Sitzung vom 14.11.2024
Bebauungsplan Nr. 1.16 "WA 4" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen TöB und der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 1.16 WA 4 der Gemeinde Walpertskirchen erfolgte in der Zeit vom 14.10.2024 bis zum 31.10.2024
Es sind insgesamt 23 Stellungnahmen abgegeben worden.
Nachdem die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine bzw. nur eine redaktionelle Änderung des Begründungsentwurfs ergaben, wurde der Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.16 „WA 4“ einstimmig gefasst.
Baulückenkataster - Sachstandsbericht
Das im Jahre 2023 beauftragte Baulückenkatasters wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Es enthält alle Grundstücke im Gemeindebereich für die Baurecht besteht, dieses Baurecht bisher aber nicht ausgenutzt wurde. Die Erstellung erfolgte auf Basis eines GIS-gestützten Baulandkatasters. Die Baulücken wurden in das Kataster aufgenommen und mit der Unteren Baubehörde abgestimmt. In einem nächsten Schritt hat die Verwaltung nun die Befragung der Grundstückseigentümer über eine mögliche Potenzialnutzung vorzunehmen.
Das Ganze soll vor allem als Argumentationsgrundlage gegenüber der Regierung von Oberbayern dienen. Von Seiten der Regierung wird mittlerweile bei allen Bauleitplanungen, die eine Überplanung von ungenutzten Außenbereichsflächen beinhalten, ein Bedarfsnachweis gefordert.
Städtebauförderprogramm "Innen statt Außen" - Grundsatzbeschluss
Bereits in den Sitzungen vom 13.09.2018 und 25.06.2020 befasste sich der Gemeinderat mit diesem Instrumentarium der Innenentwicklung und den Möglichkeiten Projekte der Innenentwicklung und Ortskernrevitalisierung zu fördern. Aktuell wird diese Fragestellung aufgrund der angestoßenen Untersuchung zur Nachnutzung des ehemaligen Kindergartengebäudes in Walpertskirchen.
Die Förderinitiative „Innen statt Außen“ ist ein wesentlicher Teil des Maßnahmenpakets zum Flächensparen der Bayerischen Staatsregierung. Sie bietet Förderanreize zur Innenentwicklung und zum Flächensparen. Im Rahmen einer Gesamtentwicklungsstrategie werden Gemeinden dabei unterstützt, vorrangig Innenentwicklung zu betreiben und Zersiedelung zu vermeiden. Die gemeindliche Planungshoheit wird durch dieses Angebot der Bayerischen Staatsregierung nicht eingeschränkt.
Mit dem einstimmigen Beschluss verpflichtet sich die Kommune zu einer Reihe von Maßnahmen wie vorrangige Nutzung von innerörtlichen Leerständen, Festsetzung von Bauverpflichtungen bei Ausweisung von Neubaugebieten, Pflege eines Baulückenkatasters, Nachverdichtungspotentiale vorrangig für Wohnentwicklung zu nutzen und verdichtete Wohnformen angemessen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat einstimmig die Aufnahme der Einzelmaßnahme „Nachnutzung ehemaliges Kindergartengebäude“ in die Förderinitiative „Innen statt Außen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr beantragt.
Baugebiet WA 3 - Beschlussfassung über die Fertigstellung der Erschließungsanlagen
Im Baugebiet WA 3 steht noch die Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Homerweg und der Bahnhofstraße aus. Mit der Fertigstellung wird i.d.R. so lange gewartet, bis ein Großteil der Grundstücke bebaut ist, um Schäden durch private Bautätigkeiten an den fertiggestellten Erschließungsanlagen zu vermeiden.
Da mittlerweile ein Großteil der Baugrundstücke bebaut ist, wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, im kommenden Haushaltsjahr 2025 Mittel für die Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet WA 3 einzustellen und die Aktualisierung der Planung zu beauftragen.
Gigabit-Richtlinie 2.0 - Information zum Sachstand Die Gemeinde Walpertskirchen hat sich am Förderverfahren Gigabit-Richtline 2.0 beteiligt. Nach vorgeschalteter Markterkundung und Teilnahmewettbewerb haben sich 3 Netzbetreiber beworben. Laut dem Angebot beigelegtem Bauzeitenplan kann mit dem Ausbau 2025 begonnen werden. Dies betrifft primär die Ortsteile Neufahrn, Kuglern und Kolbing sowie einzelne Weiler.
Vorlage der Jahresrechnung 2023
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2023 einstimmig.
Festlegung der Grundsteuerhebesätze 2025 sowie der Art der künftigen Festsetzungen
Die Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 führt bei jedem Steuerpflichtigen zu einer Neuermittlung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt und somit zum Neuerlass aller Grundsteuerbescheide, wobei es in den meisten Fällen zu höheren Messbeträgen kommt. Die für die Berechnung der Grundsteuer relevanten Hebesätze der Gemeinde waren seit 1994 in 2 Schritten von 310 v.H. auf zuletzt 370 v.H. erhöht worden. Mit diesem Satz lag die Gemeinde Walpertskirchen 2024 landkreisweit an Stelle 8 von 26, also verhältnismäßig moderat und ca. 30 Punkte unter dem Landkreisdurchschnitt von 400 v.H.
Bei unveränderten Hebesätzen geht die Verwaltung von einem Aufwuchs der Grundsteuer um rund 60.000 € aus, wobei sich diese Zahl durch nachträgliche Änderungen der Grundsteuermessbeträge noch verändern kann. Eine endgültige Aussage ist dazu erst im Laufe des Jahres 2025 möglich.
In Anbetracht stetig ansteigender Ausgaben und der Tatsache, dass der Anstieg der Grundsteuer in den letzten 10 Jahren deutlich hinter der Einkommenssteuerentwicklung und den Kostensteigerungen zurückgeblieben ist, beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unverändert bei 370 v.H. zu belassen. Auch der Gewerbesteuerhebesatz wird unverändert bei 350 v.H. belassen.
Ferner verzichtet der Gemeinderat auf die Einführung einer ermäßigten Grundsteuer C gemäß § 5 BayGrStG sowie auf die die Anwendung des § 8 BayGrStG bei Härtefall-Erlassantragsanträgen.
Anträge aus der Bürgerversammlung
BGM Franz Hörmann verweist auf den Redebeitrag aus der Bürgerversammlung bezüglich der Wiedereinführung eines Zeitfensters, an dem im Einwohnermeldeamt keine Termine erforderlich sind.
Das Gremium bittet die Verwaltung um konstruktive Vorschläge für einen Versuch mit einem Zeitfenster ohne Termin.
Problemen in der Wasserversorgung
BGM Franz Hörmann berichtet über den Vorfall im Wasserwerk Wattendorf. Er informiert über den zeitlichen Ablauf von der Feststellung der Verunreinigung bis zur Aufhebung der Abkochanordnung durch das LRA Erding. Er versichert, dass alles so schnell abgehandelt wurde, wie nur möglich. Die beiden Behälter werden nun gereinigt. Da nach wie vor unklar ist, wie genau die Springschwänze in den Hochbehälter kamen, wurde mit dem damaligen Ingenieurbüro Kontakt aufgenommen um alle denkbaren Varianten durchzuspielen und nach einer Lösung zu suchen, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt.
Asylunterkunft Heiglweg 11
BGM Franz Hörmann informiert, dass das Obergeschoss in der Asylunterkunft Heiglweg 11 mittlerweile mit 7 Ukrainern, davon einer Frau mit 3 Kindern und einer Familie mit einem Kind, voll belegt ist. Zum 01.01.2025 wird nun auch die EG-Wohnung an das Landratsamt vermietet.
Sitzung vom 10.10.2024
SV Walpertskirchen – Antrag auf finanzielle Unterstützung
Der SV Walpertskirchen e.V. hat mit Schreiben vom 27.09.2024 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung in Höhe von 15.000 € für Oberflächenwasser-Schutzmaßnahmen gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich auf ca. 27.500 €. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € sowie einer Vorausauszahlung auf den Unterhaltskostenzuschuss für das Jahr 2025 in Höhe von 5.000 €.
SV Walpertskirchen - Antrag auf Übungsleiter- und Unterhaltskostenzuschuss
Der SV Walpertskirchen hat mit Schreiben vom 20.08.2024 den jährlichen Antrag auf Gewährung eines Übungsleiterzuschusses in Höhe von 2.500 € sowie den jährlichen Zuschuss für den Unterhalt des Sportgeländes in Höhe von 5.500 € für das Jahr 2024 eingereicht. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig.
Bebauungsplan Nr. 1.16 "WA 4" - Öffentlichkeitsbeteiligung
Es sind insgesamt 30 Stellungnahmen abgegeben worden.
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und soweit erforderlich in den Planungen berücksichtigt.
Der Planentwurf wird nach Abschluss des Veröffentlichungsverfahrens in seinen inhaltlichen Festsetzungen sowie geringfügig in den zeichnerischen Festsetzungen verändert. Damit ist eine erneute Veröffentlichung im Internet und Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Alle erforderlichen Beschlüsse dazu fasst der Gemeinderat einstimmig.
Abwasserstrukturkonzept Kläranlage Walpertskirchen - Variantenentscheid
Wie in öffentlicher Sitzung vom 25.07.2024 vom Gemeinderat beantragt, wurde das Abwasserstrukturkonzept im Hinblick auf eine mögliche Ertüchtigung der Kläranlage auf Basis des jetzigen Reinigungsverfahrens (Scheibentauchkörper) ergänzt. Das überarbeitete Abwasserstrukturkonzept war Gegenstand der erneuten Beratung dazu. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Ertüchtigung auf Basis der Scheibentauchkörperanlage wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und sich von der Reinigungsleistung ungünstiger darstellt, da eine Stickstoffreduzierung nicht möglich wäre.
Nach ausführlicher Diskussion entscheidet sich der Gemeinderat einstimmig für die auch vom IB Dippold & Gerold präferierte Variante 1.1 mit der Abwasserreinigung nach dem Belebtschlammverfahren. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Kläranlage werden auf Kostenbasis 2027 ca. 5.200.000 € betragen. Die jährlichen Betriebskosten werden bei ca. 156.000 € liegen. Für die Investitionskosten wird eine Förderung nach der Härtefallregelung der RZWas2025 beantragt. Über die Förderhöhe kann erst nach Vorliegen der Entwurfsplanung eine Aussage getroffen werden.
Wasserrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben - Grundsatzbeschluss
Auf Grund der immer stärker in den Mittelpunkt gestellten Themen Hochwasserschutz und Sturzflutrisiko legt die Gemeinde mehr Wert auf die wasserrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich. Aber auch für Bauvorhaben, die durch die gemeindliche Kanalisation erschlossen sind, ist die Entsorgung des Oberflächenwassers, bereits im Hinblick auf die Dimensionierung der bestehenden Regenwasserkanäle, der Kläranlage sowie der Regenrückhaltebecken ein immer größer werdendes Problem.
Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen und zu versickern. Dies gilt auch für die Grundstücke, die durch die gemeindliche Kanalisation erschlossen sind.
Bereits in der Vergangenheit sind vom Gemeinderat Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung getroffen worden. Diese Regelungen wurden nun vereinheitlicht und auf alle Bauvorhaben ausgedehnt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die neuen Regelungen und beauftragt die Verwaltung die Entwässerungssatzung der Gemeinde anzupassen und die Grundstückseigentümer mit einem Merkblatt über die Neuregelungen zu informieren.
Errichtung einer Bike & Ride Anlage am Bahnhof Walpertskirchen
Der Gemeinderat hatte sich bereits in der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2023 und 12.10.2023 mit der Erneuerung der Fahrradabstellanlage am Bahnhaltepunkt Walpertskirchen der DB beschäftigt.
Untersucht wurden zwei Doppelstock-Parkanlagen mit Überdachung für 24 Stellplätze im Rahmen der von verschiedenen Stellen geförderten Bike & Ride Offensive der Deutschen Bahn. Mit der Maßnahme sollte der ÖPNV attraktiver gestaltet und der Haltepunkt Walpertskirchen aufgewertet werden.
Die nun ermittelten Gesamtkosten von 47.000 € brutto mit einem Kostenanteil für die Gemeinde Walpertskirchen in Höhe von 7.200 € wurden dem Gemeinderat zur finalen Entscheidung vorgelegt.
Der Gemeinderat sieht die Maßnahme mehrheitlich als zu teuer und für den Haltepunkt überdimensioniert an und spricht sich gegen die weitere Umsetzung der Maßnahme aus.
ABS38 - Erneuerung Eisenbahnüberführung Kreisstraße ED
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der ED14 ist erneut Gegenstand von Planungsgesprächen. Auslöser sind Bedenken des Straßenbauamtes Freising zu den bisherigen Planungen bezüglich der Schleppkurve für den Schwerlastverkehr von Hörlkofen kommend und in Richtung Lengdorf in die ED14 einbiegend. Da diese Strecke auch als Ausweichstrecke für die A94 fungiert, muss ein Einbiegen ohne Behinderung des Gegenverkehrs möglich sein. Bei den bisherigen Planungen ist dies nicht gegeben.
Aus diesem Anlass wurde die Gemeinde Walpertskirchen angefragt, ob die Festlegungen vom 15.10.2015 bezüglich der Errichtung von beidseitigen Gehwegen weiterhin Bestand haben.
Nach ausführlicher Diskussion bestätigt der Gemeinderat die Entscheidung vom 15.10.2015 und äußert nach wie vor ein gemeindliches Verlangen für einen beidseitigen Gehweg im Zuge der Erneuerung der EÜ an der Kreisstraße ED 14. Im Hinblick auf die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich der ED 14/ED20/ED 4 sowie zur Bestimmung der Verkehrszahlen fordert die Gemeinde vom Landkreis Erding die Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eine generelle Überplanung des Kreuzungsbereiches. Dabei sind auch die Fußgängerbeziehungen zu berücksichtigen.
Auftragsvergaben
- Stromkonzession für die Ortsteile Graß am Holz, Neufahrn, Kolbing und Kuglern
für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2045 an die Bayernwerk Netz GmbH aus Regensburg
- Nachnutzung ehem. KITA Walpertskirchen - Beauftragung notwendiger Voruntersuchungen
- Untersuchungen Bauphysik (Feuchte Mauerwerk und Putze) - IB Ettl & Schuh
- Baustoffuntersuchung - IB ALG Consulting
Stellplätze Heiglweg 11
Im Rahmen der Abfrage über das Interesse an zu mietenden Stellplätzen auf dem Anwesen Heiglweg 11 hat die Gemeinde bis Fristende insgesamt vier negative Rückmeldungen sowie keine positive Rückmeldung von Anliegern erhalten. Von der Errichtung von Stellplätzen am Heiglweg 11 wird daher abgesehen.
Eisenbahnüberführung Hammerbachstraße
Genau 5 Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten wurde nun Seitens der Bahn auch die finale Abrechnung der Maßnahme vorgelegt. Mit intensiven Verhandlungen konnte die Gemeinde Walpertskirchen erreichen, dass sich die Gesamtkostenbelastung der Gemeinde mit ca. 120.000 € in einem vertretbaren Rahmen hält.
Wasserbezugspreis der Stadtwerke Erding
Die Stadtwerke Erding haben mitgeteilt, dass sich der Wasserbezugspreis für die Gemeinde
Walpertskirchen zum 01.01.2025 von 52 Ct/cbm auf 57 Ct/cbm erhöht.
Sitzung vom 12.09.2024
Baugebiet WA 4 - Quartierskonzept Wärmeversorgung
Die Gemeinde Walpertskirchen hat im Rahmen des Kommunalen Klimaschutz-Netzwerkes für Kommunen im Landkreis Erding im Rahmen des gemeindlichen Kontingentes das Institut für Energietechnik der Uni Amberg – IfE, mit der Erstellung eines Quartierskonzeptes zur Wärmeversorgung im geplanten Neubaugebiet WA IV beauftragt
Herr Berg vom IfE, der per Videokonferenz hinzugeschaltet wurde, stellt dem Gemeinderat das Ergebnis der Untersuchung bezüglich einer energieeffizienten und ressourcenschonenden Energieversorgung des geplanten Neubaugebietes „WA IV“ vor.
Es ist festzuhalten, dass die zunächst präferierte Lösung mit Erdwärmesonden nicht durchführbar ist. Diese Variante ist unwirtschaftlich, da man auf dem vorgesehenen Grundstück nach Abstimmung mit dem WWA München lediglich bis zu einer Tiefe von 20 m bohren darf. Die durchgeführte Vollkostenrechnung kommt zum Ergebnis, dass ein Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz die wirtschaftlichste Lösung darstellt, auch wenn die hohen Vorlauftemperaturen eines Fernwärmenetzes im Neubau nicht erforderlich sind. Daher ist im Nachgang mit dem Betreiber zu prüfen ob ggf. ein Anschluss an den Rücklauf mit deutlich niedrigeren Temperaturen ggf. ausreichend ist.
OGTS - Kooperationsvertrag mit der Brücke Erding
Mit Schreiben vom 23. Juni 2024 hat der Elternbeirat der Grundschule die Gemeinde informiert, dass nun doch die erforderlichen Anmeldungen für die Langgruppe der Offenen Ganztagesschule zu Stande kommen. Nach intensiven Bemühungen seitens der Verwaltung konnten kurz vor Start des neuen Schuljahres die dafür erforderlichen Personalressourcen gesichert werden. Die pädagogische Leitung übernimmt ab dem neuen Schuljahr die Brücke Erding im Rahmen eines Kooperationsvertrages. Als zusätzliche Kraft konnte die Gemeinde Walpertskirchen eine ukrainische Grundschullehrerin einstellen, die die noch fehlenden Personalstunden abdecken wird.
Damit kann die Offene Ganztagesschule auch im Schuljahr 2024/2025 fortgeführt werden, was für die Eltern ggü. der kostenpflichtigen Mittagsbetreuung eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt.
Die Gemeinde Walpertskirchen als Sachaufwandsträger der OGTS wird mit der Brücke Erding einen Kooperationsvertrag über die pädagogische Leitung der offenen Ganztagesschule an der Grundschule Walpertskirchen schließen.
Der Kooperationsvertrag beinhaltet die Übernahme der pädagogischen Leitung für das Schuljahr 2024/2025 der Grundschule Walpertskirchen mit 11 Betreuungsstunden pro Woche. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 23.000,00 €.
Widmung Wege rund um die Schule
Der Gemeinderat Walpertskirchen hat beschlossen, die Grundschule künftig unter der Adresse Schulplatz 1 laufen zu lassen. Im Zuge der Vorbereitungen zu der Änderung der Adressierung wurde festgestellt, dass die Wege rund um die Schule nicht gewidmet sind.
Da die Wege rund um Mehrzweckhalle und Schule sowie Pausenhof überwiegend der Erschließung für die Mehrzweckhalle und der Schule dienen bzw. eine Erschließungsfunktion zur Ortsmitte haben, hat der Gemeinderat beschlossen, diese Wege als beschränkt-öffentlichen Wegen zu widmen.
Neubau Wasserleitung Neufahrn
Der Gemeinderat Walpertskirchen hat in öffentlicher Sitzung vom 14.10.2021 beschlossen den Wasserleitungsbau im Ortsteil Neufahrn für 2024 und den anschließenden Straßenausbau für 2025 einzuplanen. Es wurde zudem angeregt die Themen Erdverkabelung und Breitbandausbau im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen mit zu berücksichtigen. Die Wasserversorgungsmaßnahme in Neufahrn konnte aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Kanalerneuerungsmaßnahmen nicht wie vorgesehen heuer durchgeführt werden. Die Durchführung der Maßnahme nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit einem Fördersatz von 40 % der förderfähigen Kosten ist noch bis Ende 2025 möglich. Die Wasserleitung ist in den Jahren 1973/74 gebaut worden und befindet sich in einem schlechten Zustand und erreicht mit 50 Jahren auch das Ende der Nutzungsdauer.
Der Gemeinderat hat daher einstimmig beschlossen, die Planungsleistungen für den Neubau der Wasserleitung in Neufahrn zeitnah auszuschreiben und die Arbeiten für 2025 einzuplanen.
Bezüglich des Breitbandausbaus laufen derzeit die Planungen auch für den Ortsteil Neufahrn. Derzeit werden die Ausschreibungen im Rahmen des Förderprogramms Gigabit-Richtlinie 2.0 ausgewertet. Es ist davon auszugehen, dass der Ausbau vermutlich in 2026 erfolgen wird.
Der Ausbau der Ortsstraße ist erst nach Abschluss aller Tiefbauarbeiten in Angriff zu nehmen und sollte den gesamten Bereich von der ED14 bis Schwarzhölzl erfassen.
Auftragsvergaben
Kanalsanierung Walpertskirchen, Bauabschnitt IV - Firma Wadle GmbH aus Essenbach mit einer Auftragssumme von brutto 877.236,85 €.
