konnten abschließend geklärt werden. Der Großteil der vorgebrachten Einwände wurde jedoch aufrechterhalten.
Ausbaustrecke ABS/NBS München-Mühldorf-Freilassing;
Information zur Gestaltung der Lärmschutzwände
Bei einem Arbeitsgespräch zum Thema „Gestaltungskonzept Schallschutzwände“ am 22.05.2025 mit Vertretern der DBInfraGO und der beauftragten Designerfirma wurden den drei Bürgermeistern der Gemeinde Walpertskirchen und der Verwaltung Vorschläge für die Gestaltung der Lärmschutzwände präsentiert. Die Gemeinde ist nun aufgefordert, bis 31.07.2025 eine Rückmeldung zu den von ihr präferierten Gestaltungsvarianten der unterschiedlichen Schallschutzwandbereiche zu geben. Auf Grundlage der Rückmeldung werden abschließend die Gestaltungsvarianten gemeinsam bei einem weiteren Termin finalisiert. Zur Erarbeitung der Gestaltungsvorschläge wurde ein Arbeitskreis unter Einbeziehung des örtlichen AK Pro Bahn eingerichtet.
Pflegekrisendienst des Landkreises
Der bereits 2024 beschlossene Beitritt der Gemeinde Walpertskirchen wurde bisher nicht final bearbeitet, da förderrechtliche Fragen nach dem Gute-Pflege-Gesetz noch zu klären waren. Zwischenzeitlich zeichnet sich ab, dass der Landkreis in dieses Förderprogramm einsteigen kann – unter der Voraussetzung, dass sich alle Kommunen des Landkreises beteiligen. Ein entsprechender Kreistagsbeschluss dazu ist in Vorbereitung. Mit dem Förderprogramm wäre es angedacht, dass die Gemeinden keinen expliziten einwohnerbezogenen Kostenanteil mehr zu trägen hätten. Für den Kreishaushalt wäre die Finanzierung unter Einrechnung des Förderbetrages mit überschaubarem Mehraufwand verbunden.
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Sitzung vom 08.05.2025
Regenwasserkanal ED14
Im Nachgang zu dem Schadensereignis an der Verkehrsfläche der Kreisstraße ED 14, Erdinger Str. in Walpertskirchen im Juni vergangenen Jahres hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, den bisher privaten Regenwasserkanal in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gem. der gemeindlichen Entwässerungssatzung (EWS) unter der Voraussetzung zu übernehmen, dass alle auf diesen Kanal angeschlossenen Grundstückseigentümer eine entsprechende Ablösevereinbarung unterzeichnen, in der sie sich zur Zahlung des Grundstücksflächenbeitrages gemäß der Beitrag- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) verpflichten. Parallel dazu werden auch alle bisher gestundeten Grundstücksflächenbeiträge widerrufen.
Der Gemeinderat hat der Übernahme des Regenwasserkanals und in der Folge der Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage und der Aufnahme des Kanals in das Bestandsverzeichnis einstimmig zugestimmt.
Nachnutzung Kirchenplatz 5
Der Arbeitskreis zur Nachnutzung des gemeindlichen Gebäudes Kirchenplatz 5 hat zwischenzeitlich die wesentlichen zu berücksichtigenden Raumanforderungen aus Sicht des Arbeitskreises festgelegt. In der Sitzung wurde über die Vorarbeiten des Arbeitskreises berichtet und diese zustimmend zur Kenntnis genommen und für die weitere Planung freigegeben. Sollte es zur Umsetzung kommen, erfordert dies eine vollständige Entkernung des Gebäudes mit Neueinbringung der Decken über EG und OG. Als Nutzungen sind vorgesehen:
EG-Nutzung
- Cafe mit Nutzung des Außenbereiches
- Sozialbüro für Nachbarschaftshilfe, Caritas, Familienberatung usw.