Sitzung vom 25.07.2024
Kläranlage Walpertskirchen - Vorstellung Abwasserstrukturkonzept
Die Gemeinde Walpertskirchen betreibt eine Teichkläranlage mit Rotationstauchkörpern für 2.200 EW. Im Jahr 2028 läuft die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Kläranlagenablaufs in den Hammerbach aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kläranlage sowohl auf den künftigen Bedarf erweitert als auch vom Reinigungsverfahren her ertüchtigt werden. Aus diesem Grund wurde das IB Dippold und Gerold beauftragt, eine Variantenuntersuchung sowie Kostenvergleichsrechnung für die künftige Abwasserbeseitigung von Walpertskirchen für die Ertüchtigung der Kläranlage sowie alternativ den Anschluss an den Abwasserzweckverband Erdinger Moos durchzuführen.
Nachdem der Abwasserzweckverband Erdinger Moos mit Schreiben vom 23.11.2023 völlig überraschend dem Antrag der Gemeinde Walpertskirchen auf Einleitung des Abwassers in die Anlage des AZV eine Absage erteilte, mussten aufgrund des neuen Sachverhaltes die Inhalte des Strukturkonzeptes angepasst werden.
Dem Gemeinderat wurde nun das Ergebnis des beauftragten Abwasserkonzeptes vom IB Dippold und Gerold vorstellt.
Betrachtet wurden dabei drei Varianten der Anlagenertüchtigung:
- Ertüchtigung der bestehenden Anlage als Tropfkörper- bzw. Rotationstauchkörperanlage
- Neubau biologische Reinigungsstufe als Belebungsanlage im Durchlaufverfahren
- Neubau biologische Reinigungsstufe als Belebungsanlage nach dem SBR Verfahren
Die Variante 1 scheidet aus, da der Vorklärteich erheblich zu klein ist und räumlich keine Möglichkeiten gesehen werden, das Becken im Bestand entsprechend zu vergrößern. Seitens des Gemeinderates wurde das IB aufgefordert eine Erweiterung auch außerhalb des bestehenden Grundstückes zu prüfen.
Eine zentrale Aufgabe der neuen Kläranlage kommt dabei der Klärschlammnachbehandlung (Entwässerung, Trocknung und Zuführung zur Klärschlammverwertung) bei. Dafür sind 3 Schlammsilos für die Speicherung und Trocknung sowie das anfallende Prozesswasser vorgesehen. Zur Senkung der Betriebskosten ist eine PV-Anlage mit Stromspeicher vorgesehen. Da der Hammerbach als Vorfluter relativ wenig Wasser führt, sind erhöhte Anforderungen an die Reinigungsleistung zu erfüllen. Zudem ist Zielsetzung, die Durchflussrate der Kläranlage von aktuell 16 l/s zu erhöhen, um die aus dem Mischkanal anfallenden Spitzenlasten besser abzuarbeiten.
Das IB Dippold & Gerold empfiehlt dem Gremium die Umsetzung der Belebungsanlage im Durchlaufverfahren, sofern Tropfkörper- oder Rotationstauchkörper nach nochmaliger Betrachtung nicht umsetzbar sein sollten. Die Kosten für den Neubau einer Belebungsanlage im Durchlaufverfahren werden ca. 4.300.000 € liegen. Über die Härtefallförderung der RZWas2021 kann derzeit mit 450.000 € Förderung gerechnet werden.
Dazu müssen die Variantenentscheidung und der Förderantrag noch in 2024 gestellt werden. Der Bau müsste dann bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
Ersatzneubau SÜ Schwarzhölzl - Beschlussfassung über gemeindliches Verlangen
Die Gemeinde hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Planfeststellungsabschnitt 6 der Walpertskirchener Spange Einwände gegen die Planung, die auch die Straßenüberführung (SÜ) Schwarzhölzl betrifft, eingelegt. Grundsätzlich hat die Gemeinde bemängelt, dass sich in Schwarzhölzl die Projekte ABS 38 und Walpertskirchener Spange treffen und beide Bahntrassen wiederrum die GVS Neufahrn – Kirchasch schneiden, die verantwortlichen Projektgruppen die Straßenführung jedoch nur jeweils für sich separat betrachtet und sich nicht frühzeitig abgestimmt haben. Erst relativ kurz vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgte eine Abstimmung.
Für die sogenannte Fiktivplanung zur Ermittlung des Kostenverteilungsschlüssels hat die Gemeinde Walpertskirchen der DB in Abstimmung mit der Reg.Obb im Jahr 2017 die Anwendung der RAL2012 mit einer Streckengeschwindigkeit von 70 Kmh und Wegfall der Tonnagebeschränkung (Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Maßnahme) genannt. Auf Grund dieser Planungsparameter wurde der Gemeinde Walpertskirchen ein Kostenverteilungsschlüssel von 49:51 mitgeteilt. Bei auf das Jahr 2031 hochgerechneten Baukosten von 9,1 Mio € würde das eine Kostenbeteiligung der Gemeinde von 4,5 Mio € bedeuten. Für diesen Betrag könnte aktuell mit einer 50%igen Förderung gerechnet werden. Unter Berücksichtigung des von der Gemeinde zu bezahlenden Vorteilsausgleichs an die Bahn in Höhe von ca. 800.000 € ergibt das eine Gesamtkostenbelastung für die Gemeinde von rund 3 Mio €.
Nach erneuter Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern am 24.06.2024 wurde vereinbart, für die weiteren Planungen seitens der Gemeinde kein Verlangen mehr zu stellen. Diese Position wurde auch mit der Nachbargemeinde Bockhorn abgestimmt. In der Regel wird der Vorhabenträger eine Straßenüberführung nach dem aktuellen Stand der Technik bauen müssen. Im für die Gemeinde günstigsten Fall würde sich damit der Kostenverteilungsschlüssel auf 0:100 verbessern. Allerdings wirkt sich dieser Kostenverteilungsschlüssel negativ auf die Berechnung des Vorteilsausgleichs aus.
Das für die Berechnungen eingeschaltete Ing.-Büro ermittelt dafür je nach Bauweise der Brücke einen Anstieg des Vorteilsausgleichs von aktuell 0,8 Mio € auf 1,9 – 3,1 Mio €.
Damit ist eine Entscheidung nach Meinung von BGM Franz Hörmann unter den heutigen Erkenntnissen kaum bzw. nicht möglich. Seiner Meinung nach könnte ein weiterer Ansatz eine Eisenbahnüberführung sein. Dies wurde in den bisherigen Planungen wohl nicht näher betrachtet. Dies sollte im Vorfeld des Planfeststellungsverfahren auf jeden Fall seitens der Gemeinde gefordert werden.
Auf grund der unklaren finanziellen Auswirkungen eines gemeindlichen Verlangens fordert der Gemeinderat zunächst von der Bahn belastbare Zahlen bezüglich der Auswirkungen auf den Vorteilsausgleich. Zudem wird die Bahn aufgefordert, die Alternativvariante „Eisenbahnüberführung“ zu untersuchen.
Ausbaustrecke ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing; Planfeststellungsverfahren
Im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing; Planfeststellungsabschnitt 1.2 Bahn-km 22,820 – 30,000 kann die Gemeinde Walpertskirchen bis einschließlich 09.08.2024 Einwendungen für Belange, die durch das Vorhaben berührt werden, erheben. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden.
Der erste Bürgermeister hat in Abstimmung mit der Gemeinde Wörth eine Zusammenstellung von Themen, in denen die Gemeinde durch die geplante Bahnmaßnahme tangiert ist, erarbeitet. Diese wurde bereits der mandatierten Rechtsanwaltskanzlei zur juristischen Ausformulierung einer Stellungnahme zum laufenden Planfeststellungverfahren weitergeleitet. In dem Dokument sind Themen wie fehlende Alternativplanungen, Kostenbelastungen der Gemeinde durch Übernahme der Unterhaltslast für die SÜ Rottmannerstraße, Umweltbelange, Oberflächenwasserableitung, Eingriff in Natur und Landschaft usw. adressiert.
Der Gemeinderat gibt die vorgelegten Einwendungen der Gemeinde frei und ermächtigt Verwaltung und Bürgermeister, die durch den beauftragten Rechtsbeistand auszuarbeitende finale Stellungnahme abschließend freizugeben und fristgerecht bei der Planfeststellungsbehörde einzureichen.
Antrag auf Errichtung von öffentlichen Parkplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2175/14, Gemarkung Walpertskirchen, Heiglweg 11
Anlieger des Heiglweges haben mit Schreiben vom 11.07.2024 den Antrag auf Errichtung öffentlicher Parkplätze auf dem von der Gemeinde kürzlich erworbenen Anwesen Heiglweg 11 gestellt.
Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, die Errichtung von Miet-Stellplätzen am Objekt Heiglweg 11 zu prüfen und eine Interessenbekundung zur Anmietung der Stellplätze bei den Anwohnern am Heiglweg durchzuführen.
Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung - Grundsatzentscheidung
Das Gesetz zur „kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung von Wärmenetzen“ verpflichtet die Bundesländer dazu, sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026 alle Großstädte und bis zum 30.06.2028 alle Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern kommunale Wärmepläne erstellen.
Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann.
Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung.
Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht.
Bis zum 31. Dezember 2023 konnten Kommunen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Förderung in Höhe von 90% der Kosten für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beantragen.
Der Förderantrag wurde seitens der Verwaltung fristgerecht gestellt. Den genehmigten Förderbescheid hat die Gemeinde am 28.06.2024 erhalten.
Der Gemeinderat befürwortet die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet Walpertskirchen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung.
Auftragsvergaben
- Geplante Nachnutzung des ehemaligen Kindergartengebäudes Walpertskirchen mit Betrachtung des städtebaulichen Umfeldes – Machbarkeitsstudie - Büro Rieger Lohmann Architekten GmbH; Isen
Sitzung vom 20.06.2024
Bebauungsplan WA 4
Der Gemeinderat Walpertskirchen hat sich in öffentlicher Sitzung vom 17.11.2022 für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.16 „WA 4“ ausgesprochen, da sich in der Erstaufstellung des Bebauungsplans noch Änderungsbedarf ergeben hat. Im Zuge der Neuaufstellung wurden alle Festsetzungen durchgesehen und teilweise überarbeitet.
Der Gemeinderat hat die Entwurfsplanung des Bebauungsplans Nr. 1.16 „WA 4“ mit den beschlossenen Änderungen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, diesen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Nachbargemeinden sind parallel dazu einzuholen.
Ausbau ABS38 – Planfeststellungsverfahren Abschnitt 1.2
Das Eisenbahn-Bundesamt hat für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A/ – Simbach – Grenze D/A, Planungsabschnitt 01 (Markt Schwaben – Ampfing), Planfeststellungsabschnitt 1.2, Bahn-km 22,820 – 30,000“ im Markt Markt Schwaben und in den Gemeinden Ottenhofen, Pastetten, Wörth und Walpertskirchen das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren bekanntgemacht.
Der Gemeinderat wird in verschiedenen Arbeitsgruppen die Planungen zu der auf Walpertskirchener Flur geplanten Straßenüberführung Rottmanner Straße durchsehen und in enger Abstimmung mit der Gemeinde Wörth eine Stellungnahme abgeben. Der Gemeinderat lehnt die Straßenüberführung in der geplanten Form ab.
Glasfaserausbau Telekom
Der Gemeinderat wurde bereits in öffentlicher Sitzung vom 16.05.2024 unter TOP Sonstiges darüber informiert, dass die Baufirma im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus in Walpertskirchen von der Telekom abgezogen wurde und nicht mehr eingesetzt wird. Seitens der Telekom konnte damals noch keine Aussage getroffen werden, welche Firma die bestehenden Schäden in Ordnung bringen und wann die Ausbaumaßnahme weitergehen wird. Seitens der Verwaltung wurde eine email-Adresse eingerichtet, an die Schäden von der Bevölkerung gemeldet werden können. Von der Deutschen Telekom wurde folgende Pressemitteilung herausgegeben:
„Glasfaserausbau: Telekom sucht neue Tiefbaufirma
Der Glasfaserausbau der Telekom in Walpertskirchen wird sich verzögern. Hintergrund: Die Telekom hat sich von der bisherigen Tiefbaufirma getrennt. Die erbrachten Leistungen haben den Qualitätskriterien der Bautechnik leider nicht entsprochen. Die Telekom reagiert damit auch auf die Beschwerden, die von Kommune und Anwohner weitergeleitet wurden. Die Telekom schreibt den Ausbau von Walpertskirchen jetzt neu aus. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Tiefbaumarkt ist derzeit aber nicht klar, wann es mit dem Glasfaserausbau in Walpertskirchen weitergeht. Die Telekom bittet um Entschuldigung für die Verzögerung und meldet sich, sobald eine neue Tiefbaufirma gefunden ist.“
Der Gemeinderat äußert sein Missfallen über die Abwicklung dieses Projektes und fordert die Telekom mit Nachdruck auf, zeitnah für die Beseitigung der Schäden zu sorgen.
KITA St. Erhard - Förderantrag
Am 05.06.2024 hat der KiTa-Verbund Maria Tading für die katholischen Kindertagesstätte St. Erhard einen Antrag auf weitere Förderung einer integrativen Einrichtung mit dem Schlüssel 4,5 + x für das Kindergartenjahr 2024/25 gestellt, der auch die weitere Förderung einer pädagogischen Kraft mit einbezieht. Der Antrag wird damit begründet, dass weiterhin voraussichtlich ab September 6 Kinder und ab Januar 2025 insgesamt 7 Kinder mit Einzelintegrationsbedarf betreut werden.
Die Gemeinde Walpertskirchen genehmigt der Kindertagesstätte St. Erhard als integrative Einrichtung für das Kindergartenjahr 2024/2025 die Förderung des Faktors 4,5 + x inkl. Beschäftigung einer Fachkraft mit bis zu 50% der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
Herbstfestbus 2024
Die Verwaltung hat für das diesjährige Herbstfest in Erding, wie auch bereits in den vergangenen Jahren, ein gemeinsames Angebot mit der Gemeinde Lengdorf vom örtlichen Busunternehmen angefordert. Der Zusammenschluss mit der Gemeinde Lengdorf hat sich in den letzten Jahren bewährt.
Im Vergleich zu den Vorjahrespreisen 2023 hat das Busunternehmen die Preise angepasst. Die Anzahl der Fahrten bleiben unverändert.
Die Zusammenarbeit mit Busunternehmen hat bisher immer sehr gut funktioniert. Wie in den früheren Jahren werden auch in diesem Jahr die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf in den Bussen mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Das Defizit für Walpertskirchen betrug im letzten Jahr 829,74 €.
Auf Grund des Defizits aus dem Vorjahr und der erneuten Preisanpassung beschließt der Gemeinderat in Abstimmung mit der Gemeinde Lengdorf die Preise wie folgt anzupassen:
Erwachsene: einfache Fahrt 4,00 €, Hin- und Rückfahrt: 6,50 €
Kinder bis 18 Jahre: einfache Fahrt 2,50 €, Hin- und Rückfahrt: 4,00 €
Familienkarte: Hin- und Rückfahrt 15,00 €
Antrag auf Umnutzung des ehemaligen Physikraums
Die Seniorenreferenten der Gemeinde Walpertskirchen haben eine Anfrage auf Umnutzung des ehemaligen Physikraumes in der Grundschule Walpertskirchen als Schüler-Bücherei gestellt.
Der Gemeinderat wurde bereits in öffentlicher Sitzung vom 16.11.2023 im Rahmen des bevorstehenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter und der damit einhergehenden Festlegung eines Raumprogrammes über eine mögliche Nutzung des Physikraumes als Bücherei informiert.
Somit ist eine solche Maßnahme im Kontext der Raumoptimierung für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026 zu sehen und von der Schulleitung als Antrag mit einem entsprechenden Nutzungskonzept einzureichen und genehmigen zu lassen.
Schaden an der ED14 durch Unterspülung
Der Gemeinderat wurde über die Straßenschaden an der ED14 in der Erdinger Str. informiert. Auslöser für den Einbruch der Asphaltdecke waren massive Ausspülungen des Kiesunterbaus, hervorgerufen durch die massiven Regenfälle und einer vermuteten Undichtigkeit beim Zulauf einer Leitung in den Revisionsschacht.
Sitzung vom 16.05.2024
Ausbau ABS38
Nach längerer Zeit berichteten wieder einmal Vertreter der DBInfraGO im Gemeinderat über den Stand der Planungen zum Ausbau der ABS38 im Planfeststellungsabschnitt (PFA 1.3), dem der Abschnitt Walpertskirchen zugeordnet ist.
Mit dem Ausbau der ABS 38 werden verschiedene verkehrliche Ziele, wie Steigerung des SPNV-Angebotes oder Verkürzung der Reisezeiten sowie technische Ziele, wie Zweigleisigkeit, durchgehende Elektrifizierung oder Anpassung Bahnsteiganlagen verfolgt. Das 2. Gleis wird nördlich des bestehenden Gleises mit einem Gleisabstand von 4 m gebaut.
Inhalt der Präsentation waren die geplanten Lärmschutzmaßnahmen, das Rettungswegekonzept, der barrierefreie Ausbau des Haltepunktes Walpertskirchen, der betriebliche Bahnhof zwischen Walpertskirchen und Hörlkofen sowie die diversen Maßnahmen an den Kreuzungspunkten.
Die Genehmigungsplanung wurde für den Planungsabschnitt PFA 1.3 noch nicht beim Eisenbahnbundesamt zur Prüfung eingereicht, damit wird erst im 2. Quartal 2025 gerechnet. Das EBA entscheidet dann, wann die öffentliche Auslegung gestartet wird.
- Straßenüberführung (SÜ) als Ersatz für den BÜ Rottmanner Str.
Die Ausführung des geplanten Brückenbauwerkes erfolgt mit einer Stahlkonstruktion. BGM Franz Hörmann betont, dass sich die Gemeinde mit allen Mitteln gegen eine Übernahme der Unterhaltslast wehren wird. Nach seiner Auffassung handelt es sich für Walpertskirchen um eine neue Kreuzungsmaßnahme, so dass die Unterhaltslast vom Verursacher zu tragen ist. Ein solches Brückenbauwerk ist ein finanzielles Grab für jede Kommune, was nicht hinnehmbar ist.
- Betrieblicher Bahnhof Hörlkofen
Dieser beginnt etwa 150 m nach der Ringelsdorfer Str. und endet etwa 100 m vor dem Durchlass Strogenbach. Ein Großteil des betrieblichen Bahnhofs bis auf die letzten 200 m Richtung Walpertskirchen befinden sich im Einschnittsbereich. Auf Rückfrage erklären die Vertreter der Bahn, dass hier keine Lärmschutzmaßnahmen geplant sind.
- Eisenbahnüberführung Erdinger Str./ED 14
Der Überbau der EÜ muss noch vor der Ausbaumaßnahmen erneuert werden. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Für die künftige Entwässerung in dem Bereich ist seitens der Bahn ein eigener Entwässerungskanal zur Strogen in Überlegung. Bezüglich der Straßenführung im Kreuzungsbereich wird Seitens der Gemeinde nochmals die dringende Bitte geäußert, sich mit dem zuständigen Straßenbauamt Freising ins Benehmen zu setzen, da die Gemeinde erhebliche Probleme und auch Gefahren im Kreuzungsbereich der ED 20/ED 4/ED 14 nach Aufweitung der Durchfahrtsbreite sieht. Nach Aussage von Hr. Cibis gibt es aktuell lediglich Diskussionen, den Abbiegebereich Richtung Hörlkofen etwas aufzuweiten.
- Bahnhaltepunkt Walpertskirchen
Im Süden und Norden werden barrierefreie Zugänge zu den Bahnsteigen in Form von Rampen errichtet. Es gibt zudem Treppenaufgänge im Bereich der EÜ Erdinger Str./ED 14 zum nördlichen und südlichen Bahnsteig sowie von Am Bahndamm zum südlichen Bahnsteig.
- Straßenüberführung Schwarzhölzl
BGM Franz Hörmann informiert zu dieser Kreuzungsmaßnahme, dass die Gemeinde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Walpertskirchener Spange Einwände angemeldet hat. Es herrscht nach wie vor Unverständnis darüber, dass es keine Abstimmung der beiden Bahnprojekte im Vorfeld gab. Die hochgerechneten Kosten für die Maßnahme belaufen sich nach Aussage der DB auf rund 7,6 Mio. €, der gemeindliche Anteil beträgt dabei in etwa 50 %. Die Gemeinde wird sich mit der Regierung von Oberbayern ins Benehmen setzen und die weiteren Schritte im Hinblick auf die Anforderungen zur Straßenführung abzuklären. Die jetzige Planung mit einer Straßenunterführung der Walpertskirchner Spange und einer Straßenüberführung der ca. 200 Meter entfernten ABS38 gleicht einem Schildbürgerstreich und ist Ergebnis einer zu späten Abstimmung zwischen den beiden Projekten mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu Lasten der Gemeinde Walpertskirchen bei Bau und Unterhalt.
Darlehensantrag de SV Walpertskirchen
Dem SV Walpertskirchen – Abteilung Tennis werden zur beabsichtigten Sanierung der Tennisplätze zwei Darlehen gewährt.
Zinsloses Darlehen 1 über 50.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit 5% Tilgung und zinsloses Darlehen 2 als Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung des BLSV-Zuschusses bis maximal 60.000 €. Der Gemeinderat stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Konditionen einstimmig zu.
Grundstücksentwässerung
Die immer größeren Grundstücksversiegelungen durch bauliche Nachverdichtung, insbesondere Zufahrten/Stellplätze bereiten vor allem im Bereich der Mischkanalisation bei der Kanaldimensionierung sowie der Auslastung der Kläranlage immer größere Probleme.
Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen und zu versickern.
Dazu ist das Niederschlagswasser vor Ort möglichst über die sog. belebte Oberbodenzone wie begrünte Flächen, Mulden oder Sickerbecken zu versickern. Weitere geeignete Maßnahmen sind insbesondere die Flächenversiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, wasserdurchlässige Befestigungen (insbesondere Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster) zu verwenden, Dächer zu begrünen und Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung in Regentonnen und Zisternen zurückzuhalten.
Erst wenn alle Möglichkeiten zur einer Muldenversickerung ausgeschöpft wurden und dichte Böden eine Oberflächenversickerung unmöglich machen, ist im zu begründenden Ausnahmefall auch eine unterirdische Versickerung über Rigolen oder Sickerschächte oder eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer zulässig.
Zur Abschätzung der Sickerfähigkeit ist immer ein Sickertest notwendig.
In § 4 Abs. 5 der gemeindlichen EWS ist geregelt, dass ein (Kanal-)benutzungsrecht nur besteht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser nicht möglich sind.
Für Änderungen an den Grundstücksentwässerungsanlage wie Einleitung von zusätzlichen Flächen ist grundsätzlich eine Genehmigung durch den Kanalbetreiber erforderlich.
Im Übrigen muss auch sichergestellt sein, dass kein Niederschlagswasser von den privaten (befestigten) Flächen auf die öffentlichen Flächen gelangt und so in die gemeindliche Straßenentwässerung eingeleitet wird.
Die Praxis sieht leider anders aus. Die Verwaltung sieht hier dringenden Handlungsbedarf.
Nach eingehender Diskussion einigt sich der Gemeinderat auf ein stufenweises Vorgehen. Kurzfristig sind alle Grundstückseigentümer nochmals auf die rechtliche Situation hinzuweisen und für das Thema zu sensibilisieren. In einem zweiten Schritt werden Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben bzw. die Regelungen der Entwässerungssatzung sanktioniert. Mittelfristig wird die Gemeinde Walpertskirchen die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr für Schmutzwasser und Oberflächenwasser als Ersatz für die derzeitige Praxis der pauschalierten Abrechnung über die Einleitungsgebühren in Erwägung ziehen.
Neue Anschrift Grundschule Walpertskirchen
Bei der Vergabe von Hausnummern zielt die Verwaltung in der Regel auf die Lage der Hauseingangstür ab, um etwaigen Besuchern die Suche zu erleichtern. Dies ist vor allem bei Kreuzungsgrundstücken wichtig, die an zwei oder mehreren Straßen angrenzen.
Die Grundschule Walpertskirchen wird hier immer noch unter der Anschrift Kirchenplatz 9 geführt, obwohl sich seit dem Umbau der Schule in den 1990-Jahren der Haupteingang an der Hammerbachstraße befindet. Dies führt vor allem bei ortsfremden Besuchern oder Post- und Paketlieferungen zu Schwierigkeiten, aber auch bei Rettungseinsätzen kann eine Fehlleitung wertvolle Zeit kosten. Um dieses Problem zu beheben wurde zunächst angedacht, der Schule eine Hausnummer der angrenzenden Hammerbachstraße zuzuteilen. Allerdings sind die Hausnummern 1 bis 6 der Hammerbachstraße bereits vergeben. Da die Schule gegenüber der Hammerbachstraße 1 bzw. 2 liegt könnte eine höhere Hausnummer wie 7 oder gar 10 zu einer weiteren Verwirrung führen.
Die Verwaltung sieht in dem Vorschlag aus dem Gemeinderat mit der Vergabe eines neuen Straßennamens mit der Bezeichnung „Schulplatz“ und der Vergabe der Hausnummer 1 (Schule) und 1A (Mehrzweckhalle) einen guten Kompromiss. Bei der Gelegenheit erhält die Kläranlage die neue Hausnummer Hammerbachstraße 10.
Pflegekrisendienst
Mit Beschluss vom 14.09.2023 hat der Gemeinderat Walpertskirchen die Teilnahme am Pflegekrisendienst im Landkreis Erding für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, erweitert der Gemeinderat seinen Beschluss und beschließt die Teilnahme am Pflegekrisendienst auf nunmehr drei Jahre bis einschließlich 2027 mit einem Betrag von 1,- € / Einwohner.
Ertüchtigung der Sirenenstandorte
Mit der Einführung der digitalen Alarmierung sind auch die Sirenenstandorte an die neuen Erfordernisse anzupassen. Die Kommandanten der Freiwillen Feuerwehr haben dazu ein detailliertes Anpassungskonzept vorgelegt, dem der Gemeinderat einstimmig folgt.
Demnach wird der Standort Blumthal 4 aufgelöst und durch Ausgabe von digitalen Pagern an Feuerwehrdienstleistende ersetzt. Der Standort Neufahrn wird für die digitale Alarmierung ertüchtigt. Das dafür erforderliche Funkgerät wird angeschafft. Der Standort der Sirene am Hauptort wird vom alten Kindergarten zum Feuerwehrgerätehaus verlagert. Dazu ist eine neue digitale Sirene anzuschaffen. Das Gesamtpaket liegt bei ca. 20.000 € - es handelt sich dabei über förderfähige Kosten.
Kanalerneuerung Südliche Dorfstraße
Die Maßnahme wird b.a.w. zurückgestellt. Zunächst sind die Kanalerneuerung im Bereich Pappelweg, Fichtenstraße und Heiglweg umzusetzen und anschließend die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Ortsteil Neufahrn vorzunehmen.
Erweiterung Asylunterkunft
Franz Hörmann informiert, dass das Objekt Heiglweg 11 mittlerweile von der Gemeinde als Alternative zur Erweiterung der Asylunterkunft am Kirchenplatz erworben wurde. Nach Abschluss des Notarvertrages wurde kurzfristig eine Anliegerversammlung einberufen, an der ein Großteil der Anwohner teilgenommen hat. Wie nicht anders zu
erwarten war, herrscht natürlich Skepsis. Der Standort im Wohngebiet wird als nicht geeignet angesehen. Bei den Anliegern wird befürchtet, dass auf dem Grundstück noch Container aufgebaut werden könnten. Die Diskussion war weitgehend sachlich. Insgesamt ist das Objekt für maximal 14 Bewohner ausgelegt.
BGM Franz Hörmann informiert über das weitere Vorgehen. Zunächst kann lediglich die Wohnung im 1. OG an Asylbewerber vergeben werden. Die untere Wohnung ist noch vermietet, da die Gemeinde das Mietverhältnis übernommen hat. Insgesamt können in jeder Wohnung 7 Flüchtlinge untergebracht werden. In der Wohnung im 1. Stock sind
lediglich kleinere Arbeiten, wie z.B. neue Bodenbelege auszuführen. In Küche und Bad sind keine Maßnahmen erforderlich. Das Grundstück muss noch entsprechend geräumt werden, da viel Unrat vorhanden ist. Ziel ist ein Bezug ab September.
Die ursprünglich geplante Containeranlage am Kirchenplatz 7 wird damit vorerst nicht weiterverfolgt. Es liegt jedoch eine genehmigte Planung vor.
Glasfaser - Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekom
Die Baufirma wurde von der Telekom abgezogen und wird nicht mehr eingesetzt. Seitens der Telekom kann derzeit keine Aussage getroffen werden, welche Firma die bestehenden Schäden in Ordnung bringt und wann die Ausbaumaßnahme weitergeht. Die Telekom ist letztlich verantwortlich für das angerichtete Desaster in Walpertskirchen.
Die Verwaltung hat eine Email-Adresse eingerichtet, an die Schäden von der Bevölkerung gemeldet werden können. Diese wird im nächsten Mitteilungsblatt im Juni veröffentlicht.
Sitzung vom 18.04.2024
Kanalsanierung Bauabschnitt IV
Der betroffene Kanalabschnitt zwischen Eichenstraße, Pappelweg und Heiglweg weist durchwegs eine hydraulische Überlastung aus und muss daher durch einen leistungsstärkeren Kanal ersetzt werden.
Das Ingenieurbüro Preiss&Schuster hat dafür eine Entwurfsplanung mit entsprechender Kostenberechnung erstellt. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die in großen Teilen sehr beengten Platzverhältnisse dar, denn wie auch bei den bisherigen Kanalsanierungsmaßnahme liegen die Kanäle fast durchgehend in einer Tiefe von rund 4 m.
Die Kostenberechnung weist Kosten in Höhe von brutto 860.155,80 € aus. Die kalkulierte Bausumme beinhaltet auch größere Positionen z.B. für Wasserhaltung und aufwändige Spundungsmaßnahmen. Nach Freigabe durch den Gemeinderat wird die Maßnahme ausgeschrieben. Die Bauphase wird von Juni bis Ende Oktober 2024 gehen.
Die Anlieger werden im Vorfeld über die Maßnahme und eventuelle Einschränkungen in der Straßennutzung informiert.
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung Kanalsanierungsmaßnahme Walpertskirchen, Bauabschnitt IV, in der Eichenstraße, Ahornstraße und im Heiglweg zur Kenntnis und gibt die Maßnahme zur Ausschreibung frei.
Einführung Heimat-Info-App
In verschiedenen Gemeinden des Landkreises sind solche oder vergleichbare Anwendungen bereits im Einsatz.
Mit einer solchen App erhalten Gemeinden ein zeitgemäßes, alltagstaugliches Informationsmedium, das dem Rathaus, den Vereinen und Organisationen sowie den Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame Plattform bietet. Ziel der App ist es, Informationen aus dem Rathaus oder von Vereinen in Minutenschnelle auf die Handys der Bürger zu bringen. Dies hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem nur zweimonatlich erscheinenden Mitteilungsblatt oder den Aushängen an den Bekanntmachungstafeln.
Die Nutzer können auswählen, von welchem Verein und welcher Institution sie Pushnachrichten bekommen möchten.
Da Einführung und Betrieb der App mit laufenden Kosten (auf drei Jahre gerechnet pro Jahr ca. 5.000 €) verbunden sind, hat der Gemeinderat die Einführung zunächst zurückgestellt und die Verwaltung gebeten ggf. günstigere Anbieter ausfindig zu machen.
Offene Ganztagesschule
In den vergangenen Schuljahren hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Grundschule Walpertskirchen die Offene Ganztagesschule angeboten. Die Grundschule Walpertskirchen war eine der „Pilot-Schulen“ im Landkreis, in der diese für die Eltern kostenfreie Nachmittagsbetreuungsform 2015 eingeführt wurde. Seit Einführung war es fast jährlich problematisch, ausreichend Anmeldungen für eine Langgruppe mit einer Betreuung bis mindestens 16.00 Uhr zu bekommen. Voraussetzung für eine Langgruppe sind Anmeldungen von mindestens 14 Kindern an allen vier Wochentagen (Mo-Do). Eine Langgruppe ist wegen der überproportional höheren Fördersätze Voraussetzung um die Finanzierung der OGTS für eine Gemeinde einigermaßen wirtschaftlich darzustellen zu können.
Für das kommende Schuljahr ist anhand der Anmeldezahlen absehbar, dass eine Langgruppe nicht gebildet werden kann. Damit kann eine vertretbare Finanzierung nicht mehr dargestellt werden. Insgesamt ist festzuhalten, dass die OGTS einen unwahrscheinlich hohen bürokratischen Aufwand erfordert und ein starres System in Bezug auf die Teilnahmeverpflichtung darstellt. Zudem gleichen die Anpassungen der Fördersätze die gestiegenen Kosten bei Weitem nicht mehr aus und zudem führt ein krankheitsbedingter Ausfall des pädagogischen Fachpersonals zu Förderkürzungen.
Die Situation bei der OGTS zwingt die Gemeinde zu einer Alternativlösung. Dafür schlägt die Verwaltung die Rückkehr zum Modell der kostenpflichtigen Mittags- (bis 14.00 Uhr) bzw. verlängerten Mittagsbetreuung (bis 16.00 Uhr) vor.
Nach den derzeitigen Anmeldungen (Stand März 2024) müsste die Gemeinde zur Kostendeckung für die Betreuung bis 14.00 Uhr ca. 65 €/Monat und für die Betreuung bis 16.00 Uhr ca. 140 €/Monat ansetzen.
Im Rahmen eines Elternabends wurden die betroffenen Familien über die geplanten Veränderungen informiert und aufgefordert, sich auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen neu anzumelden. Es wird erwartet, dass sich die Anmeldezahlen dadurch nochmals reduzieren werden.
Im einstimmigen Beschluss des Gemeinderates wird damit der Weiterführung der OGTS ohne Langgruppe ebenso eine Absage erteilt wie einem Defizitübernahmevertrag zu Gunsten eines externen Kooperationspartners. Im Gegenzug wird die Rückkehr zur kostenpflichtigen Mittagsbetreuung bis 14.00 bzw. 16.00 Uhr für das Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt eine kostendeckende Kalkulation der Betreuungsgebühren nach Erhalt der Anmeldungen vorzunehmen und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Schließanlage Schule und Mehrzweckhalle
In der letzten Zeit gab es immer wieder Probleme beim Auf- und Zusperren der Außentüren in der Grundschule und der Mehrzweckhalle Walpertskirchen. Die Schließanlage wurde 2010 erneuert und dabei die Außentüren mit elektromechanischen Zylindern ausgestattet; dabei ist die Chiptechnologie in mechanische Schließzylinder und die dazugehörenden Schlüssel integriert. Dieses System erweist sich leider wegen Abnutzung zunehmend störanfällig – daher empfiehlt die Verwaltung den Umstieg auf eine analoge Anlagentechnik wie im neuen Kindergarten. Die rein mechanischen Zylinder der Innentüren bleiben dabei erhalten.
Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt die Umstellung der Außentüren auf die neue Technologie. Die Kosten für die Umstellung von ca. 6.000 € sind im Haushalt eingepreist und werden sich innerhalb von ca. 3 Jahren amortisieren.
Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED weiter voranzutreiben und beauftragt die Umstellung in der Hammerbachstraße, Kreuzstraße, Angerstraße, Schulstraße, Kirchenstraße, Kirchenplatz, Am Alten Pfarrhof, St. Erhards-Weg und Pfarrer-Schmid-Weg zu einem Gesamtpreis von ca. 18.000 €.
Im Haushalt waren dafür Mittel in Höhe von 28.000 € eingeplant.
Glasfaserausbau Ortsbereich Walpertskirchen
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau der Deutschen Telekom im Ortsgebiet von Walpertskirchen ist es zu erheblichen Abweichungen bei Qualität und Terminen gekommen. Die Gemeinde Walpertskirchen hat die Telekom mehrfach aufgefordert für eine ordnungs- und sachgemäße Abwicklung der Bauarbeiten zu sorgen und die bisher aufgetretenen Mängel in der Bauausführung – auch auf den privaten Grundstücken - umgehend zu beseitigen. Die Telekom hat auf die Kritik nun ihrerseits mit einem offiziellen Baustopp für weitere Straßenzüge reagiert. Die Gemeinde Walpertskirchen hat die Deutsche Telekom nun aufgefordert, schnellstmöglich ein Abstimmgespräch zur weiteren Vorgehensweise anzuberaumen. Ansonsten behält sich die Gemeinde Walpertskirchen vor, die seit Monaten offenen Arbeiten im Rahmen der Ersatzvornahme erledigen zu lassen.
Auftragsvergaben
Grundschule Walpertskirchen
- Installation PV-Anlage incl. Stromspeicher – Firma Glockshuber Elektrotechnik GbR, Walpertskirchen mit einer Auftragssumme von 47.784,29 €.
- Planungsleistung "Aktualisierung Brandschutz" - Ingenieurbüro Schimmer, Wörth mit einer Auftragssumme von 22.223,25 €.
Feuerwehrhaus Walpertskirchen
- Umrüstung der Beleuchtung auf LED – Firma Glockshuber Elektrotechnik GbR, Walpertskirchen mit einer Auftragssumme von 6.311,64 €.
Kläranlage Walpertskirchen
- Erstellung Strukturkonzept für Sanierung/Neubau - IB Dippold & Gerold, Germering mit einer Auftragssumme von 18.847,50 €.
Sitzung vom 21. März 2024
WA IV – Quartierkonzept Wärmeversorgung
Die Gemeinde Walpertskirchen hat im Rahmen des Kommunalen Klimaschutz-Netzwerkes im Landkreis Erding das Institut für Energietechnik – IfE, Amberg mit der Erstellung eines Quartierskonzeptes zur Wärmeversorgung im geplanten Baugebiet WA IV beauftragt.
Der Verwaltung wurden nun erste Ergebnisse präsentiert.
Demnach erscheint es derzeit unwahrscheinlich, dass die ursprüngliche Idee einer Wärmeversorgung durch die Nutzung von oberflächennaher Geothermie umgesetzt werden kann. Grund für diese Aussage ist, dass nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt München voraussichtlich die Bohrtiefenbegrenzung von 20 Meter (Erstauskunft) zwar ggf. noch auf 35-40 m Tiefe ausgeweitet wird. Voraussetzung dafür sind jedoch sehr kostenintensive fachlich begleitete Erkundungsbohrungen und -maßnahmen. Selbst wenn diese Erkundungen positiv verlaufen sollten, ist durch auch durch diese Bohrtiefenbeschränkung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Erdwärme nicht möglich - erforderlich wären dazu Erdsonden in mindestens 100 Meter Tiefe.
Auch die Nutzung von Grundwasserschichten erscheint wegen des vermuteten hohen Eisen-Mangan-Gehalts äußerst problematisch.
Damit werden sich die weiteren Untersuchungen und Vergleichsrechnungen auf folgende Varianten beschränken :
- Anschluss an das bestehende Nahwärmenetz
- Zentrale Wärmeversorgung auf Basis einer Hackschnitzelheizung (Referenzwert zu 1.)
- Wärmepumpe mit zentraler oder dezentraler Versorgung
Das eigentliche Ziel der Studie mit einer autarken Wärmeversorgung für das Quartier gerät durch die Zwischenergebnisse aus dem Fokus.
Andererseits gibt die Studie für die Bauherren mehr Sicherheit, wie eine Wärmeversorgung in dem Gebiet am Wirtschaftlichsten zu realisieren ist.
Teilsanierung Kirchenstraße
Die Kirchenstraße befindet sich gerade im westlichen Abschnitt in einem sehr schlechten und sanierungsbedürftigen Zustand. Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung einem Teilbereich von etwa 500 m² abzufräsen und die Deckschicht neu zu asphaltieren. Die Arbeiten werden gemeinsam mit den Asphaltarbeit in der Straße Am Hof noch im Frühjahr durchgeführt. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 15.000 € brutto
Auftragsvergaben
Baugebiet WA4 - Erstellung einer Vorprüfung des Einzelfalls sowie einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung – LAB Bauer, Wörth
Kanalsanierung Walpertskirchen - Planungsleistung Bauabschnitt IV - Ingenieurbüro Preiss & Schuster, Vilsbiburg
Machbarkeitsstudie Kirchenplatz 5
Für die Nachnutzung des Gebäudes Kirchenplatz 5 (Alter Kindergarten) ist zunächst eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie besteht aus drei Teilen:
-
- Vorbereitende Untersuchungen des Bestandsgebäudes (Bestandsaufnahme, Statisch-konstruktive Voruntersuchung, Bausubstanzerfassung, Schadstoffuntersuchung)
- Städtebauliche Konzeption (Einbindung in die umliegenden Siedlungs- und Grünbereiche einschließlich Naherholungsgebiete sowie kommunaler Einrichtungen wie Kindergarten und Schule)
- Nutzungskonzept unter Berücksichtigung der vom Arbeitskreis eingebrachten gewünschten Nutzungsbereiche (Sozialbüro, Dorfcafe, Gruppenräume für Vereinsnutzungen, Veranstaltungs- und Probenraum mit Bühne, Gemeindearchiv)
Im Konzept ist auf die Barrierefreiheit auf allen öffentlich genutzten Flächen zu achten.
Für diese Machbarkeitsstudie erfolgt derzeit die Ausschreibung der Planungsleistungen, dabei ist folgende Terminschiene vorgesehen:
- Mai 2024 Auftaktgespräch mit der Reg.Obb Abteilung Städtebauförderung
- September 2024 Zwischenbericht
- November 2024 Ergebnispräsentation im Gemeinderat
Der Gemeinderat ist mit dem vorgelegten Leistungsbild der Verwaltung einverstanden.