- Gruppenräume für Vereinsnutzung
- Raum für offene und/oder vereinsgebundene Jugendarbeit
- Foyer und Garderoben für Veranstaltungen
- Öffentliche Toiletten
- Aufzug
OG-Nutzung
- Schießstand mit mindestens 10 Stände
- Teilstationäre Schießtische
- Nebenräumen wie Umkleiden, Waffenschrank, Lager
- Veranstaltungsraum klein mit stationärer Bühne und kleiner Ausschankfläche für Bewirtung
- Raum durch mobile Trennwand vom Schießstand getrennt
- Separater Zugang über 2. Rettungsweg bei Schießbetrieb
- Veranstaltungsraum groß über die Gesamtfläche des OG
- erweiterbare Bühne 7 x 5 Meter
- Vom Publikum nicht einsehbarer Bühnenzugang vom/zum DG
- Barrierefrei zugängliche Toiletten
- Stuhl- und Tischlager
- Veranstaltungstechnik Ton, Licht, Bild
DG-Nutzung
- Requisitenraum Theater / Veranstaltungen
- Technik- und Lüftungsanlagen für Veranstaltungsraum
- Gemeindearchiv
- Speicher für verschiedenen Vereinsbedarf
Auf Basis dieser Anforderungen wird von der Verwaltung ein Auslobungstext erstellt und vom Gemeinderat freigegeben. Dieser dient als Basis für die Auswahl eines Planungsbüros.
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Sitzung vom 10.04.2025
Brandschutzkonzept Grundschule Walpertskirchen
In der Sitzung vom 28.11.2023 wurde die Überarbeitung des Brandschutzkonzepts für die Schule Walpertskirchen beschlossen. Das aktualisierte und bereits mit dem Landratsamt Erding abgestimmte Brandschutzkonzept wurde in der Sitzung vom IB Schimmer vorgestellt und die notwendigen Schritte zur Sicherstellung des baulichen Brandschutzes und der Rettungswege erläutert.
Dazu sind auf den Fluren durch den Einbau von drei zusätzlichen Brandschutztüren weitere Rauchabschnitte zu bilden und in den Klassenzimmern ist mittels Verbindungstüren eine sog. Bypass-Lösung zu schaffen um darüber den baulichen zweiten Rettungsweg darzustellen. Die Maßnahmen sind zeitnah in Angriff zu nehmen. Vorrang haben dabei die Brandschutztüren.
Die Kosten werden sich auf ca. 75.000 bis 100.000 € belaufen.
Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Projektstand sowie die Vorschläge zum weiteren Ablauf und der Umsetzung der notwenigen (baulichen) Änderungen an der Grundschule Walpertskirchen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme sowie die damit verbundenen Umsetzungsschritte weiter voranzutreiben. Parallel ist eine etwaige Förderfähigkeit zu überprüfen.
Umbaumaßnahmen Wasserwerk Wattendorf
Der Gemeinderat hat am 23.01.2025 die Überprüfung der technischen Einrichtung des Wasserwerks beauftragt. Das IB Kienlein hat nun den ersten Vorentwurf für die Überarbeitung vorgelegt und dabei folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
1. Überreich
- Jede Wasserkammer wird mit einem eigenen Siphon ausgestattet
- Die zentrale Überreichleitung wird mit einem Siphon und einem Rohrtrenner versehen
2. Grundablass
- Trennung der Grundwasserablassleitung zwischen der zentralen Grundablassleitung und der zentralen Überreichleitung mittels Rohr- oder Schlauchstück
3. Abblasleitung Sicherheitsventil
- Die Abblasleitung des Sicherheitsventils wird vor dem hydraulischen Rohrtrenner an die Überreichleitung angeschlossen
4. Spül- und Probenahmeanschlüsse
- In die Befüllleitungen soll vor der jeweiligen Absperrarmatur jeder Wasserkammer ein Spül- und Probenahmeanschluss eingebaut werden
5. Druckstoßbehälter
- Der Druckstoßbehälter ist mit einer Zirkulationsleitung auszustatten
6. Lüftungsanlage
- Hermetische Trennung der beiden Wasserkammern durch zwei neue Luftfilteranlagen
Die baulichen Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf 75.000 € geschätzt.
Die geplanten Maßnahmen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die weitere Planung zur Umsetzung voranzutreiben. Die Förderfähigkeit gemäß RZWas2025 ist anzustreben.
Auftragsvergaben
Glasfaserausbau Gigabit 2.0; - Beraterleistungen zur Begleitung des Bundesförderprogramms - Ingenieurbüro Ledermann aus Freising mit einem geschätzten Auftragswert von netto 53.460 €.