Sitzung vom 22. Februar 2024
Haushaltssatzung 2024
Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Walpertskirchen zur Genehmigung (Art. 65 Abs. 1 GO) vorgelegt. Die Daten aus der Haushaltsvorberatung bzw. die angeforderten Mittel der einzelnen Einrichtungen wurden eingearbeitet. Der Vorbericht und der Stellenplan wurden als Anlage zum Haushaltsplan beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich im Vorfeld eingehend mit dem Zahlenwerk beschäftigt.
Bgm. Franz Hörmann und der Leiter der Finanzverwaltung, Karl Fürmetz erläutern dem Gemeinderat das Zahlenwerk des gemeindlichen Haushaltes 2024 einschließlich der Darlehens- und Rücklagenstände.
Der Schuldenstand zum Jahresende 2023 betrug 3.525.000. Dem standen Rücklagen in Höhe von 5.945.000 € gegenüber. Die daraus resultierenden Zinserträge von ca. 150.000 € stärken die Einnahmenseite im Verwaltungshaushalt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit stagnierenden Einnahmen bei stetig steigenden Ausgaben (höhere Personalkosten, gestiegene Bewirtschaftungskosten der Gebäude, höhere Kreis- und VG-Umlage) ist nur noch ein kleines Sicherheitspolster vorhanden aus dem sich die freie Finanzspanne im Verwaltungshaushalt (380.000 € geplante Zuführung an den Vermögenshaushalt bei 215.000 € Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgung) ergibt.
Daher ist es wichtig auf eine strenge Ausgabendisziplin zu achten.
Es wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die gemäß Kassendienstanweisung zur eigenverantwortlichen Mittelverwendung berechtigten Stellen (Bauhof, Feuerwehr, Schule) aufzufordern ihre Befugnis im Rahmen der Kassendienstanweisung für die genehmigten Haushaltsansätze für Neu- und Ersatzbeschaffungen nur zu maximal 80% auszulasten. Nicht davon betroffen sind Haushaltsstellen für die Aufrechterhaltung des Regelbetriebes wie Reinigungs- und Lebensmittel, Betriebs- und Verbrauchsstoffe.
Die Gemeinde hat in der Haushaltswirtschaft auch eine fünfjährige Finanzplanung zu führen. Im Finanzplan sind die geplanten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, sowie die Einnahmen in den Haushaltsjahren von 2023 bis 2027 zugrunde zu legen.
Der Gemeinderat genehmigt die Haushaltssatzung 2024 und die Finanzplanung 2023 bis 2027 einstimmig und folgt dem Vorschlag der Verwaltung die Mittelverwendung auf 80% zu beschränken.
Kinderspielplatzsatzung
Der Gemeinderat hat sich in öffentlicher Sitzung vom 17.01.2024 nach ausführlicher Diskussion dafür ausgesprochen, eine Kinderspielplatzsatzung für die Gemeinde Walpertskirchen zu erlassen.
Die von den Gemeinderäten vorgebrachten Änderungswünsche wurden eingearbeitet. Die Gemeinden haben im Rahmen ihres Satzungsrechtes die Möglichkeit, Herstellung, Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Kinderspielplätzen und auch eine Ablösemöglichkeit zu regeln. Mit der neuen Satzung hat die Gemeinde im Einzelfall größere Flexibilität ggü. den bisherigen starren Regelungen im Baugesetzbuch.
Der Gemeinderat Walpertskirchen beschließt einstimmig die Satzung der Gemeinde Walpertskirchen über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) in der vorgelegten Form.
Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Wasserabgabesatzung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat in seinem Schreiben vom 01.12.2023 mitgeteilt, dass es sein Muster für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung in Hinblick auf das zur Anwendung empfohlene Muster des Bayerischen Gemeindetages aufhebt.
Die Änderungen betreffen Klarstellungen im
- § 4 Abs. 4 Anschluss- und Benutzungsrecht – dies kann in künftigen Dürresommern wichtig werden um z.B. Nutzungsrechte für Brachwasserzwecke (Garten, Pools, usw.) einzuschränken
- § 13 Abs. 1 Abnehmerpflichten, Haftung – Erweiterung des Betretungsrechtes für die Erstellung von Aufmaßen im Grundstück und Gebäuden
- § 15 Abs. 3 Satz 2 Art und Umfang der Versorgung - Erweiterung des Begriffs Betriebsstörungen um den Tatbestand des Wassermangels. Auch dies kann für künftige Dürresommer von Bedeutung werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung. Diese tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Einführung Baumkataster
Extreme Wetterverhältnisse haben nicht nur auf Wälder, sondern auch auf Bäume auf öffentlichen Flächen der Gemeinde einen negativen Einfluss. Laufende Kontrollen und Pflege sind daher unverzichtbar und im Zuge der Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Verkehrssicherungspflicht muss jeder Grundstückseigentümer gemäß § 823 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllen. Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde Walpertskirchen durch die zweimal jährlich durchzuführende Sichtkontrolle (in belaubtem und unbelaubtem Zustand) nach. Da im Schadensfall ein lückenloser Nachweis über die Kontrollen vorzulegen ist, muss sich die Gemeinde Walpertskirchen überlegen, ob und ggf. wie die Dokumentation der Kontrollen diesen lückenlosen Nachweis erbringen kann.
Dies könnte z.B. durch die Einführung eines IT-gestützten Baumkatasters erfolgen. Neben dem Nachweis der Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben Baumkataster auch den Zweck, die bei Bäumen notwendigen Baumpflegemaßnahmen festzustellen, auszuschreiben und zu dokumentieren.
Für die Erstaufnahme des Baumbestandes bestünde die Möglichkeit, das Baumkataster entweder selbst zu erstellen oder von einem Dienstleister erstellen zu lassen. Es ist mit Kosten von ca. 10-15 € pro Baum zu rechnen. Im Vorfeld ist jedoch festzulegen, welche Bereiche mit entsprechender Frequentierung (Wanderwege, Straßen usw.) in das Kataster einzubeziehen sind.
Nach intensiver Diskussion beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung mit weitergehenden Untersuchungen zum dem Thema. Insbesondere ist die angedachte Software gemeinsam mit dem Bauhof auf Praxistauglichkeit zu testen und es sind die gemeindlichen Flächen zu bestimmen, für die die Einführung eines Baumkatasters angebracht erscheint.
Sitzung vom 17.01.2024
3. Änderung B-Plan Nr. 1.9 "Mischgebiet Nord-West
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3(2) und § 4(2) BauGB keine Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch gegenständliche Planung nicht berührt sind und beschließt auf dieser Grundlage die 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1.9 „Mischgebiet Nord-West“ mit Begründung, in der Fassung vom 17.01.2024, als Satzung.
Außerordentliche Resttilgung Darlehensvertrag
Die Gemeinde Walpertskirchen hat mit der BayernLabo am 21.06.2013 zur Finanzierung der Sanierung der Mehrzweckhalle einen Darlehensvertrag über 148.500 € mit 20jähriger Tilgung abgeschlossen, bei dem am 15.02.2024 die 10jährige Zinsbindung bei einem Darlehensreststand von 76.202 € endet.
Der Gemeinderat Walpertskirchen beschließt die vollständige Resttilgung aus dem Darlehensvertrag bei der BayernLabo in Höhe 76.202 € zum 15.02.2024.
Einführung einer Spielplatzsatzung
Bauherren sind nach Art. 7 Abs. 3 BayBO verpflichtet, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Kinderspielplatz anzulegen. Die Gemeinden haben im Rahmen ihres Satzungsrechtes die Möglichkeit, Herstellung, Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Kinderspielplätzen und auch eine Ablösemöglichkeit zu regeln. Die Verwaltung hatte sich im Vorfeld bereits mit Nachbargemeinden zusammengesetzt und eine „Mustersatzung“ auf Grundlage von rechtskräftigen Satzungen anderer Kommunen ausgearbeitet.
Unter diesem Gesichtspunkt hat der Gemeinderat auf Grundlage der Spielplatzsatzung der Gemeinde Wörth diskutiert, ob der Erlass einer Kinderspielplatzsatzung auch für die Gemeinde Walpertskirchen in Frage kommt.
Nach eingehender Diskussion spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich für den Erlass einer Kinderspielplatzsatzung für die Gemeinde Walpertskirchen aus und beauftragt die Verwaltung einen Satzungsentwurf für die nächste Sitzung vorzubereiten.
Teilfortschreibung Steuerungskonzept Windenergie
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat anhand von Auszügen aus einer Präsentation des Regionalen Planungsverbandes München über den aktuellen Stand sowie den weiteren Verfahrensablauf zur Teilfortschreibung des Steuerungskonzeptes Windenergie des Regionalplans München. Es wird dabei auch kurz auf das Vorranggebiet Nr. 21 eingegangen. Die Flächen, die in diesem Gebiet enthalten sind, grenzen lediglich an das Gemeindegebiet von Walpertskirchen an.
Auftragsvergaben
Kanalsanierung Walpertskirchen BA II . – drei Nachträge der Firma Wadle Bau mit einer Gesamtsumme von 125.547,21 €
Sitzung vom 14.12.2023
Beachparty Burschenverein
Die vom Burschenverein Walpertskirchen mit Schreiben vom 04.12.2023 beantragte Gestattung zur Durchführung einer Beachparty an 2 Tagen am 08.03.2024 und 09.03.2024 in der Maschinenhalle auf dem Anwesen Oberhof 3 wurde einstimmig erteilt.
Kläranlage Walpertskirchen
Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Walpertskirchen läuft im Jahre 2028 aus. Daher wurde das Ing.-Büro Dippold&Gerold mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, bei der ein Kläranlagenneubau versus dem Anschluss an einen externen Kläranlagenbetreiber (AZV) untersucht wurde.
Nun hat der Abwasserzweckverband Erdinger Moos völlig überraschend mit Schreiben vom 23.11.2023 dem Antrag der Gemeinde Walpertskirchen auf Einleitung des Abwassers in die Anlage des AZV eine Absage erteilt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass in erster Linie Bedenken über die Restkapazität des Verbandsklärwerkes des AZV in Verbindung mit dem gleichzeitig zu erwartenden Bevölkerungswachstum in den kommenden 10 Jahren maßgebend waren. Ferner wurde auch der relativ hohe Mischwasseranteil am Kanalsystem der Gemeinde Walpertskirchen als problematisch erachtet. Darüber hinaus hat man auch Bedenken geäußert, dass die unterschiedliche Behandlung von Drainageanschlüssen den Bürgern im Verbandsgebiet kaum zu vermitteln wäre.
Der AZV stand einem möglichen Anschluss der Gemeinde Walpertskirchen zunächst grundsätzlich offen gegenüber und in gemeinsamen Gesprächen wurden für eine Reihe von Problemstellungen wie
- Optimaler Einleitungspunkt
- Ausreichende Dimensionierung Freispiegelkanäle und Druckanlagen entlang der Strecke
- Definition maximale Einleitungsmenge
Lösungen erarbeitet und auch gemeinsam mögliche Zielgrößen für die angestrebten Einwohnergleichwerte definiert.
BGM Hörmann zeigte sich überrascht und enttäuscht über die Entscheidung des AZV. Er kritisiert die Entscheidung auch dahingehend, dass die Abwassermenge, die aus dem Gemeindegebiet Walpertskirchen eingeleitet worden wäre, max. 1 % des Gesamtvolumens des AZV beträgt. Nun müsse so schnell als möglich ein Strukturkonzept erarbeitet werden, bei der 3 unterschiedliche Varianten zur Klärwerkserweiterung untersucht werden müssen. Diese Untersuchung muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Weiter erläutert er, dass der Betrieb einer Kläranlage eine enorme Belastung für eine kleine Gemeinde darstellt, da die Betriebssicherheit jederzeit gewährleistet werden muss und dies eine sehr personalintensive Aufgabe darstellt. Zunehmend schwieriger gestaltet sich auch die Entsorgung des Klärschlamms.
Planfeststellungsverfahren Walpertskirchner Spange
Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Walpertskirchener Spange fristgerecht eingereicht wurden, wurden im Zeitraum von 04. bis 13.12.2023 mit den Beteiligten erörtert.
Die Regierung von Oberbayern hatte hierzu zu einem Erörterungstermin in das Tagungszentrum am Flughafen München geladen.
Für die Gemeinde Walpertskirchen fand der Erörterungstermin zusammen mit der Gemeinde Bockhorn am Montag, 04.12.2023 statt, bei der auch Herr Rechtsanwalt Michael Beisse von der mandatierten Rechtsanwaltskanzlei Döring Spieß mit anwesend war.
Bürgermeister Hörmann und Stellvertreter Josef Renner informierten über das Anhörungsverfahren. Die der Stellungnahme der Gemeinde angefügten Argumente insbesondere gegen den Zuschnitt des Planfeststellungsabschnittes im Bereich Schwarzhölzl wurde erneut und dediziert vorgetragen. Wie schon die schriftliche Stellungnahme des Vorhabensträgers erwarten ließ, erkennt die Bahn diese Einwendungen jedoch nicht an und beharrt auf ihrer Position. Eine Berücksichtigung der Einwände der Gemeinde Walpertskirchen ist nicht zu erwarten. Die Unterlagen aus der Sitzung gehen nun an das Eisenbahnbundesamt Berlin, das über die Berücksichtigung der Einwände zu entscheiden hat.
Feststellung der Jahresrechnung 2022
Gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 32 Abs. 6 Nr. 6, Art. 52 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgende übernächsten Jahres, in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2022 am 07.11.2023 geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GRM Büchlmann bedankte sich bei Kämmerer Herrn Fürmetz für die gute Zusammenarbeit und die Vereinfachung der Protokollführung.
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 in der gedruckten Fassung vom 24.08.2023 fest und erteilt Bürgermeister Hörmann und der Verwaltung einstimmig die Entlastung.
Konzessionsabgabe Wasserversorgung
Der Bereich Wasserversorgung unterliegt als „Betrieb gewerblicher Art“ dem Steuerrecht. Bei Ermittlung der jährlichen Gewinne und Verluste nach dem Steuerrecht werden jedoch die enthaltenen kalkulatorischen Zinsen nicht anerkannt. Sofern nicht ersatzweise in derselben Höhe andere Kosten steuerlich geltend gemacht werden können (z.B. echte Zinsausgaben zur Finanzierung von Investitionen in der Wasserversorgung) ergeben sich daher automatisch steuerliche Gewinne, welche zur Festsetzung von Köperschafts- und Gewerbesteuer führen.
Eine Möglichkeit dies zu begrenzen bietet sich durch die Einführung einer (nur steuermindernd wirkenden) Konzessionsabgabe auf das Recht zur Nutzung von öffentlichem Straßengrund für die dort verlegten Trinkwasserleitungen.
Besonderheit ist dabei, dass die Abgabe nicht zusätzlich vom Bürger zu bezahlen ist, sondern aus den Einnahmen der Wasserverkäufen mit einem Anteil von 10 % ermittelt wird.
Damit kann die Ungleichbehandlung zwischen Kommunalrecht und Steuerrecht einerseits Zinsen für die getätigten Investitionen von der Gemeinde verlangen zu müssen und andererseits diese Zinsen nicht als Ausgaben ansetzen zu können, zumindest teilweise abgemindert.
Die Gemeinde Walpertskirchen beschließt die Einführung einer Konzessionsabgabe für den Bereich Trinkwasserversorgung entsprechend den Regelungen der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben“ (KAE) von 1941 ab dem Jahr 2024.
Neukalkulation Essenspreise in der gemeindlichen Mittagsverpflegung
Aufgrund der weiterhin steigenden Lebensmittelpreise und den veränderten Rahmenbedingungen der Lebensmittelbestellung ist eine Preiserhöhung bei der Mittagsverpflegung im Schul- und Kindertagesstättenbereich sowie auch im Seniorenbereich notwendig.
Die Essengebühren wurden neu kalkuliert und erhöhen sich ab dem 01.01.2024 wie folgt:
- Krippenkinder Erhöhung von 3,25 € auf 3,75 € pro Essen
- Kindergartenkinder Erhöhung von 4,00 € auf 4,50 € pro Essen
- Schulkinder Erhöhung von 3,75 € auf 4,25 € pro Essen
- Senioren Erhöhung von 5,50 € auf 6,00 € pro Essen
In den Beträgen für Kindergarten und Kinderkrippe ist ein Betrag von 1,00 € bzw. 0,50 € enthalten, der zur Deckung der einrichtungsinternen Kosten im Zusammenhang mit der Essensausgabe (Personalkosten) entstehen und dem Einrichtungsträger einmal jährlich angewiesen wird.
Glasfaserausbau Außenbereich
Die Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ – „Gigabit-RL 2.0“ ermöglicht den Kommunen in Deutschland einen weiteren Schritt zum flächendeckenden Breitbandausbau. Gegenstand sind Gebiete, die derzeit über keine ausreichenden Datenraten verfügen. Die Gemeinde Walpertskirchen hat nun doch noch einen positiven Bescheid für Zuwendungen des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der o.g. Richtlinie in Höhe von 1.350.008,00 Euro erhalten. Das entspricht 50 % der geschätzten Kosten.
Der Freistaat Bayern hat zudem die Gemeinde informiert, dass eine Bewilligung der Zuwendung, durch den Freistaat Bayern, entsprechend Pkt. 4.1 der KofGibitR 2.0 nach Erlass des Zuwendungsbescheides des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr oder des von ihm beauftragten Projektträgers in endgültiger Höhe erfolgen wird. Damit wurde einem vorzeitigen Vorhabenbeginn gemäß der Kofinanzierungs-Richtlinie 2.0 zugestimmt. Für Gemeinden im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gilt ein Zielfördersatz i.H.v. 90 %. Somit kann die Gemeinde vom Freistaat Bayern weitere 40 % erhalten.
Nach dieser erfreulichen Nachricht kann die Gemeinde Walpertskirchen nun ein Ingenieurbüro zur Planung und Umsetzung der Maßnahme beauftragen. Dies betrifft alle noch nicht mit Glasfaser versorgten Ortsteile außerhalb des Kernortes Walpertskirchen.
PV-Anlage Grundschule und Mehrzweckhalle
Eine ortsansässige Elektrofirma hat dazu in Abstimmung mit dem Bauausschuss einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der in einigen Punkten von den bisherigen Überlegungen abweicht.
Um den Anschluss an die Hauptstromleitung der Schule zu vereinfachen und einen höheren Wirkungsgrad der PV-Anlage zu erreichen, wird empfohlen die PV-Anlage von der Ost-West-Ausrichtung (Altbau) auf eine Südausrichtung (Neubau) umzuplanen.
Durch die Neuausrichtung und damit einhergehender Wirkungsgradsteigerung sollen nur 25kWp, anstatt den bisher geplanten 50kWp verbaut werden. Außerdem wird bei der Größe keine Abregelung über einen Rundsteuerempfänger und kein zentraler Netz- und Anlagenschutz gefordert.
Nach einer Kostenindikation der Verwaltung werden sich die Kosten der PV-Anlage mit 25 kWp und einem Stromspeicher mit einer Kapazität von 22 KWh auf circa 45.000€ netto belaufen.
Die Verwaltung wird nun die PV-Anlage in einer beschränkten Ausschreibung ausschreiben.
Die Anschluss- und internen Installationskosten belaufen sich auf etwa 10.000€ netto. Um auch die Turnhalle mit Solarstrom zu versorgen, kann diese an das Netz der Schule angeschlossen werden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 3.500€ netto. Diesen Kosten stehen Einsparungen durch den Eigenverbrauch von Strom sowie Einsparungen bei den Kosten eines eigenen Hausanschlusses (Grundgebühr) entgegen.
Die aktuellen Stromverbräuche liegen bei der Schule bei 36.000 KWh / Jahr und bei der Mehrzweckhalle bei 4.000 KWh / Jahr.
Man erhofft sich durch die Eigennutzung von Strom aus der PV-Anlage und dem Stromspeicher deutliche Einsparungen bei den Stromkosten. Auch im Hinblick auf die Sanierung der Heizung in der Mehrzweckhalle stellt die Einspeisemöglichkeit aus der PV-Anlage eine Verbesserung dar.
Der Gemeinderat beschließt die PV-Anlage mit Südausrichtung (Neubau) mit einer Leistung von 25 KWh und einem Stromspeicher von 22 KWh zu errichten und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.
Erweiterung Asylbewerberunterkunft Kirchenplatz 7
In Ergänzung zum Beschluss des Gemeinderates vom 16.11.2023 wurde nach Beratung im Bauausschuss als Bauweise eine Holzständerbauweise beschlossen. Auslöser dafür war hauptsächlich die zentrale innerörtliche Lage mit besonderen Anforderungen an die Optik sowie die Verbesserungen bei Energetik, Wohnqualität und etwaiger Nachnutzungsmöglichkeiten bei überschaubaren Kostennachteile von ca. 45.000 €.
Auftragsvergaben
Straßenausbau "Am Hof" - Firma Strabit GmbH & Co.KG aus Wörth a. d. Isar. Die Auftragssumme beläuft sich auf brutto 249.127,05 €.