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Sitzung vom 20.03.2025
Nachnutzung Kirchenplatz 5
Im Rahmen der Gemeinderatsklausur am 15.02.2025 wurden die verschiedenen Varianten für die Nachnutzung des Gebäudes Kirchenplatz 5 vorgestellt. Da sich das von Sportverein und Schützenverein geplante gemeinsame Vorhaben eines neuen Sportheims mit integriertem Schießstand am Sportgelände wegen der finanziellen Dimensionen so nicht verwirklichen lässt, wurde ich Nachgang mit dem Schützenverein Walpertskirchen die mögliche Errichtung des künftigen Schießstandes in dem Gebäude Kirchenplatz 5 erörtert. Nach derzeitigem Planungsstand könnte in der Variante 4 ein ausreichend großer Raum im Obergeschoss geschaffen werden, der den Einbau von insgesamt 10 Schießständen ermöglicht. Das Konzept sieht vor, diesen Raum außerhalb des Schießbetriebes auch für kulturelle und gemeindliche Veranstaltungen und Vereinszwecke nutzbar zu machen. Der Schützenverein hat im Vorfeld der Sitzung signalisiert, dass diese Planungen auf absehbare Zeit den Bedarf des Schützenvereins abdecken können. Der Gemeinderat gab nun einstimmig grünes Licht um auf Basis der Variante 4 den aktuellen Planungsstand mit dem dazu gegründeten Arbeitskreis zu diskutieren und weiter zu detaillieren und anschließend die weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Grundschule Walpertskirchen - Erneuerung der Trinkwasser- und Wärmeleitungen im Bereich des Altbaus
Mittlerweile konnte glücklicherweise das Leck in der Wasserleitung geortet und entsprechend repariert werden. Unabhängig davon sind die korrodierten Trinkwasser- und Wärmeleitungen zeitnah zu erneuern, um für die Zukunft weitere Schäden zu vermeiden.
Nach Abstimmung mit einer Fachfirma könnten die Steigleitungen der Wärmeversorgung belassen werden. Lediglich die Wärmehauptleitung im Untergeschoss muss zwingend erneuert werden. Dies wird für die Sommerferien 2025 eingeplant.
Die Trinkwasserleitung und die Abflussrohre müssen jedoch komplett – auch in den Steigleitungen - ausgetauscht werden. Auf Grund der hohen zu erwartenden Kosten (30.000 – 50.000 €) wurde eine Anfrage an die Schulleitung über die Notwendigkeit der Handwaschbecken in den Klassenzimmern gestellt. Nach Abstimmung mit dem Schulamt sind Handwaschbecken nur in den Klassenzimmern zwingend erforderlich, in denen noch Kreidetafeln im Einsatz sind. Dies betrifft in unserem Fall 2 Klassenzimmer. In enger Abstimmung mit der Schulleitung sind die weiteren Schritte festzulegen.
Auf jeden Fall ist auch die Trinkwasserleitung zur Mehrzweckhalle zwingend zu erneuern.
Kreisstraße ED 20 - Böschungssicherung am Hammerbach
Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes München, des Staatlichen Bauamtes Freising und der Gemeinde Walpertskirchen haben am 10. Februar 2025 eine Ortseinsicht des Uferbereichs des Hammerbachs unterhalb der Hallnberger Straße 1 durchgeführt. In diesem Bereich besteht die Gefahr, dass bei Hochwasser die Böschung, die die Straße stützt, weiter ausgespült wird und in der Folge eine Gefahr für die Kreisstraße ED20 entsteht. Aus Sicht des WWA ist unstrittig, dass Maßnahmen zur Stützung der Böschung ergriffen werden müssen und empfiehlt dringend die Einschaltung eines Ingenieurbüros, das Erfahrung bei Ufersicherung mit steilen Böschungen hat.
Der Hammerbach stellt im Bereich zwischen Hallnberg und dem Hauptort Walpertskirchen ein Gewässer 3. Ordnung dar. Eigentümer des Fließgewässers sind die Eigentümer der Uferflurstücke. Gem. Art. 22 Abs. 1 Nr. 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) obliegt die Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung jedoch den Gemeinden als eigene Aufgabe. In Abs. 4 ist aber geregelt, dass die Unterhaltung des Gewässers den Baulastträgern öffentlicher Verkehrsanlagen insoweit obliegt, als sie zum Schutz dieser Anlagen erforderlich ist.