Sitzung vom 16.11.2023
Erweiterung Flüchtlingsunterkunft Kirchenplatz 7
Die Gemeinde Walpertskirchen plant den Bau einer Flüchtlingsunterkunft in einer Größe von ca. 7,3 m x ca. 20,6 m und einer Höhe von ca. 6,0 m/6,6 m (Pultdach). Die Wohnanlage soll an der Ostseite des Bestandsgebäudes errichtet werden. Um dabei die brandschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten zu können, werden alle Fenster an der Ostseite des Bestandsgebäudes verschlossen und zwei neue an der Nordseite eingefügt.
Für die Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Wärme) werden die Anschlüsse des Bestandsgebäudes genutzt.
Auf die Anlage von Stellplätze wird verzichtet, da die Bewohner über keine eigenen Fahrzeuge verfügen werden.
Der Gemeinderat stimmt der Eingabeplanung bei einer Gegenstimme zu.
Haushalt 2024 – Hebesätze und Projekte
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B sowie für Gewerbesteuer unverändert bei 370 v.H. für die beiden Grundsteuern und 350 v.H. für die Gewerbesteuer zu belassen.
Für die Haushaltsplanung sind vorbehaltlich ausreichender Finanzmittel folgende Projekte vorzusehen:
- Kanalsanierung nächster Bauabschnitt
- Erweiterung Asylunterkunft Kirchplatz 7
- Heizungsanlage Feuerwehrhaus
- Glasfaserausbau Ortsbereich
- Machbarkeitsstudie zur Nutzungsänderung des ehem. Kindergartengebäudes
- Variantenentscheidung „Kläranlage neu“
- PV-Anlage auf dem Dach Schule bzw. Mehrzweckhalle
- Erschließungsplanung Baugebiet WA 4 incl. Quartierskonzept Energieversorgung
- Nahversorgung (Einkaufsmarkt, Arzt) - Konzepterstellung
- Digitalisierung / Überarbeitung FNP
- Umgestaltung Schulhof
- Vorleistungen 1275-Jahr-Feier
- Wasserleitung Neufahrn (vorauss. 2025)
Einnahmen im Vermögenshaushalt werden lediglich aus noch ausstehenden Zuwendungen für die Maßnahmen im Kanal- und Wasserleitungsbau sowie beim Kommunalen Wohnungsbau und der Kindertagesstätte erwartet.
Hundesteuersatzung
Mit Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 471 vom 19.08.2020 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine neue amtliche Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer bekannt gemacht.
Die zentralen Aktualisierungspunkte (Besteuerung des Haltens von Kampfhunden, Hundehaltung in Einöden und Weilern, Züchtersteuer) sind nunmehr auch in der amtlichen Mustersatzung umgesetzt.
Der Gemeinderat folgt einstimmig der Empfehlung die Mustersatzung unverändert zu übernehmen.
Dem Antrag aus dem Gemeinderat auf Vereinheitlichung der Hundesteuer im VG-Bereich mit 60€ für den ersten Hund, 100 € für jeden weiteren Hund sowie 700 € für Kampfhunde wird mehrheitlich zugestimmt.
Die Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ganztagesbetreuung an Grundschulen
Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe.
Aus diesem Grund fand ein frühzeitiges Abstimmungsgespräch zwischen Bürgermeister und Schulleitung statt, in dem ein mögliches Raumprogramm für die Umsetzung der Ganztagesbetreuung ab dem Betreuungsjahr 2026 besprochen wurde.
Nach derzeitigem Kenntnisstand und unter Einbeziehung der erwarteten Schülerzahlen bis 2030 sind bauliche Maßnahmen in diesem Zeitraum nicht erforderlich.
Für eine ggf. erforderliche Erweiterung von Küche und Mensa sowie den Umbau des Physikraums in eine Schulbücherei mit Lesezimmer ist abzuklären, ob die Inanspruchnahme von Förderprogrammen möglich ist
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Raumsituation in Bezug auf den Ganztagesanspruch ab 2026 zur Kenntnis.
ABS38 – Straßenüberführung Schwarzhölzl
Der Gemeinderat wurde über den Kostenrahmen für den erforderlichen Neubau der SÜ Schwarzhölzl unterrichtet.
Hochgerechnet auf einen Baubeginn ab 2030 ist mit Gesamtkosten von 7,6 Mio € zu rechnen.
Davon entfallen auf die Gemeinde Walpertskirchen 48,72 % bzw. 3,7 Mio €. Zusätzlich muss die Gemeinde Walpertskirchen an die Bahn einen Vorteilsausgleich in Höhe von 800.000 € für reduzierte Unterhaltskosten in den Folgejahren bezahlen.
Nach Abzug von möglichen Fördergeldern für den Straßenbau muss die Gemeinde Walpertskirchen also mit einer Netto-Kostenbelastung von mindestens 2,5 Mio. € rechnen.
Auftragsvergaben
Lieferung von elektrischer Energie für die gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung - SEW Stromversorgungs-GmbH, Erding. Der Auftragswert für zwei Jahre beläuft sich auf netto 70.295,54 €.
Bauhof Walpertskirchen - Anschaffung eines Streugerätes für den Winterdienst - Fa. BayWa, Erding, Bruttoangebotspreis 12.773,00 €.
Eisenbahnüberführung Hammerbachstraße - Finale Vereinbarung mit der DB Netz AG zur Abrechnung der Baumaßnahme – Nettobelastung für die Gemeinde 97.200 €
Glasfaserausbau
Die Arbeiten der Telekom im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im Ortsbereich Walpertskirchen wurde von Seiten der Gemeinde gestoppt, da die Arbeiten sehr mangelhaft ausgeführt wurden. Die Telekom hat Verbesserungen angekündigt und wird die Baufirma austauschen.
Ab KW 48 werden die Arbeiten voraussichtlich wieder aufgenommen.
Beim Ausbau in den noch nicht versorgten Außenbereichslagen über das Gigabit2.0-Programm wurde die Gemeinde Walpertskirchen nicht in das Förderprogramm 2023 aufgenommen, da die Fördertöpfe ausgeschöpft sind. Die Verwaltung wird den Antrag für das Jahr 2024 erneut stellen.
Sitzung vom 12.10.2023
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.9 „Mischgebiet Nord-West
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 12.07.2023 bis zum 28.08.2023.
Der Planentwurf wird nach Abschluss des Auslegungsverfahrens in seinen inhaltlichen Festsetzungen verändert, damit ist eine erneute Auslegung und Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Beteiligung kann auf die geänderten Teile beschränkt werden und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme können angemessen verkürzt werden.
Die Entwurfsplanung wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt und ist erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Nachbargemeinden sind parallel dazu einzuholen. Die Beteiligung ist auf die geänderten/ergänzten Inhalte der Entwurfsplanung zu beschränken.
Erweiterung Asylunterkunft Kirchenplatz 7
Die Kapazitätsgrenze der im Landkreis Erding zur Verfügung stehenden Flüchtlingsunterkünfte ist längst erreicht. Im Landkreis Erding lebten zur Jahresmitte 2023 mehr als 2200 Geflüchtete, so viele wie noch nie seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Selbst während des großen Flüchtlingsstroms 2015/16 wurde diese Zahl nur zu zwei Dritteln erreicht. Nach Aussage des Landratsamtes Erding kommen nach wie vor pro Woche etwa 50 neue Asylsuchende in Erding an und ein Ende ist nicht in Sicht. Die Gemeinden werden regelmäßig mit der Quotenregelung konfrontiert und stehen massiv unter Druck.
Der Gemeinde Walpertskirchen werden Stand Juni 2023 13 Plätze anerkannt. Nach dem Verteilungsschlüssel auf Grundlage der Einwohnerzahl müsste die Gemeinde insgesamt 34 Plätze zur Verfügung stellen. Die Belegungsquote beträgt derzeit also lediglich 35 %. Regelmäßige Aufrufe im Mitteilungsblatt oder auch in der Bürgerversammlung sowie die persönliche Ansprache der Eigentümer leerstehender Wohnungen oder Häuser blieben bisher erfolglos. Der Landkreis Erding hat bisher davon abgesehen, Turnhallen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu sperren. Da der Flüchtlingsstrom nicht abzureißen scheint, ist auch die Gemeinde Walpertskirchen schon aus Gründen der Solidarität gefordert, sich zu überlegen, wo zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden können.
In Frage kommende Grundstücke der Gemeinde sind kaum verfügbar. Ein möglicher Standort wäre jedoch die bestehende Asylbewerberunterkunft im alten Lehrerwohnhaus am Kirchenplatz 7. Durch einen Erweiterungsbau könnten auf der zur Verfügung stehenden Fläche zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Die Verwaltung hat daher das Architekturbüros X3 aus Markt Schwaben mit der Vorplanung für eine mögliche Erweiterung der Asylbewerberunterkunft Kirchenplatz 7 beauftragt. Durch den Anbau im rechten Winkel zum Bestandsgebäude könnte man 12 Wohnmodule in 2-geschossiger Bauweise verwirklichen, die Platz für 24 Asylsuchende brächte. Zudem sind 2 Küchen-/Aufenthaltsmodule und 4 Sanitärmodule erforderlich. Die gesamte Erschließung mit Wasser, Kanal und Wärme wäre über das Bestandsgebäude gesichert. Es ist nach Vorabstimmung mit dem Landratsamt Erding keine aufgeschaltete Brandmeldeanlage erforderlich, sondern lediglich vernetzte Rauchmelder.
Das Investitionsvolumen liegt nach ersten Schätzungen zwischen 350.000 und 500.000 €. Ziel der Gemeinde müsste es sein, die Amortisation einer solchen hohen Investition über einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren und noch zu definierenden Konditionen zu sichern.
Nach derzeitigem Stand müsste die Finanzierung so darstellbar sein.
Die angrenzenden Nachbarn wurden im Vorfeld der Sitzung in einem persönlichen Gespräch über die Pläne informiert. Der Arbeitskreis Asyl wird gebeten, sich auf die neue Situation mit deutlich mehr zu betreuenden Personen vorzubereiten und neue Unterstützer anzusprechen.
Der Gemeinderat ist sich der Gesamtproblematik bewusst – auch, dass für diesen Standort im Rahmen des Innenentwicklungskonzeptes ursprünglich eine andere Nutzung vorgesehen war – gibt die Entwurfsplanung aber einstimmig frei und beauftragt die Verwaltung in der nächsten Sitzung die Eingabeplanung sowie eine Kostenberechnung vorzulegen.
Schaffung von B+R-Stellplätzen am Haltepunkt Walpertskirchen
Bis 2027 sollen bundesweit viele tausend neue Fahrradstellplätze an Bahnhöfen entstehen. Mit dem Förderprogramm Bike and Ride wurde eine Fördermöglichkeit geschaffen, mit der es der Gemeinde möglich ist, schnell und ohne Planung durch genormte Fahrradständer und Überdachungen neue Stellplätze zu errichten. Diese Maßnahmen werden mit bis zu 70% gefördert. Die Prognose für den Gesamtbedarf von B+R-Stellplätzen bis 2040 am Bahnhof Walpertskirchen beträgt nach Aussage der DB ca. 25 Stellplätze. Momentan befinden sich 10 Stellplätze am Bahnhof. Damit liegt das Ausbauziel dieses B+R-Vorhabens bei ca. 15 Stellplätzen. Innerhalb dieses Konzeptes wurden ca. 24 Stellplätze positiv geprüft. Der Gemeinderat hatte daraufhin bereits in öffentlicher Sitzung vom 25.05.2023 beschlossen, eine Fläche am Bahnhaltepunkt Walpertskirchen der DB als priorisierte Fläche für den Neubau der Fahrradabstellanlage zu melden. Für diese Fläche wurden zwei Doppelstock-Parkanlagen mit Überdachung ausgewählt.
Die Kosten beziffern sich nach Angaben der Bahn und interner Kostenschätzung der Verwaltung auf insgesamt etwa 58.300 € brutto
Diese untergliedern sich wie folgt:
- Fundamente: 20.874,08 € brutto
- Überdachung: 19.040,00 € brutto
- Doppelstockanlage: 11.138,40 € brutto
- Sonstige Kosten (Pflaster, etc.): 7.257,52 € brutto
Bei einer Förderung von 70% beträgt der Eigenanteil der Gemeinde rund 17.500 € brutto.
Der Gemeinderat zeigt sich von den hohen Kosten überrascht und sieht die Maßnahme durchaus kritisch. Das Förderprogramm ist jedoch nur für die genormten und von der Bahn ausgewählten Modelle gültig.
Andererseits ist es dem Gemeinderat auch ein Anliegen, den Bahnhaltepunkt möglichst attraktiv für die Nutzer zu gestalten und dem weiter zunehmendem Radverkehr Rechnung zu tragen.
In Anbetracht der zu erwartenden schwierigen Haushaltslage 2024 erteilt der Gemeinderat mehrheitlich lediglich die Freigabe für die Einreichung der Förderanträge. Vor Beauftragung sind erst die Haushaltsberatungen abzuwarten.
Kooperationsvertrag der Energievision Landkreis Erding Projektentwicklungs (EVE) GmbH
Die Energievision Landkreis Erding Projektentwicklungs (EVE) GmbH beabsichtigt, mit der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG (EAB) einen Kooperationsvertrag über die Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen im Landkreis Erding, abzuschließen. Hintergrund des angestrebten Kooperationsvertrages ist, dass die EVE keine eigenen Personalressourcen und Know-how für die Entwicklung der EE-Projekte hat und sich auf diesem Wege der Projektentwicklungskompetenz und -kapazität eines weitgehend kommunalgehaltenen Unternehmens aus der Region (Sitz der EAB: Hallbergmoos) bedienen kann.
Beweggrund der EAB für die Kooperation wäre die Möglichkeit, ihren vorwiegend kommunalen Gesellschaftern Investitionsmöglichkeiten im Landkreis Erding zu erleichtern.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig die Freigabe für den Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen der Energievision Landkreis Erding (EVE) und der Energieallianz Bayern (EaB).
Auftragsvergaben
Feuerwehrgerätehaus Walpertskirchen - Erneuerung der 3 Hallentore; - Firma Bickl, Hohenlinden
Straßenausbau "Am Hof" – Straßenbauarbeiten; - Firma Strabit GmbH & Co.KG, Wörth a. d. Isar
Informationen unter Sonstiges:
- Am 04.12.2023 findet der Erörterungstermin für die Gemeinde Walpertskirchen zur Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz für das Vorhaben ABS 38 „Neubau der Walpertskirchener Spange“ statt. Die Termine für Privatpersonen finden an den Folgetagen statt. Die Termine sind an den Anschlagtafeln und auf der Homepage einzusehen.
- Der Herbstfestbus hat in diesem Jahr für die Gemeinde Walpertskirchen ein Defizit von 829,47 € verursacht.
Sitzung vom 14.09.2023
Glasfaserausbau – Gigabitförderrichtlinie 2.0
Um die restlichen Gemeindegebiete ebenfalls mit Glasfaser zu erschließen, hat sich die Gemeinde Walpertskirchen entschieden, das Bundesförderprogramm nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu nutzen. In diesem Verfahren wurde vom 29.06.2023 bis 24.08.2023 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Nach dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens sind nach Abschluss des laufenden Ausbauabschnittes im Ortsgebiet noch 210 Adressen als unterversorgt zu betrachten. Die Kostenschätzung für diesen Ausbau liegt bei 2.700.016,75 Euro.
Zur Deckung der Kosten für die Errichtung eines Glasfaser-Netzes steht das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 zur Verfügung. Danach wird der Ausbau aus dem Bundesförderprogramm mit einem Fördersatz von 50 % gefördert. Da sich der Freistaat mit einer 40%-igen Kofinanzierung ebenfalls beteiligt, verbleibt bei der Gemeinde letztendlich ein 10 %-iger Finanzierungsanteil.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Stellung eines Förderantrags im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 gemäß der Kostenschätzung von 2.700.016,75 € Gesamtkosten mit einem Förderanteil von 90 % durch Bund und Land in Höhe von 2.430.015,08 € und einem Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 270.001,67 €.
Zuschuss SV Walpertskirchen
Der SV Walpertskirchen hat mit Schreiben vom 27.07.2023 den jährlichen Antrag auf Gewährung eines Übungsleiterzuschusses in Höhe von 2.500 € sowie den jährlichen Zuschuss für den Unterhalt des Sportgeländes in Höhe von 5.500 € für das Jahr 2023 eingereicht.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Zuschuss auch für das Jahr 2023 zu gewähren und bedankt sich beim Sportverein für die geleistete ehrenamtliche Arbeit insbesondere im Nachwuchsbereich.
Rechenschaftsbericht 2022
Der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Fürmetz, erläutert dem Gemeinderat die wesentlichen Daten und Fakten der Jahresrechnung.
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen von 5.309.343 € und der Vermögenshaushalt mit 6.995.884 €.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt erfreuliche 1.183.050 € und übersteigt damit den Haushaltsansatz von 457.500 € deutlich.
Zum Jahresende 2022 stehen damit den Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 3.836.438 € Rücklagen in Höhe von 4.335.691 € gegenüber.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 werden nachträglich genehmigt, wobei sich wesentliche Überschreitungen im Bereich Kanalsanierung (Neufahrn + 38.750 €) und Am Hof (+272.500 €) sowie beim Unterhalt von Straßen und Wegen (+48.200 €) ergeben haben.
Haus der Kinder St. Erhard – Jahresrechnung und Haushaltsplan
Mit Datum vom 14.08.2023 wurde die Gemeinde über die Jahresrechnung 2022 und den Haushaltsplan 2023 vom Träger der Kindertageseinrichtung informiert und um Gewährung des freiwilligen Zuschusses gemäß der Vereinbarung zur Betriebskostenförderung aus dem Jahr 2015 gebeten.
Für das Haushaltsjahr 2022 weist die Jahresrechnung bei Gesamtausgaben von 885.453 € ein Finanzierungsdefizit von 78.936 € aus.
Die Gemeinde Walpertskirchen übernimmt damit gemäß der Vereinbarung über die Betriebskostenförderung zusätzlich zur gesetzlichen Betriebskostenförderung nach BayKiBiG in Höhe von 311.456 € weitere 80% des Defizitbetrages in Höhe von 63.150 € - insgesamt damit 374.606 €.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird sich der Kostenanteil der Gemeinde Walpertskirchen bei Gesamtkosten von 1.058.270 € (davon 1.002.100 € Personalkosten) auf 470.000 € erhöhen.
Pflegekrisendienst Landkreis Erding
Zum 1. Februar 2021 ist mit dem in ganz Bayern einmaligen Projekt Pflegekrisendienst gestartet worden. Mit dem Angebot des Pflegekrisendienstes wird den Bürgerinnen und Bürgern der beteiligten Gemeinden in pflegerischen Krisen zeitnah und unbürokratisch wertvolle Unterstützung durch examinierte Pflegekräfte ermöglicht.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt Landkreis Erding, den örtlichen Pflegediensten, Nachbarschaftshilfen, ehrenamtlichen Strukturen und stationären Einrichtungen im Landkreis ist dabei eine nachhaltige Unterstützung gewährleistet.
Aktuell beteiligen sich 20 Mitgliedsgemeinden mit 116.702 EinwohnerInnen am Pflegekrisendienst. Finanziert wird der Pflegekrisendienst durch den Landkreis Erding in Höhe von jährlich € 40.000,- € sowie durch die am Projekt beteiligten Gemeinden mit einem Betrag von 1,- € pro Gemeindebürger.
Der Gemeinderat Walpertskirchen beschließt einstimmig, sich für die Jahre 2024 und 2025 am Pflegekrisendienst zu beteiligen.
Auftragsvergaben
Baugebiet WA 4 - Auftragsvergabe für Erstellung eines Quartierskonzeptes zur Wärmeversorgung - Institut für Energietechnik, Amberg mit Angebotskosten von 21.241,50 € brutto, wobei 70% der Kosten über Fördermittelrückflüsse abgedeckt werden
Ehemaliges Kindergartengebäude Kirchenplatz 5 - Anschluss an das Fernwärmenetz - Firma Kiefinger, Hampersdorf, mit Kosten von brutto 19.513,20 €.
Sitzung vom 27.07.2023
Kindertagesstätte St. Erhard - Antrag auf weitere Förderung einer integrativen Einrichtung
Dem Antrag der Katholischen Kindertagesstätte St. Erhard auf weitere Förderung als teilintegrative Einrichtung wird für das Kindergartenjahr 2023/24 einstimmig zugestimmt. Der Antrag wird damit begründet, dass weiterhin voraussichtlich 4 Kinder mit Einzelintegrationsbedarf betreut werden.
Damit besteht für die Einrichtung die Möglichkeit, zur Betreuung von Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, bzw. drohender Behinderung eine zusätzliche Betreuungskraft einzustellen. Die Kosten verteilen sich nach dem üblichen Schlüssel 40% Regierung von Oberbayern, 40% Gemeinde Walpertskirchen und 20% die Einrichtung. Es wird eine Fachkraft mit bis zu 50% der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit genehmigt. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich demnach auf ca. 16.000 €.