Bevor eine Beauftragung eines Ingenieurbüros erfolgt, was aufgrund der Gegebenheiten und Erkenntnisse Vorort dringend zu empfehlen ist, sind also die Zuständigkeit und damit Kostenträgerschaften unter den betroffenen Behörden abschließend zu klären.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Zuständigkeiten und Kostenträgerschaften abschließend zu klären und ermächtigt den ersten Bürgermeister zur anschließenden Beauftragung eines Fachbüros.
Info-App der Gemeinde
In der Sitzung vom Februar 2024 hat sich der Gemeinderat bereits mit der Einführung einer Gemeinde-App beschäftigt und die Entscheidung u.a aus Kostengründen zunächst zurückgestellt. Zwischenzeitlich sind mehrere Anbieter am Markt womit auch Bewegung bei den Konditionen sowohl bei den Anschaffungskosten als auch den jährlichen Betriebskosten zu beobachten ist.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung und Vorteile von direkten Informationskanälen zwischen Verwaltung und Bürgern hat sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Einführung einer Gemeinde-App ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt eine Entscheidungsvorlage für die nächste Sitzung zu erstellen.
Auftragsvergaben
- Wasserversorgung Walpertskirchen - Umbau der hydraulischen Anlagen im Wasserwerk Wattendorf - Planungsleistung „Technische Ausrüstung“ an das Ingenieurbüro Kienlein aus Buch am Erlbach mit einem vorläufigen Honorar von netto 22.664,59 €.
- Baugebiet WA III - Fertigstellung Freiflächen; Beauftragung Planungsleistungen – Planung der Freiflächen - Landschaftsarchitekturbüros Bauer, Wörth
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Sitzung vom 20.02.2025
Erneuerung Wasserleitung Neufahrn - Freigabe zur Ausschreibung der Bauleistungen
Das Ingenieurbüro Preiss & Schuster wurde im Oktober 2024 mit der fachplanerischen Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Erneuerung der Wasserleitung in Neufahrn beauftragt. Ziel des Projektes ist die Erneuerung der Wasserversorgung in Neufahrn durch die Verlegung neuer Hauptleitungen aus PE100 SDR11. Zusätzlich erfolgt der Einbau von Absperrschiebern und Unterflurhydranten entlang der neuen Trasse, um eine gezielte Steuerung sowie eine höhere Betriebssicherheit der Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich werden über neue PE-Leitungen direkt an die Hauptleitung angebunden. Die Erneuerung der Hausanschlüsse auf Privatgrund wird den Grundstückseigentümern auf eigene Kosten angeboten.
Nach Abschluss der Verlegearbeiten erfolgt die Wiederherstellung der betroffenen Straßenoberflächen im Baufeld. Dabei ist im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße nur eine provisorische Ausführung als einlagige Asphaltschicht geplant. Der Vollausbau der Straße ist erst nach Abschluss des Glasfaserausbaus (voraussichtlich 2026) sinnvoll. Aufgrund des schlechten Zustands der Stichstraßen mit den Flur-Nr. 1523 und 1513 muss dort die gesamte Asphaltdecke abgetragen werden. Daher wird in diesen beiden Bereichen die Straße einschließlich Wasserführung komplett neu hergestellt.
Die veranschlagten Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 827.343,45 € brutto, wobei ein erheblicher Anteil von 184.710,61 € brutto auf die Asphaltierungsarbeiten entfällt. Voraussetzung dafür ist, dass in den Bereichen, in denen ein Vollausbau erfolgt, die Themen Glasfaser und Erdverkabelung möglicher vorhandener Freileitungen mitberücksichtigt werden. Mit den Bayernwerken ist zudem die Errichtung von zwei zusätzlichen Straßenlampen zu klären.
Der Gemeinderat gibt die vorgestellte Ausführungsplanung für die Baumaßnahme „Erneuerung der Wasserleitung Neufahrn“ einstimmig zur Ausschreibung frei.
Grundschule Walpertskirchen; Information über den Zustand der Trinkwasser- und Wärmeleitungen im Bereich des Altbaus und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen
Während einer routinemäßigen Kontrolle wurde ein Wasserrohrbruch in der Grundschule Walpertskirchen entdeckt. Die Leitung verläuft unter der Bodenplatte und versorgt die Klassenzimmer im Altbau. Auch die Heizungsrohre im betroffenen Abschnitt sind mittlerweile 60 Jahre alt und müssen dringend erneuert werden. Da der Schacht unter der Bodenplatte nicht zugänglich ist, müssen die Hauptleitungen komplett neu verlegt werden.
Der Gemeinderat genehmigt den Neubau der Trinkwasser- und Wärmeleitungen im Bereich des Altbaus der Grundschule Walpertskirchen. Der erste Bürgermeister wird aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme ermächtigt, die entsprechenden Bauarbeiten zu vergeben.
Antrag des Schützenvereins Walpertskirchen auf Gewährung eines Zuschusses
Der Schützenverein Freischütz Walpertskirchen e.V. hat mit Schreiben vom 19.01.2025 einen Antrag auf Fortsetzung der Bezuschussung der lfd. Ausgaben auch im Jahr 2025 gestellt. Konkret wird eine Kostenübernahme in Höhe von 8.160 € beantragt.
Der Gemeinderat sieht auf Grund der angespannten Haushaltslage der Gemeinde und der Vergleichbarkeit mit den Zuschüssen an den Sportverein 50% der beantragten Summe als gerechtfertigt an und genehmigt für das Jahr 2025 4.080 €.
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023
Gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 32 Abs. 6 Nr. 6, Art. 52 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2023 am 09.12.2024 geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Gemeinderat stellt daher die Jahresrechnung 2023 in der gedruckten Fassung vom 08.11.2024 fest und erteilt einstimmig die Entlastung für die Jahresrechnung 2023.
Erlass der Haushaltssatzung 2025 und evtl. Mittelbeschränkung Verwaltungshaushalt
Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Walpertskirchen zur Genehmigung (Art. 65 Abs. 1 GO) vorgelegt. Die angeforderten Mittel der einzelnen Einrichtungen und die Daten aus der Haushaltsvorberatung sowie kleinere noch nachläufig bekannt gewordene Anpassungen wurden eingearbeitet. Der Vorbericht und der Stellenplan wurden als Anlage zum Haushaltsplan beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich im Vorfeld eingehend mit dem Zahlenwerk beschäftigt.
Der Haushaltsplan für den Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 5.575.000 € und im Vermögenshaushalt auf 2.462.000 €.
Trotz erhöhter Kreisumlage (+150.000 €) und reduzierter Schlüsselzuweisungen (./. 175.000 €) kann der Verwaltungshaushalt noch ausgeglichen gestaltet werden; mit einer geplanten Zuführung in Höhe von 121.000 € wird jedoch die erforderliche Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgung i.H.v. 275.000 € nicht erreicht.
Mittel- und langfristig muss damit gerechnet werden, dass der stetig anhaltende Trend zu höheren laufenden Ausgaben mit einem allenfalls kleinen Anstieg der laufenden Einnahmen die finanzielle Lage der Gemeinde immer mehr erschweren wird. Es ist daher auch weiterhin auf eine
strenge Ausgabendisziplin zu achten. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Haushaltssatzung 2025 und den Finanzplan 2024-2028.
Auftragsvergaben
Kläranlage Walpertskirchen; Begleitung VgV-Verfahren zur europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen nach HOAI - IB Winkelman Consulting mit Kosten von 9.996,00 € brutto.
Beteiligungsverfahren zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14); Hauptthema Windkraftenergie
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in der Sitzung am 3. Dezember den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren wird im Zeitraum vom 07.01.2025 bis zum 31.03.2025 vorgenommen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, sich zu o. a. Fortschreibungsentwurf zu äußern.
In der jetzt vorgelegten Fassung der 26. Änderung wird auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Walpertskirchen keine Vorrangfläche für Windenergieanlagen dargestellt. Angrenzende Flächen befinden sich z.B. in der Gemeinde Buch am Buchrain im Ortsteil Hammersdorf und in der Gemeinde Bockhorn im Ortsteil Tankham.
Da das Gemeindegebiet von Walpertskirchen nicht unmittelbar betroffen ist, sieht der Gemeinderat von einer Stellungnahme ab.