Straßenausbau Am Hof
Der Verwaltung liegt die Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Kostenberechnung zu BV „Straßenausbau Am Hof“ (Stand 31.05.2023) seitens des IB Preiss & Schuster vor.
Die Gesamtkosten verteilen sich anteilig auf Maßnahmen im Bereich Abwasser, Wasser und Straßenbau, Nahwärme sowie Telekommunikation.
Der Gemeinderat stimmt der Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Kostenberechnung über 249.703,06 € brutto einstimmig zu. Dem Start des Vergabeverfahrens für die entsprechenden Bauleistungen wird damit ebenfalls zugestimmt.
Kommunale Wärmeplanung
Bis zum 1. Januar 2024 will die Bundesregierung die Gesetzesnovelle zur Wärmewende umsetzen. Die Kommunale Wärmeplanung hat dabei eine besondere Stellung, da diese für Bürger und Unternehmen in den Kommunen eine Planung u.a. im Hinblick auf die Versorgung durch Wärmenetze bietet. Dabei soll die Wärmeplanung für kleinere Kommunen bis Ende 2028 verpflichtend werden.
Bis zum 31. Dezember 2023 wird die kommunale Wärmeplanung vom Bund mit einer Förderquote von 90% unterstützt. Da die Förderquote ab 2024 auf 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben sinkt, sich aber aufgrund der aktuellen politischen Diskussion schon jetzt viele Bürger ratsuchend an die Kommune wenden, beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung mit der fristgerechten Einreichung eines Förderantrages zur Sicherung der höheren Förderquote.
Auftragsvergaben
Gigabitförderung 2.0 des Bundes - Unterstützungsleistung zur Umsetzung des Förderverfahrens an das Ing.-Büro Ledermann aus Freising.
Grundschule Walpertskirchen - Nachrüstung RLT-Anlagen – Nachtrag für Rohrverkleidungen
Erstellung eines Baulückenkatasters – Planungsleistung an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
Wasserversorgung "Am Hof" - Tief- und Leitungsbauarbeiten an Firma Dimpflmeier GmbH (Rechtmehring)
Sitzung vom 29.06.2023
Änderung Bebauungsplan Nr. 1.9 „Mischgebiet Nord-West“
Die Entwurfsplanung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.9 „Mischgebiet Nord-West (südl. ED 14, nordwestl. Raiffeisenstraße)“ in der Fassung vom 29.06.2023 wird gebilligt und ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel dazu einzuholen.
Energieversorgung Baugebiet WA 4
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der kommunalen Wärmeversorgung wurde im Rahmen eines Beratungsgespräches mit dem Institut für Energietechnik (IfE) ein Quartierskonzept für das Baugebiet WA4 thematisiert.
Dabei wurde deutlich, dass sich die bestehende Nahwärmeversorgung aufgrund der hohen Vorlauftemperaturen sehr gut für die Versorgung von Bestandsgebäuden im Ortsbereich eignet, während bei den Gebäuden im Bereich des geplanten Baugebietes WA 4 aufgrund der aktuellen baulichen Standards u.U. auch andere Versorgungssysteme wie etwa ein Kaltwärmenetz denkbar und wirtschaftlich effizient sein könnte.
Einen solchen Abwägungsprozess hat nun der Gemeinderat angestoßen. Im Rahmen eines Quartierskonzeptes zur Wärmeversorgung schätzt das IfE den künftigen thermischen Energiebedarf im Gebiet (gesamt und in Bezug auf repräsentative Gebäudetypen) ab. Zudem fließen hier Erfahrungen aus weiteren Projekten des IfE und örtliche Rahmenbedingungen mit ein. Auf Basis dieser Verbräuche kann die technische Dimensionierung von möglichen Wärmeverbundvarianten und sinnvollen, dezentralen Wärmeversorgungsmöglichkeiten für die Versorgung der Gebäude erfolgen. Gleichzeitig werden alle Möglichkeiten zur regenerativen Wärmeversorgung als Potenzialanalyse geeigneter Energieträger und Wärmeerzeuger anhand der spezifischen Standortvoraussetzungen analysiert. Ebenfalls wird eine sogenannte Nutzwertanalyse zur Priorisierung möglicher Varianten durchgeführt. Die Nutzwertanalyse ist ein intern entwickeltes Tool / Vorgehen, welches sich in zahlreichen Projekten bewährt hat. Aus diesem Gesamtprozess leitet das IfE Energieversorgungsvarianten ab.
Im Anschluss werden die verschiedenen Varianten auf Basis einer wirtschaftlichen Gegenüberstellung miteinander verglichen. Gleichzeitig erfolgt eine Prüfung möglicher Fördermittel und die Berücksichtigung dieser Ergebnisse in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Die daraus resultierenden Ergebnisse könnten im Rahmen des aktuell nochmalig betriebenen Bauleitverfahrens für diesen Siedlungsbereich aufgenommen und im Rahmen privatrechtlicher Verträge bei der Grundstücksvergabe verankert werden.
Das Gremium befürwortet die Erstellung eines Quartierskonzeptes betreffend der Wärmeversorgung des geplanten Baugebietes WA 4 durch das Institut für Energietechnik einstimmig
Erweiterung Nahwärmenetz
Da bei der Gemeinde vermehrt Anfragen zum Anschluss an das private Nahwärmenetz in Walpertskirchen eingehen hat sich der Arbeitskreis Energie mit einer Erweiterung des Versorgungsgebietes des Nahwärmenetzes beschäftigt. Neben einer großflächigen Erweiterung bisher noch nicht erschlossener Siedlungsgebiete sind auch einige kleinere Erweiterungen möglich. Da eine großflächige Erweiterung eine entsprechende Wärmeplanung der Gemeinde voraussetzt (siehe dazu eigenen Artikel) hat der Gemeinderat zunächst nur grünes Licht für kleinere und noch nicht von Erdgas erschlossene Straßenabschnitte in der Kreuz- und Angerstraße gegeben und die Verwaltung beauftragt den Gestattungsvertrag entsprechend zu erweitern.
Herbstfestbus 2023
Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Walpertskirchen in Kooperation mit der Gemeinde Lengdorf einen Herbstfestbus anbieten. Trotz geringer Preisanpassungen des Busunternehmens bleiben die Fahrpreise konstant. Damit kostet die einfache Fahrt 3,50 € (Kinder bis 18 Jahre 2,00 €) und Hin- und Rückfahrt 5,00 € (3,00 €). Es gibt auch weiterhin die Familienkarte zu 12,00 €. Der Fahrplan wird sich ggü. dem letzten Jahr nur geringfügig ändern.
Auftragsvergaben
Straßen- und Wasserleitungsbau Ortsstraße Am Hof - Planungsleistungen LP 5 – 9 – Ing.-Büro Preiss und Schuster
Bauhof Walpertskirchen - Beschaffung E-Fahrzeug für die Wasserversorgung - Leonhard Gramsamer, Neufinsing
Erhöhung der Elternbeiträge für Kindergarten und Kinderkrippe
Die Verwaltungsleitung der Katholischen Kindertagesstätte St. Erhard hat die Gemeinde über die finanzielle Situation für das Kindergartenjahr 2023/24 informiert. So ist unter den aktuellen Gegebenheiten mit einem Defizit für das kommende Kindergartenjahr von ca. 100.000,- € zu rechnen. Gründe dafür sind rückläufige Buchungszeiten, deutlich steigende Lohn- (ca. 12 – 16 % ) und Energiekosten sowie eine bisher nicht angepasste staatliche Förderung. Ob bzw. in welcher Höhe diese angepasst wird ist aktuell nicht bekannt.
Der KITA-Verbund Maria Tading als Träger der Kindertagesstätte St. Erhard Walpertskirchen wird daher die Betreuungskosten (Elternbeiträge) zum neuen Kindergartenjahr um durchschnittlich 15% erhöhen, um mit den Mehreinnahmen von ca. 15.000 € zumindest einen kleinen Teil des zusätzlichen Defizits auffangen zu können.
Zuwendungsbescheid für RLT-Anlagen Schule/Mehrzweckhalle
Die Gemeinde Walpertskirchen erhält für die erfolgte Nachrüstung von Raumlufttechnischen Anlagen in der Grundschule und in der Mehrzweckhalle staatliche Zuwendungen in Höhe von 172.275,14 €.
Sitzung vom 25. Mai 2023
Bedarfsplanung Kinderbetreuung
Die Kommunen sind nach dem Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots verantwortlich. Ihnen kommt die Aufgabe zu, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewährleisten. Um den örtlichen Bedarf ermitteln und gewährleisten zu können, ist eine Bedarfsplanung und Bedarfsanerkennung notwendig. Der Bedarfsplan ist regelmäßig (alle drei Jahre) zu aktualisieren.
Aufgrund dessen wurde nun für die Gemeinde Walpertskirchen eine weitere Bedarfsplanung für die Jahre 2023 bis 2026 erstellt.
Insgesamt stehen in der Gemeinde Walpertskirchen aktuell 148 genehmigte Krippen- und Kindergartenplätze zur Verfügung, hiervon 100 Plätze für den Kindergarten und 48 Plätze für die Krippe.
Von den genehmigten Plätzen sind momentan 147 Plätze belegt (95 Plätze für den Kindergarten, inkl. 4 integrative Kinder, sowie 52 Plätze für die Krippe). Ein darüber hinaus gehender Bedarf ist aktuell nicht absehbar.
Die aktualisierte Bedarfsplanung der Gemeinde Walpertskirchen für den Zeitraum 2023 bis 2026 wird vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.
Glasfaserausbau Walpertskirchen
Die Gemeinde Walpertskirchen beschließt die Teilnahme am „Grauen Flecken Förderprogramm (2.0)“ gem. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023).
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt mit Unterstützung eines Ingenieurbüros. Damit sollen die nach dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekom im Ortsbereich Walpertskirchen verbleibenden „Grauen Flecken“ z.B. in den Ortsteilen Neufahrn, Kuglern und Kolbing mit Glasfaser versorgt werden.
Obdachlosenunterkunft
Grundsätzlich sind die Gemeinden angehalten Wohnraum für Obdachlose zur Verfügung zu halten. Obdachlosigkeit gilt als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und diese Gefahr hat die Gemeinde gem. Art. 6 und 7 Landesstraf- und Verordnungsgesetz zu beseitigen.
Bisher war das frühere Gebäude der Hauptstraße 6 als Obdachlosenunterkunft vorgesehen. Mit der Errichtung des neuen Wohngebäudes muss nun Ersatz gefunden werden.
Die Verwaltung sieht daher die Umnutzung einer Mietwohnung im Objekt Kirchenplatz 7 in eine Obdachlosenunterkunft als zwingend erforderlich an, da derzeit mehrere Bedarfsfälle absehbar sind.
Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats soll eine Mietwohnung im Gebäude Kirchenplatz 7 künftig als Obdachlosenunterkunft genutzt werden. Die Verwaltung und der Bürgermeister werden ermächtigt, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, um die Wohnung für die Aufnahme von mindestens zwei Personen zu ertüchtigen.
Kommunaler Wohnungsbau Hauptstraße 6
Mit Bescheid vom 08.05.2023 wurde die Baumaßnahme Kommunaler Wohnungsbau Hauptstraße 6 nun auch förderrechtlich schlussgerechnet. Gegenüber dem Zuwendungsbescheid vom 05.12.2019 zu Beginn der Maßnahme wurden geringfügige Reduzierungen vorgenommen, u.a. auch weil der Baukostenansatz nicht vollumfänglich ausgenutzt werden musste.
Die Baukosten schlossen mit 3.190.000 € um ca. 55.000 € unter dem Kostenrahmen von 3.245.000 € ab. Entsprechen reduzierte sich der Zuwendungsbetrag 1.175.000 € auf 1.158. 000 €.
Damit verbleibt in der Finanzierung der 3.190.000 € Gesamtkosten nach Abzug der Zuwendung von 1.158.000 € und dem zinslosen Darlehen von 2.000.000 € eine finanzielle Eigenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 32.000 €.
Die jährlichen Tilgungsraten für das zinslose Darlehen betragen ca. 69.000 €. Diese können aus der Nettokaltmiete bestritten werden. Zudem können auch noch Instandhaltungsrücklagen erwirtschaftet werden.
Die Maßnahme ist damit endgültig abgeschlossen und kann auch aus finanzieller Hinsicht überaus positiv bewertet werden.
Bike&Ride-Offensive
Die Bike+Ride-Offensive ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutschen Bahn (DB). In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen deutschlandweit zusätzliche Fahrradstellplätze geschaffen werden. Umwelt- und klimafreundliche Mobilität ist ein Schlüsselfaktor für die Erreichung der Klimaschutzziele. Die Bike+Ride-Offensive schafft attraktive Rahmenbedingungen, um Kommunen bei der kurzfristigen Errichtung von Fahrradabstellanlagen zu unterstützen. Die Deutsche Bahn unterstützt Kommunen schnell und einfach, geeignete Standorte im Bahnhofsumfeld zu finden, die Anlage zu planen und zu montieren.
Kommunen können dafür einen Bundeszuschuss von 70 Prozent sowie Unterstützung bei der Flächenermittlung und dem Abschluss von Gestattungsverträgen erhalten.
Die Gemeinde Walpertskirchen hat bei der DB Interesse an zusätzlichen Fahrradstellplätzen angemeldet und in Abstimmung mit dem örtlichen AK Pro Bahn um Prüfung möglicher Standorte im Bereich des Bahnhofareals gebeten. Die DB hat nun die Verfügbarkeit der gewünschten Flächen geprüft und der Gemeinde mitgeteilt, dass zwei der Flächen als positiv bewertet wurden. Der Gemeinderat hat weiterhin Interesse an der Maßnahme signalisiert und bittet um Vorlage konkrete Realisierungszahlen für die endgültige Entscheidung.
Auftragsvergaben:
Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen – Nachtrag für Gartenlandschaftsbau der Firma Niedermeier
Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung der Gemeinde Walpertskirchen – Erstellung einer Globalkalkulation für Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge - Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung UG, Veitshöchheim,
Bauhof Walpertskirchen - Anschaffung Aufsitzrasenmäher – Firma Radlmeier, Babensham
Bauhof Walpertskirchen - Anschaffung E-Fahrzeug als Ersatz für Pritschenwagen - Firma Leonhard Gramsamer, Neufinsing
Sitzung vom 20.04.2023
Änderung Bebauungsplan Nr. 1.9 „Mischgebiet Nord-West“
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.9 „Mischgebiet Nord-West“ für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 181/1 und 181/13, Gemarkung Walpertskirchen wird einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer Flur-Nr. 181/13 einen Kostenübernahmevertrag zu schließen, bevor das Bauleitplanverfahren weiterbetrieben wird.
Ausbau ABS38 – Bedienung der Haltestelle Walpertskirchen
Dem Abschlussbericht zum Deutschlandtakt vom November 2022 ist zu entnehmen, dass mit Einführung des S-Bahnastes Markt Schwaben – Dorfen u.a. auch der Haltepunkt Walpertskirchen nur noch von der S-Bahn und dies lediglich im Stundentakt bedient werden soll. Dies weicht deutlich von dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Walpertskirchen Spange veröffentlichten Betriebsprogramm für diesen Streckenabschnitt ab. Insbesondere für die Berufspendler bliebe damit die mit dem Bahnausbau erhoffte deutliche Verbesserung des Zugangebotes aus, da neben der längeren Fahrzeit gerade auch in den morgendlichen und abendlichen Stoßzeiten das Zugangebot für den Haltepunkt reduziert werden würde.
In enger Abstimmung mit der Gemeinde Wörth hat sich die Gemeinde Walpertskirchen in den vergangenen Wochen um klare Aussagen zur Ausgestaltung des Zugangebotes für den Haltepunkt Walpertskirchen nach Ausbau der ABS38 und Verlängerung der S-Bahn bis Dorfen bemüht, und dazu auch die Stimmkreisabgeordneten auf Landes- und Bundesebene eingeschaltet.
Nach jüngster Auskunft des Staatsministeriums für Bau und Verkehr wird es dazu in den nächsten Wochen eine Erklärung auf eine diesbezügliche Landtagsanfrage geben.
Beitritt Klimaschutznetzwerk
Der Gemeinderat Walpertskirchen hat in öffentlicher Sitzung vom 29.07.2021 beschlossen, dass die Gemeinde Walpertskirchen sich an einem kommunalen Klimaschutz-Netzwerk mit Nachbarkommunen beteiligt.
Am 28.02.2023 hat sich die Gemeinde Walpertskirchen nun im Rahmen einer Gründungsveranstaltung zusammen mit dem Landkreis und weiteren 23 Landkreiskommunen zu einem Kommunalen Klimaschutznetzwerk im Landkreis Erding zusammengeschlossen. Dieses kommunale Netzwerk wird angeführt bzw. moderiert vom Institut für Energietechnik IfE und wird staatlich gefördert. Den teilnehmenden Gemeinden stehen damit zum einen Leistungen aus dem sog. „Netzwerkmanagement“ zu, welche i.d.R. in Form von regelmäßigen moderierten Netzwerktreffen bzw. gemeinsamer Besichtigung von Klimaschutzprojekten abgerufen wird. Der zweite Teil der der Gemeinde zustehenden Leistung besteht aus insgesamt 40 sog. Beratertagen, verteilt auf die nächsten 3 Jahre. Der gemeindliche Eigenkostenanteil innerhalb der kommenden drei Jahre beträgt maximal € 13.600 €.
Der Gemeinderat hat das Vertragswerk einstimmig genehmigt.
Nachnutzung Alter Kindergarten
Im Rahmen einer Begehung des ehemaligen Kindergartens, Kirchplatz 5 mit Vertretern der Reg. OBB., Städtebauförderung, wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde Walpertskirchen bis 01.12.2023 einen Antrag auf Städtebauförderung mit der Zielsetzung der Förderung einer Einzelmaßnahme stellen könnte. Gefördert würden gemeinwohlfördernde, nichtrentierliche Nutzungen – jedoch keine kommunalen Pflichtaufgaben. Hierbei wurden beispielsweise Räumlichkeiten für ein Bürger-, Vereinshaus angeführt. Auch Maßnahmen der Jugend- und Seniorenarbeit könnten einbezogen werden.
Im Rahmen einer Einzelmaßnahme der Städtebauförderung ist die Förderung von 60 % der förderfähigen Kosten möglich, wobei im Falle einer Eignung des Projektes nach Durchführung der Machbarkeitsstudie zusätzlich die Aufnahme in das Sonderprogramm „Innen statt Außen“, mit einer Erhöhung des Fördersatzes auf 80 % der förderfähigen Kosten, beantragt werden könnte.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen.
Zur Klärung von Nutzungsansätzen und -wünschen schlägt die Verwaltung die Bildung eines Arbeitskreises vor, in den jede der im GR vertretenen Fraktionen einen Vertreter entsenden und der durch Vertreter örtlicher Vereine und Organisationen ergänzt werden sollte. Aufgabenstellung für diesen Arbeitskreis wäre die Ideensammlung für künftige Nutzungen des Gebäudes – ohne planerische Ansätze zu verfolgen. Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung zur Bildung eines Arbeitskreises und beauftragt die Verwaltung mit den Vorbereitungen.
Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED
Der Gemeinderat hat einstimmig der Umstellung der Straßenlampen in den Ortsstraßen Am Bahndamm, Wiesenweg und Feldweg auf LED zugestimmt. Mit der Umstellung geht eine Reduzierung des Stromverbrauches um ca. 75% einher. Dabei werden nicht nur die Leuchtmittel sondern auch die bereits in die Jahre gekommenen insgesamt 42 Lampenkörper ausgetauscht und so neben dem Stromverbrauch auch der Wartungsaufwand deutlich reduziert. Die Maßnahme kostet rund 25.000 €.
Straßenausbau Am Hof
Nach Abschluss der für dieses Jahr noch geplanten Tiefbauarbeiten (Wasserleitung, Glasfaser, Nahwärme) in der Straße Am Hof muss die Asphaltdecke komplett neu erstellt werden. Der Gemeinderat hat sich dabei mehrheitlich für die Errichtung eines ca. 1,30 Meter breiten gepflasterten Gehweg auf der südlichen Straßenseite ausgesprochen. Insbesondere für die Schulkinder bietet dieser Gehweg eine sichere Verbindung zwischen der Querungshilfe an der Bahnhofstraße und dem weiteren Schulweg über die Hammerbachstraße. Der Gehweg ist mit Mehrkosten von ca. 12.500 € verbunden.
Sitzung vom 16. März .2023
Zuschussantrag SV Walpertskirchen
Der SV Walpertskirchen beabsichtigt die Sanierung der Tennisplätze mit Erneuerung der Bewässerungsanlage. Er beantragte mit Schreiben vom 28.02.2023 einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € und ein zinsloses Darlehen in Höhe von 50.000 €, sowie Unterstützung bei der Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung der weiteren Zuschüsse.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 220.000 €. Als Voraussetzung für eine Zuschussbewilligung von dritter Seite (Landkreis, BLSV) beantragt der SV Walpertskirchen zudem, den bestehenden Pachtvertrag über die gemeindeeigene Fläche auf eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren zu verlängern.
Dem Antrag des SV Walpertskirchen wird einstimmig zugestimmt. Die Haushaltsmittel sind im Jahr 2024 bereit zu stellen.
Bürgermeister Hörmann wird ermächtigt, den bestehenden Pachtvertrag mit dem SV Walpertskirchen zu den bisherigen Konditionen bis zum Jahresende 2050 zu verlängern bzw. den Vertrag durch eine entsprechende Neufassung zu ersetzen.
PV-Anlage auf dem Schuldach
Der Gemeinderat hat die Angelegenheit bereits in öffentlicher Sitzung vom 15.12.2022 behandelt.
Gegenstand der Planung ist eine PV-Anlage mit ca. 50 kWp, die optimalerweise Schule und Mehrzweckhalle versorgt. Der Einsatz eines Stromspeichers ist noch genauer zu untersuchen. Ziel der Gemeinde ist, den Stromanschluss von Schulgebäude (Jahresverbrauch rund 36.000 kWh) und Mehrzweckhalle (Jahresverbrauch etwa 4.000 kWh) zusammenzulegen, damit mit der durch die geplante PV-Anlage gewonnenen Energie beide Gebäudekomplexe mit Strom versorgt werden können. Nach mehrheitlicher Meinung des Gemeinderates kann auf ein Planungsbüro verzichtet und die Maßnahme in Eigenregie umgesetzt werden. Allerdings ist zunächst mit einem Messgerät die genaue Verteilung der Grundlast sowie der hausinterne Installationsaufwand und der Aufwand für die Verbindung zur Mehrzweckhalle zu ermitteln. Anschließend sind die beiden Pakete „PV-Anlage ggf. mit Speicher“ und „Vorbereitende hausinterne Installation“ getrennt auszuschreiben. Im Haushalt 2023 sind für die Maßnahme 25.000 € eingeplant.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Die Angelegenheit wurde bereits in öffentlicher Sitzung vom 15.12.2022 behandelt.
Zwischenzeitlich liegen konkrete Angaben der SEW zu den einzelnen Straßenzügen sowie zu den Kosten der Umstellungsvarianten vor. Insgesamt sind noch ca. 140 Lampen auf LED umzurüsten. Je nach Lampentyp und -alter bieten sich zwei Alternativen an.
- Umstellung auf Voll-LED mit Dimmfunktion und Austausch Leuchtenkopf
- Umstellung mittels LED Retrofit ohne Dimmfunktion und ohne Austausch Leuchtenkopf
Die Kosten bei Variante 1 belaufen sich auf ca. 630 € / brutto pro Lampe mit einer Amortisationsdauer zwischen 20 und 31 Jahren je nach Nutzung der Dimmfunktion
Die Kosten bei Variante 2 belaufen sich auf ca. 220 € / brutto pro Lampe mit einer Amortisationsdauer von etwa 4 Jahren. Bei Variante 2 ist jedoch zu berücksichtigen, dass die mittlere Lebensdauer der Lampen bei 10 Jahren ggü. einer Lebensdauer von ca. 25 Jahren bei Voll-LED liegt.
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Maßnahme auf insgesamt drei Jahre zu verteilen und mit den Straßenzügen Am Bahndamm, Wiesenweg und Feldstraße zu beginnen, da dort auf Grund der verbauten Lampen die höchsten Einsparungen möglich sind. Die SEW ist zu beauftragen, zunächst eine Musterlampe auf Basis LED Retrofit zu installieren und für die Umstellung der Straßenzüge ein Alternativangebot mit beiden Varianten zu erstellen. Im Haushalt 2023 sind für die Maßnahme 50.000 € vorgesehen.
Teilnahme am „Heimatprojekt Bayern“
Die Gemeinde Walpertskirchen hat sich zur Teilnahme am Heimatprojekt Bayern angemeldet. Zur Teilnahme sind die Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zum ländlichen Raum gehören. Es geht um den Zusammenhalt in ländlichen Regionen – ein Forschungsprojekt zum Mitmachen.
Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Die teilnehmenden Kommunen erhalten die Zahlen für die eigenen Gemeinde, sofern mehr als 100 Personen aus der Gemeinde teilnehmen. Das Projekt läuft bis 2026.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um zahlreiche Beteiligung an der ersten Befragungsrunde, die ab sofort startet und bis 07. Mai 2023 läuft. Näheres dazu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Auftragsvergaben
Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen – verschiedene Nachträge zu den Gewerken Elektro und Einbaumöbel
Neubau Wasserleitung Straße Am Hof - Planungsleistung an IB Preiss & Schuster aus Vilsbiburg zu den angebotenen Konditionen Honorarzone III, Basissatz, örtl. Bauüberwachung 2,7 %, Nebenkosten 3 %
Sanierung Durchlass Hammerbach im Bereich Kreuzung ABS 38 durch Deutsche Bahn – Von der Deutschen Bahn ist ein Gutachten einzufordern, aus dem hervorgeht, dass durch die Verengung des Durchlasses keine Nachteile entstehen und eine Gefährdung der Kläranlage ausgeschlossen ist
Informationen unter Sonstiges:
- Die Gemeinde Walpertskirchen beteiligt sich am Klimaschutznetzwerk des Landkreis Erding – näheres dazu in der nächsten Sitzung
- Verweis auf die Pressemitteilung und den Fahrplan zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie in der Region München
- Meldungen für den Fassadenpreis 2022 sind noch 31.03.2023 an den Kreisverein für Heimatschutz und Denkmalpflege im Landkreis Erding e.V. möglich.
- Der Landkreis Erding möchte in der Gemeinde Walpertskirchen einen zusätzlichen Containerplatz zur Wertstoffsammlung einrichten. Vorschläge (vorzugsweise nördlich der Bahnlinie) nimmt die Verwaltung gerne entgegen.
- Die Jugendreferenten weisen auf das Ferienprogramm 2023 hin und bitten um zahlreiche Beteiligung
- Die Seniorenreferenten weisen auf die Aktivitäten und Angebote in den nächsten Wochen hin – die Senioren werden dazu direkt angeschrieben.
Sitzung vom 16.02.2023
Neues Mitglied im Gemeinderat
Als Nachfolger des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieds Frau Katharina Fellermeier rückt Herr Georg Glockshuber jun. als Listennachfolger über den Wahlvorschlag Nr. 07, Freie Wähler Walpertskirchen (FW Einigkeit) in den Gemeinderat Walpertskirchen nach.
Auf Grund der Nachbesetzung wurden folgende Änderungen in den Zuständigkeiten beschlossen:
- Haupt- und Finanzausschuss: GRM Georg Glockshuber jun. wird als Vertreter von GRM Christian Büchlmann benannt
- Rechnungsprüfungsausschuss: GRM Christian Büchlmann rückt als ordentliches Mitglied nach und übernimmt den Vorsitz
- Gemeinschaftsversammlung: GRM Josef Hötscher wird 2. Stellvertreter von GRM Christian Büchlmann
- GRM Georg Glockhuber jun. übernimmt das Amt als 2. Vereins- und Kulturreferent
Bericht aus dem Bauausschuss
Grundschule Walpertskirchen
- Da die Fassade der West- und Nordseite Neubau teilweise stark vermoost ist, wird der Bauhof angewiesen die vorhandenen Sträucher stark zurückzunehmen um die Verschattung zu reduzieren. In einem zweiten Schritt werden die betroffenen Fassadenteile mit Hebebühne und Hochdruckreiniger – ggf. unter Zusatz von Spezialmittel – gereinigt. Auf eine Erneuerung des Anstrichs wird zunächst verzichtet.
- Bei den stark der Witterung ausgesetzten Fenstern der Südseite vom Neubau ist der Anstrich zu erneuern. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt ein Angebot für die Nachrüstung von Aluschalen einzuholen. Im Haushalt 2023 werden dafür 10.000 € bereitgestellt.
- Der Weg von der Mehrzweckhalle zum Kirchenplatz ist in einem schlechten Zustand und es kommt immer wieder zu Beschwerden – gerade von Benutzern mit Mobilitätseinschränkungen. Da die bisherigen Versuche der Instandsetzung nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben, schlägt der Bauausschuss vor, den Weg zu pflastern. Es werden 5.000 € im Haushalt 2023 bereitgestellt.
Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss
In seiner vorberatenden Funktion hat sich der Haupt- und Finanzausschuss eingehend mit dem Entwurf des Haushaltsplans beschäftigt und gibt folgenden Bericht ab:
Der Haushaltsplan 2023 weist u.a. folgende für die Gemeinde negativen Veränderungen bei den lfd. Einnahmen und Ausgaben gegenüber 2022 auf:
- Schlüsselzuweisung - 63.500 €
- Kreissumlage + 240.700 €
- VG-Umlage + 23.500 €
Zusätzlich macht sich ein inflationsbedingter deutlicher Anstieg praktisch in allen haushaltsrelevanten Ausgabepositionen bemerkbar.
Damit reduziert sich die freie Finanzspanne, die im Vorjahr noch bei ca. 360.000 € gelegen hat praktisch gegen Null. Für den regulären Kapitaldienst sind im Jahr 2023 113.300 € aufzubringen.
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt daher zur Stärkung der Finanzkraft die Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer A und B von bisher 320 auf 370 Punkte und die Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer von bisher 330 auf 350 Punkte vor. Damit wären Mehreinnahmen von ca. 30.000 € bei der Grundsteuer und rund 15.000 € bei der Gewerbesteuer verbunden. Da die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und GbR’s bis zu einem Hebesatz von 400 Punkten mit der Einkommenssteuer verrechnet werden kann, hält sich die finanzielle Mehrbelastung bei der Gewerbesteuer in Grenzen. Auch nach einer Erhöhung würde sich das Niveau der Hebesätze im Landkreisvergleich weiterhin im Mittelfeld bewegen. Die letzte Erhöhung der Hebesätze wurde 2017 vorgenommen.
Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig die Anpassung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B von 320 auf künftig 370 Punkte und bei der Gewerbesteuer von 330 auf 350 Punkte. Zudem werden alle Haushaltsmittel abrufenden Stellen aufgefordert, die Haushaltsansätze für Anschaffungen in 2023 zu maximal 90% auszulasten und eine erforderliche Priorisierung vorzunehmen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung
Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 4.794.600 € und der Vermögenshaushalt von 3.688.700 €. Neue Kreditaufnahmen sind nicht geplant. Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 500.000 € angehoben. Gegenüber dem Vorjahr reduziert sich das Gesamthaushaltsvolumen und ca. 4.000.000 €, da zahlreiche Investitionen zwischenzeitlich abgerechnet wurden. Der gemeindliche Steueraufwuchs wird durch die um 240.000 € erhöhte Kreisumlage mehr als aufgezehrt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt mit 159.000 € nur knapp über der Mindestzuführung von 114.000 €.
Den Darlehensschulden der Gemeinde zum 31.12.2022 in Höhe von 3.836.000 € stehen Rücklagen in Höhe von 4.293.000 € gegenüber. Für das Haushaltsjahr sind Tilgungen in Höhe von 312.000 € geplant sowie eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.067.000 €.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Zudem stimmt der Gemeinderat der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zu.
Ökologische Aufwertung von gemeindeeigenen Flächen
Die Umweltreferenten haben der Gemeinde im Nachgang zur Sitzung vom 18.01.2023 nun die ökologische Aufwertung des Grundstückes Flur-Nr. 743, Gemarkung Walpertskirchen vorgeschlagen. Über die im Eigentum der Gemeinde befindliche Fläche östlich von Hallnberg verläuft ein Graben, entlang dessen sich ein nicht unbeachtlicher Grünstreifen zieht. Das Grundstück wurde bereits im Jahre 2005 in das Ökokonto der Gemeinde Walpertskirchen aufgenommen und eine entsprechende Prüfung und Planung beauftragt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Erding hatte am 12.12.2005 die Eignung der Fläche für die Aufnahme in das Öko-Konto, unter Beachtung der vom LAB Bauer vorgeschlagenen umzusetzenden Maßnahmen, bestätigt.
Letztendlich wurde festgestellt, dass der östliche Teil des Graben ökologisch aufgewertet werden kann, der westliche Teil ist aufgrund bestehender Verrohrungen ungeeignet. Geplant ist eine Bepflanzung aus einer Mischung von Bäumen und Sträuchern in Anlehnung an den bereits vorliegenden Maßnahmenplan.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die ökologische Aufwertung des Grundstückes Flur-Nr. 743, Gemarkung Walpertskirchen, auf Grundlage der Maßnahmenbeschreibung des vorhandenen Ökokontendatenblattes in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Von der Aufnahme einer weiteren Grabenfläche Flur-Nr. 989 in das Ökokontoblatt wird auf mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderates zunächst Abstand genommen.
Auftragsvergaben
Neubau Kindertagesstätte – verschiedene Nachträge zu den Gewerken Einbaumöbel, Schließanlage und Innentüren
Sitzung vom 18.01.2023
Beachparty Burschenverein Walpertskirchen
Dem Antrag des Burschenvereins Walpertskirchen e.V. auf Durchführung einer Beachparty am 10.03 und 11.03.2023 wird unter Vorbehalt der Erteilung der Erlaubnis gem. § 47 Versammlungsstättenverordnung einstimmig zugestimmt.
Erhebung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen
Für die künftige Abrechnung von Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung sind sämtliche beitragsrelevanten Daten zu digitalisieren. Die Verwaltung empfiehlt, alle vorhandenen Daten aus den Papierakten in das System zu übertragen und im Anschluss daran alle Grundstückseigentümer, die an die Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung angeschlossen sind, anzuschreiben und abzufragen, ob diese erfassten Flächen korrekt sind oder ob Änderungen erfolgten, die beitragsrechtliche Auswirkungen haben (z.B. Schaffung von Verbindungen zu beitragspflichtigen Gebäuden, Dachgeschossausbauten, zusätzliche Wasserhausanschlüsse in Garagen oder Nebengebäude etc.).
Nach Ansicht der Verwaltung müsste die dadurch ermittelte Datenlage für die Abrechnung ausreichend sein, wobei Abweichungen zu den tatsächlichen abrechenbaren Beitragsflächen im Einzelfall in Kauf zu nehmen wären.
Alternativ dazu besteht natürlich auch die Möglichkeit, jedes Grundstück einschließlich aller Gebäude Vorort zu begutachten und aufzumessen.
Der Gemeinderat folgt einstimmig der Empfehlung der Verwaltung, die Daten zu digitalisieren und im Anschluss daran alle Grundstückseigentümer anzuschreiben und abzufragen, ob die erfassten Flächen korrekt sind. Auf eine Vororterhebung wird verzichtet.
Sondertilgung Darlehen
Die Gemeinde Walpertskirchen hat mit der BayernLABO am 14.05.2012 zur Finanzierung der Schulsanierung einen Darlehensvertrag über 387.500 € mit 20jähriger Tilgung abgeschlossen, bei dem am 15.02.2023 die 10jährige Zinsbindung (0,0%) bei einem Darlehensreststand von 198.837 € endet.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Restdarlehen von der BayernLABO per Sondertilgung zum 15.02.2023 zu tilgen.
Änderung Umsatzsteuerrecht
Bereits ab 2016 ist eine bedeutende Änderung des Umsatzsteuerrechts in Kraft getreten, nachdem u.a. bei kommunalen Körperschaften erheblich mehr Umsätze als bisher der Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen sind. Allerdings haben fast alle Gemeinden für sich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch Abgabe einer Optionserklärung das Wirksamwerden der Rechtsänderung auf das Jahr 2021 zu verschieben. Durch das Jahressteuergesetz 2023 wurde die vorgesehene Verlängerung des Optionszeitraums bezüglich des § 2b UStG um weitere zwei Jahre bis Ende 2024 ermöglicht. Da zum aktuellen Zeitpunkt zahlreiche Sachverhalte vorliegen, zu denen es keine konkreten rechtlichen Handlungsempfehlungen bzw. Richtlinien gibt, empfiehlt die Verwaltung weiterhin im „alten“ Recht zu bleiben und an der bisherigen Optionserklärung zu § 2 b UstG festzuhalten. Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung.
Auftragsvergaben
Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen
Verschieden Nachträge zu den Gewerken Spenglerarbeiten, Schließsystem, Beschilderung, Aufzug, Lose Möblierung, Trockenbau, Estricharbeiten, Malerarbeiten, Schlosserarbeiten, Sanitär und Elektro.
Gemeindlicher Bauhof
Einführung Zeiterfassungssoftware – Firma PWS Electronic Service GmbH aus Germering
Kanalsanierung Walpertskirchen
III. Bauabschnitt, Bereich südl. Dorfstraße; - Planungsleistungen LP 4 bis 9 gem. § 41 ff. HOAI - Ingenieurbüro Preiss & Schuster aus Vilsbiburg
Informationen unter Sonstiges
- Ab 15.02.2023 verstärkt Herr Patrick Veigl aus Kirchasch das Bauhofteam als Ersatz für den zum Jahresende ausgeschiedenen Leonhard Huber.
- Zusätzliche Rest- und Biomüllsäcke sowie Öli’s können ab sofort auch über das RWG Lagerhaus bezogen werden
- Die Gemeinde wird für die künftige Pflege der Windschutzhecken ein Pflegekonzept in Auftrag geben
- Die Ausbaupläne der Telekom für den Glasfaserausbau in Walpertskirchen umfassen jetzt auch die Bereiche Mischgebiet Nord-West und die Siedlung Schrankberg
- Die Umweltreferenten haben die Aktion Rama dama auf den 18. März 2023 (Ausweichtermin 25.03.) terminiert
- Die Erweiterung der Lüftungsanlage an der Schule und der Mehrzweckhalle wurde zwischenzeitlich abgeschlossen
- Zum 30.06.2022 waren in Walpertskirchen genau 2.200 Einwohner gemeldet
- Die Umweltreferenten haben ihre Überlegungen zur naturschutzrechtlichen Aufwertung von gemeindlichen Gräbern vorgestellt. Man einigt sich darauf, dass dem Gemeinderat für jeden Abschnitt ein Pflanzplan mit einer Kostenschätzung zur Freigabe vorgelegt wird.
Sitzung vom 15.12.2022
Veränderungen im Gemeinderat
Die Gemeinderätin Katharina Fellermeier teilte per Email vom 21.11.2022 mit, dass sie ihr Amt als Gemeinderätin aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und daher zum 31.01.2023 niederlegen möchte.
Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes von Frau Katharina Fellermeier fest. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 15.03.2020 ist Listennachfolger für den Wahlvorschlag Nr. 07 FW Einigkeit, Herr Georg Glockshuber jun.
Herr Glockshuber ist zur Annahmeerklärung aufzufordern und über die Eidesbereitschaft zu befragen.
Veranstaltungen der KLJB
a) Silvesterfeier 2022
Dem Antrag der KLJB Walpertskirchen auf Nutzung des Dorfplatzes für die Veranstaltung einer Silvesterfeier wird stattgegeben. Die Gestattung wird unter folgenden Auflagen erteilt:
- Neben den allgemeinen Jugendschutzbestimmungen muss gewährleistet werden, dass nur volljährige Mitglieder der KLJB den Ausschank übernehmen
- Es dürfen keine Feuerwerkskörper am Dorfplatz abgebrannt werden (zum Schutz der umliegenden Häuser und des Straßenverkehrs)
- Der Dorfplatz muss nach Beendigung der Veranstaltung bzw. spätestens bis zum 02.01.2023 geräumt und gesäubert sein
- Die musikalische Beschallung ist auf das Innere der Hütte zu beschränken
- Die Sperrzeit beginnt um 03.00 Uhr
b) Maibaumstüberl
Dem Antrag der KLJB Walpertskirchen auf Betrieb eines Maibaumstüberls auf der Festwiese wird unter Auflagen stattgegeben. Insbesondere die Veranstaltungen am Freitag 21.04. (Beer-Pong-Party) und Samstag 22.04. (Ampel-Party) werden nur in Absprache mit dem Jugendamt und deren Auflagen genehmigt. Für die einzelnen Veranstaltungstage wurden individuelle Sperrzeitenregelungen erlassen. Neben den allgemeinen Jugendschutzbestimmungen muss gewährleistet werden, dass nur volljährige Mitglieder der KLJB den Ausschank übernehmen
c) Nutzung des Dorfplatzes zum Maibaumaufstellen in Walpertskirchen
Dem Antrag der KLJB Walpertskirchen auf Nutzung des Dorfplatzes für das Maibaumaufstellen am 01.05.2023 bzw. am Ausweichtermin wird stattgegeben. Die Gestattung wird unter folgenden Auflagen erteilt:
Für die Zeit der Aufstellung des Baumes ist eine Sperrung der Kreisstraße beim Landkreis Erding zu beantragen. Der Maibaum ist beim Aufstellen mittels Kran zu sichern.
PV-Anlage auf dem Schuldach
Nach Prüfung durch ein Beratungsbüro kann auf dem Schuldach eine Anlage mit ca. 150 kWp installiert werden. Da diese Anlagengröße den Bedarf der Schule deutlich übersteigt, wurden verschiedene Modelle diskutiert.
Dabei favorisiert der Gemeinderat die Variante, eine kleinere PV-Anlage mit ca. 50 kWp für den Eigenverbrauch von Schule und Mehrzweckhalle zu errichten sowie eine zweite größere PV-Anlage (ca. 99kWp) mit einem Vertragspartner zur Netzeinspeisung umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Vertragswerk auszuarbeiten.
Antrag des SV Walpertskirchen
Dem Antrag des SV Walpertskirchen auf den Übungsleiter- und Unterhaltskostenzuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 8.000 € wird einstimmig stattgegeben.
Satzung für den Betrieb der Mittagsverpflegung
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat in seinem Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2019 der Gemeinde Walpertskirchen zur Auflage gemacht, für den Betrieb der Mittagsverpflegung eine Benutzungsatzung sowie eine Gebührensatzung zu erlassen.
Die von der Verwaltung erarbeiteten Satzungen werden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Halbnachschaltung der Straßenbeleuchtung
Im Rahmen der Energieeinsparbemühungen wurde der lokale Energieversorger SEW Erding beauftragt, verschiedene Berechnungen zu möglichen Energiesparvarianten bei der Beleuchtung öffentlicher Straßen und Plätze anzustellen.
In der Sitzung wurden folgende drei Varianten vorgestellt:
- Halbnachtschaltung mit bestehender Leuchttechnik
- (Teil-)Erneuerung der Leuchten durch Voll-LED
- (Teil-)Austausch der Leuchten durch „Retrofit“-LED
Die Variante a) wurde wegen der hohen Einmalkosten (ca. 26.000 €) ohne nachhaltige Energieeinsparung einstimmig verworfen.
Bei der Variante c) könnten mit gleichem Kapitaleinsatz ca. 120 Leuchten auf LED umgestellt werden, allerdings verfügt diese Technik nicht über die Möglichkeiten von Voll-LED-Lampen wie z.B. Teilabschaltung oder zeitgesteuertes Dimmen. Zudem ist die Halbbarkeit mit ca. 10 Jahren deutlich geringer als bei Voll-LED.
Daher hat sich der Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, gemeinsam mit der SEW Erding ein straßenzugbezogenes Umstellungskonzept zu erarbeiten und dabei primär auf die Umstellung zu Voll-LED-Lampen zu setzen.
Unterbringung vom Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen
Mit Schreiben vom 6.12.2022 hat das Landratsamt zum wiederholten Mal auf die zunehmend kritische Situation bei der Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber im Landkreis Erding aufmerksam gemacht. Die vorhandenen Quartiere sind fast vollständig ausgelastet und insbesondere die Gemeinden, die ihre „Quote“ bisher nicht erfüllen (auch die Gemeinde Walpertskirchen zählt dazu) wurden aufgefordert Quartiere oder mit Containern bebaubare Grundstücke zu melden.
In der Gemeinde Walpertskirchen sind aktuell 21 Personen mit Schutzstatus untergebracht, davon 7 mit privatem Mietvertrag und 3 Fehlbeleger. Gemäß Verteilungsschlüssel müsste die Gemeinde Walpertskirchen 38 Personen aufnehmen – 14 werden uns angerechnet, das ergibt einen Schlüssel von 41%.
Bürgermeister Hörmann bittet den Gemeinderat und alle Gemeindebürger eindringlich, sich um geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu bemühen bzw. sich bei Interesse an einer Vermietung zeitnah an die Gemeindeverwaltung zu wenden. Wenn es der Gemeinde nicht gelingt, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten anzubieten muss auch mit der Belegung der Turnhalle gerechnet werden.
Neue Urnenstelenanlage am Friedhof
Die Gemeinde hat im laufenden Jahr 2022 die Urnenstelenanlage im gemeindlichen Friedhof Walpertskirchen erweitert. Nach Abrechnung der Maßnahme wurde eine Nachkalkulation der Gestehungs- und der Belegungskosten durchgeführt. Als Ergebnis stellte der Gemeinderat fest, dass die neuen Urnenstelen zu den bestehenden Gebührensätzen mit der Kirchenstiftung abgerechnet werden können.
Auftragsvergaben
Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen
Verschieden Nachträge zu den Gewerken Schließanlage, Malerarbeiten und Außenanalgen,
Lehrerwohnhaus Kirchenplatz 7
Nachwärmeanschluss - Firma Kiefinger, Dorfen - Auftragssumme brutto 12.852,00 €
Heizungsanlage - Firma Kiefinger, Dorfen - Auftragssumme brutto 20.157,73 €
Ehemaliges Kindergartengebäude Kirchenplatz 5
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, das ehemalige Kindergartengebäude zeitnah an das Nahwärmenetz anzuschließen.
Kläranlage Walpertskirchen - Anschaffung Notstromaggregat
Der Gemeinderat beauftragt die Anschaffung eines Notstromaggregates (Zapfwellengerät) für die Fremdeinspeisung an der Kläranlage
Resolution des Landkreises Erding zu roten Gebieten
Die Gemeinde Walpertskirchen hat sich neben weiteren Landkreiskommunen an der Resolution des Landkreises Erding an die bayerische Staatskanzlei vom 29.11.2022 beteiligt. Die Bayerische Staatsregierung wird darin aufgefordert, im Sinne der landwirtschaftlichen Betriebe die Fachlichkeit und Geeignetheit der im Zuge der Wasserrechtsrahmenrichtlinie eingerichteten und nun hilfsweise für die Nitratmessungen herangezogenen Messstellen zu überprüfen und die Ausweisung der Gebiete bis zum endgültigen Ergebnis auszusetzen
Sitzung vom 17. November 2022
Schulsozialarbeit
Die Brücke Erding ist bereits seit 2003 Partner im Bereich der Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Wörth und seit 2010 an der Grundschule Walpertskirchen. Frau Huber mit ihrem Team hat dem Gemeinderat in Rahmen der Sitzung Rechenschaft über die Arbeit an den beiden Schulen abgelegt und insbesondere über den u.a. durch die Corona-Auswirkungen deutlich angestiegenen Beratungs- und Betreuungsbedarf berichtet. Die Gemeinde Walpertskirchen teilfinanziert die Schulsozialarbeit mit ca. 20.000 € / Jahr. Bgm. Hörmann bedankt sich bei der Brücke Erding und allen Beschäftigten für die hervorragende Arbeit und die Unterstützung und Entlastung der Lehrerkollegien an beiden Schulen.
Energieversorgung
Herrn Munding, Geschäftsführer der Sempt Elektrizitätswerke Erding berichtete dem Gemeinderat zunächst über die wesentlichen Kennzahlen im Netzgebiet Walpertskirchen, wie Stromverbrauch, Erneuerbare Energien, Straßenbeleuchtung und Elektromobilität auf Grundlage des Rechnungsergebnisses 2021.
Im weiteren Gesprächsverlauf diskutierte das Gremium mit Herrn Munding verschiedene Möglichkeiten des Energiesparens an den Kommunalen Gebäuden und insbesondere im Bereich der Straßenbeleuchtung. Die SEW wird der Gemeinde ein Angebot für eine „Halbnachtschaltung“ unterbreiten um dem Gemeinderat eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, ob die Straßenbeleuchtungen künftig ab einer bestimmten Uhrzeit abgeschaltet werden sollen.
Jahresrechnung 2021
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung fest und beschließt über die Entlastung.
GRM Katharina Fellermeier, Leiterin des Rechnungsprüfungsausschusses, informiert das Gremium über die gemeinsam mit den Gemeinderatsmitgliedern Ingrid Renner und Josef Rauch durchgeführte örtliche Rechnungsprüfung. Es wurden alle Einnahme- und Ausgabebelege geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben, die Kassenführung war sauber und richtig. Bei der Sichtung der Gewerbesteuereinnahmen wurde festgestellt, dass mit dem positiven Trend des Gewerbesteueraufkommens auch im Jahr 2022 zu rechnen ist. Eine weitere Prognose ist aufgrund der derzeit angespannten Wirtschaftslage nicht möglich. Frau Fellermeier bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Dem abschließenden Antrag auf Entlastung des ersten Bürgermeisters stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
Haushaltsvorberatung 2023
BGM Hörmann informiert über die im kommenden Haushaltsjahr geplanten Investitionsmaßnahmen und bittet den Gemeinderat um weiterer Themenvorschläge. Demnach werden Haushaltsmittel für folgende Maßnahmen eingeplant:
- Kanalsanierung Südliche Dorfstraße
- Neubau Wasserleitung Am Hof
- Grundlagenuntersuchung „Kläranlage neu“
- Glasfaserausbau – Einstige Bundesförderprogramm
- Erweiterung Nahwärmeverbund
- Schlussabrechnung Kindertagesstätte und EÜ Hammerbachstraße
- Erste Überlegungen „Alter Kindergarten“
- Grunderwerb künftige Baugebiete
- Erschließungsplanung Bebauungsplan Baugebiet WA 4
- Digitalisierung / Überarbeitung FNP
- Neues Bauhoffahrzeug mit Elektroantrieb
- PV-Anlage auf dem Schuldach
- Grundversorgung
- Hochwasserschutz
- Feuerwehrhaus – Abgasabsaugung, Erneuerung Elektroinstallation und Erneuerung Tore
Auf der Einnahmenseite werden neben den Gemeindesteuereinnahmen insbesondere Zuwendungen aus den Kanalbaumaßnahmen, dem Kommunalen Wohnungsbau, dem Bau der Kindertagesstätte und der Lüftungsanlage an Schule und Mehrzweckhalle erwartet.
Aufgrund der zu erwartenden finanziellen Engpässe des Landkreises Erding – Herr Landrat Bayerstorfer hatte in der Bürgerversammlung darüber berichtet – ist die Entwicklung der Kreisumlage für das kommende Jahr derzeit noch nicht absehbar. Daher wird die Festsetzung der Hebesätze vertagt.
Glasfaserausbau
Im Frühjahr 2022 kündigte die Telekom einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für Teilbereiche im Gemeindegebiet Walpertskirchen an. Die dazu abzuschließende gemeinsame Erklärung der Deutschen Telekom und der Gemeinde Walpertskirchen wird vom Gemeinderat einstimmig freigegeben.
Über den Stand der Planungen wird in einer Informationsveranstaltung am 26. Januar 2023 berichtet.
Sonderrücklagen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Der Gemeinderat Walpertskirchen beschließt die bereits erwirtschafteten und für die Jahre 2022 bis 2024 noch zu erwartenden Mittel der Sonderrücklage für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung zur Finanzierung der nichtbeitragsfähigen Investitionen einzusetzen.
Auftragsvergaben
Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen
- Diverse Nachträge zu den Gewerken Spenglerarbeiten, Fliesenarbeiten, Elektroarbeiten, Schlosserarbeiten
Kommunaler Geschoßwohnungsbau Hauptstraße 6
- Nachtrag zum Gewerk Schlosserarbeiten
Variantenuntersuchung Abwasserbeseitigung Walpertskirchen; Vergabe Planungsauftrag
- Das Ingenieurbüro Dippold und Gerold, Germering, wird gem. Honorarangebot vom 05.08.2022 mit einer Variantenuntersuchung und Kostenvergleichsrechnung für die künftige Abwasserbeseitigung von Walpertskirchen zum Bruttopreis von 14.994,00 € beauftragt
Sitzung vom 15.09.2022
Zuschussantrag SV Walpertskirchen
Dem Sportverein Walpertskirchen wird für das Haushaltsjahr 2021 ein Unterhaltskostenzuschuss in Höhe von 5.500 € und ein Übungsleiterzuschuss in Höhe von 2.500 € gewährt.
Rechenschaftsbericht 2021
Herr Fürmetz, Leiter der Finanzverwaltung, informiert über die Eckpunkte des Rechenschaftsberichtes. Besonders erfreulich ist, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 927.000 € den Haushaltsansatz deutlich übertroffen hat. Mit ursächlich dafür war eine mit 481.000 € deutlich erhöhte Gewerbesteuereinnahme.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 wurden vom Gemeinderat einstimmig nachträglich genehmigt.
Fahrplanänderung Linie 567
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für eine Verlängerung der im Jahr 2019 beschlossenen Ausweitung des Fahrplans der Linie 567 (insbesondere Samstagfahrten) unter Beibehaltung der bisherigen Kostenbeteiligung bis zum Jahr 2026 aus.
Die Kostenbeteiligung an einer weiteren Fahrplanerweiterung um eine Fahrt um 22.13 ab Erding wird zu den derzeit dargestellten Konditionen nicht in Aussicht gestellt.
Kanalerneuerung Bgm.-Renner-Straße und Am Hof
Auch wenn sich die Arbeiten sehr schwierig gestalten, sollen die Arbeiten bis zum Jahresende abgeschlossen werden. Die Asphaltdecke wird als einlagige Trag-Deckschicht ausgeführt, da mit der Breitbanderschließung und der Teil-Erneuerung der Wasserleitung in den nächsten Jahren weitere Tiefbauarbeiten in dem Bereich anstehen.
Lehrerwohnhaus Kirchenplatz 7
Die Wohnungen in dem Gebäude werden bisher über Zimmer-Ölöfen mit zentraler Ölversorgung geheizt. Da das Objekt vermutlich deutlich länger als ursprünglich angenommen als Unterkunft für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge benötigt wird, wird in Absprache mit dem Landkreis Erding als Mieter das Objekt an die Nahwärmeversorgung angeschlossen und damit die Gebäudeheizung deutlich sicherer und umweltfreundlicher.
Sitzung vom 28.07.2022
Kanalsanierung Südliche Dorfstraße
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes Kanalsanierungen ist auch die Sanierungsmaßnahme am Mischwasserkanal in der Südlichen Dorfstraße enthalten. In diesem Bereich wurde auf Wunsch des Gemeinderates die Möglichkeit auf ein Trennsystem umzusteigen, geprüft. Zum einen ist genügend Platz für 2 Kanäle vorhanden, außerdem liegt ein ausreichendes Gefälle vor. Ein weiterer Punkt ist, dass nur wenige Hausanschlüsse – diese aber mit relativ großen Dachflächen – betroffen wären. Der bestehende Mischwasserkanal könnte nach Sanierung als Schmutzwasserkanal verwendet werden und die Ableitung des Oberflächenwassers in einen Vorfluter würde die Kläranlage entsprechend entlasten.
Das Ingenieurbüro Preiss und Schuster hat nun einen Vorschlag für ein modifiziertes Trennsystem ausgearbeitet. Die Grundzüge dieses Konzeptes wurden in der Sitzung vorgestellt. Dabei geht es in erster Linie darum, durch punktuelle Sanierungen des Bestandskanals und Neuerrichtung eines Regenwasserkanals zumindest einen Großteil des Regenwassers in den Vorfluter abzuleiten. Die Ableitung in den Vorfluter könnte dabei bei Starkregenereignissen durch eine Drosselstrecke auf einen Maximalzulauf beschränkt werden.
Nach intensiver Diskussion beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung den Weg des Trennsystems in der Südlichen Dorfstraße auf Grundlage des vorliegenden Grobkonzeptes des Ingenieurbüros Preiss & Schuster weiter zu verfolgen und detaillierte Planungen und Kostenberechnungen vorzulegen sowie in die Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt einzutreten.
Anträge zur Bauleitplanung
Dem Gemeinderat lagen zur Sitzung vier Anträge zu Bauleitplanungen vor. In drei Fällen kann sich der Gemeinderat die Durchführung einer Bauleitplanung (Erweiterung Bebauungsplan bzw. Außenbereichssatzung) vorstellen, und hat die Verwaltung beauftragt mittels Städtebaulicher Verträge die Rahmenbedingungen festzulegen und ein geeignetes Planungsbüro mit einem Planungsentwurf zu beauftragen. Im vierten Fall hat der Gemeinderat auf Grund der reinen Außenbereichslage ohne Bezug zu einem Bebauungsplan bzw. Siedlungsgebiet die Voranfrage negativ beschieden.
Verkehrsberuhigte Zone am Dorfplatz
Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich in ihrer Sitzung vom 05.07.2022 dafür ausgesprochen, für den Dorfplatz einen verkehrsberuhigten Bereich einzuführen. Der Gemeinderat folgt dem Votum und hat der Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs mittels Beschilderung 325 zugestimmt. In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt und es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Der Gemeinderat hat sich dabei für die Einführung einer Höchstparkzeit von zwei Stunden ausgesprochen, um die Parkplätze von Dauerparkern zu entlasten und für die eigentlichen Nutzer wie Kirchgänger, Friedhofsbesucher, Bringer und Abholer des Kindergartens sowie Besucher der umliegenden Geschäfte freizuhalten.
Auftragsvergaben
Kanalsanierung Walpertskirchen, 2. Bauabschnitt - Firma Wadle Bauunternehmungen GmbH (Essenbach) zu einem Angebotspreis von 980.
Sitzung vom 30.06.2022
Stellungnahme zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis
Die Firma Georg Woitzik OHG plant die Erweiterung ihres Produktionsstandortes in Hörlkofen in mehreren Bauabschnitten. Die Entwässerung des Geländes erfolgt über ein privates Regenwasserkanalnetz in ein auf dem Gelände liegendes Regenrückhaltebecken (RRB). Von dort wird das Regenwasser in ein Feuchtbiotop und dann weiter in einen Weiher und ein nachfolgendes Grabensystem auf Gemarkung Walpertskirchen geführt.
Für den Bestand und die erste Erweiterung liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis vor. Die Einleitung in das Feuchtbiotop ist auf 41,1 l/s begrenzt. Dies wird durch eine entsprechend definierte Pumpleistung am Regenrückhaltebecken gewährleistet.
Für die insgesamt geplanten Erweiterungen werden große Teile der Dachflächen als Gründächer ausgeführt sowie Mulden und ein zentraler See auf dem Firmengelände angelegt. In den See soll das anfallende Regenwasser eingeleitet und zwischengespeichert werden. Der See fungiert auch als Regenklärbecken. Die gedrosselten Abflüsse aus dem See werden über eine Rohrleitung an das RRB angeschlossen und von dort zum Feuchtbiotop/Weiher gepumpt. Die in der vorhandenen Erlaubnis vorgesehene Pumpleistung von 41,1 l/s wird nicht verändert.
Da die Ablaufleistung unverändert bleibt, bestehen von Seiten der Gemeinde Walpertskirchen keine Einwände gegen die beantragte Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Sollte die genehmigte Einlaufmenge von 41 l/s jedoch dazu führen, dass die Gräben zu ertüchtigen sind, müsste der Verursacher die hierfür anfallenden Kosten tragen.
Taktverdichtung Linie 567
Im Jahr 2020 haben die Gemeinden Walpertskirchen, Lengdorf, Isen, St. Wolfgang und Dorfen mit dem Landkreis Erding einen Vertrag abgeschlossen um eine Taktverdichtung auf der Linie 567 zu schaffen. Im Vertrag ist geregelt, dass sich die Gemeinden an der Finanzierung der zusätzlichen Fahrten beteiligen.
(60 % des von den Gemeinden zu tragenden Finanzierungsanteils wird zu gleichen Teilen auf die 5 Gemeinden verteilt, 40% wird nach Einwohnerzahlen verteilt). Zudem wurde eine Kostendeckelung von 7.500 € festgelegt.
Die vom Landkreis Erding vorgelegte Spitzabrechnung für das Jahr 2021 ergab einen tatsächlichen Kostenanteil von 7.067,39 € für die Gemeinde Walpertskirchen.
Die Spitzabrechnung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde beabsichtigt die Fortführung der Fahrplanerweiterung unter Vorbehalt der Beteiligung der anderen Gemeinden. Für eine endgültige Entscheidung müssen die Fahrgastzahlen der einzelnen Fahrten vorliegen.
Auftragsvergaben
- Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen
Lose Möblierung - Firma Resch GmbH, Österreich
Diverse Nachträge - Fenster/Türen, Bodenlegearbeiten, Lüftungsanlage, Elektroarbeiten, Holzbau, Garten- und Landschaftsbau
- Tablets für die Gemeinderatsmitglieder;
Beschaffung - Firma Agelero IT Systeme Erding GmbH
- Umbau der Druckpumpen in den Pumpwerken Wattendorf und Walpertskirchen auf Frequenzumrichtersteuerung - Firma Kreuzpaintner, Dorfen
Defizitausgleich Kindergarten und Kinderkrippe
Bürgermeister Hörmann informiert den Gemeinderat über die Jahresrechnung 2021 der Kath. Kirchenstiftung für den Betrieb von Kindergarten und Kinderkrippe. Im Rahmen des bestehenden Defizitübernahmevertrages muss die Gemeinde Walpertskirchen 80% des Defizit in Höhe von 22.750 € tragen.