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Sitzung vom 23.01.2025
Durchführung einer Beachparty
Dem Antrag des Burschenvereins Walpertskirchen e.V. auf Durchführung einer Beachparty am 14.03 und 15.03.2025 in Wattendorf 1 wird unter dem Vorbehalt der Erteilung der Erlaubnis gem. § 47 Versammlungsstättenverordnung -VStättV zugestimmt.
Straßenreinigung
Der Straßenreinigungsvertrag mit der Firma AHD Sitzberger GmbH läuft zum 31.12.2025 aus. Insgesamt werden die Straßen der Gemeinde 3 mal jährlich gereinigt. Das zu reinigende Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 23 km. Die Reinigungskosten 2024 betrugen 3.628 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenreinigungsleistungen ab 2026 im Rahmen eines Direktauftrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu vergeben. Der Reinigungsturnus bleibt bei 3 Kehrungen pro Jahr und es ist jeweils der sog. Wildkrautbesen einzusetzen.
Aufwertung der Außenbereichsfläche für die OGTS
Die Leitung der offenen Ganztagesschule Walpertskirchen hat den Antrag auf Überlassung von Spielgeräten aus dem Freigelände des ehemaligen Kindergartens und die Anschaffung eines Sandkastens für das Außengelände des Offenen Ganztags beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Weiterverwendung der Spielgeräte Kletterwand, Sonnensegel und Rutsche zur Steigerung der Attraktivität der OGTS zu begrüßen, auch in Bezug auf den Ganztagesanspruch ab 2026. Im Hangbereich zwischen Schulgebäude und Hartplatz könnten die Komponente eingebaut werden. Von der Errichtung eines Sandkastens sollte bereits aus hygienischen Gründen jedoch abgesehen werden. Der Gemeinderat stimmt der Weiterverwendung durch Umsetzung der entsprechenden Spielgeräte zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in Abstimmung mit der OGTS-Leitung umzusetzen. Die Errichtung eines Sandkastens wird nicht befürwortet.
Verkehrsberuhigung ED4 - Raiffeisenstraße
Im Mai 2024 haben sich Anwohner der Raiffeisenstraße 2 mit einem Schreiben an die Gemeinde gewandt um anzuzeigen, dass sie unter einer erheblichen Lärmbelastung leben. Sie haben zudem Sicherheitsbedenken für Kinder aufgrund der Verkehrsbelastung angemeldet. Dabei wurde von den Anliegern gefordert, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, das Ortsschild zu versetzen, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen sowie eine Verkehrsinsel zu errichten um ein schnelles Einfahren in den Ort zu verhindern. Da die Raiffeisenstraße Teil der Kreisstraße ED 4 ist hat die Verwaltung das Schreiben an den zuständigen Straßenbaulastträger, den Landkreis Erding, weitergeleitet. Im Rahmen einer Ende 2024 durchgeführten Verkehrsschau teilte uns das Landratsamt Erding mit, dass das Verkehrsgremium des Landkreises Erding u.a. die Errichtung einer Verkehrsinsel in diesem Bereich vorschlägt, die Planung und Umsetzung durch das StBA FS zeitnah aber nicht möglich ist.
Unabhängig von obigem Sachverhalt hat die Gemeinde Walpertskirchen mit Schreiben vom 22.10.2024 den Landkreis Erding gebeten, im Zuge der Neuerrichtung der Eisenbahnüberführung an der ED14 den gesamten Kreuzungsbereich ED4/ED14/ED20 zu überplanen und dazu ein Verkehrsgutachten zu erstellen. Der oben dargestellte Sachverhalt ist in diesem Konzept ergänzend mit zu betrachten. Der Gemeinderat hält die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Vorgriff der Gesamtplanung für nicht zielführend und wird mit der Planungsleistung nicht in Vorleistung gehen. Die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen wird mit dem Dienstleister besprochen.
Der Antrag auf Planung und Errichtung einer Verkehrsinsel an der Raiffeisenstr./Kreisstraße ED 4 zum jetzigen Zeitpunkt durch die Gemeinde Walpertskirchen wird abgelehnt. Der Sachverhalt ist im Rahmen der geplanten Bahnmaßnahme vom Antragsteller einzubringen.
Auftragsvergaben
Gigabit-Richtlinie 2.0 – Ausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodel - Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn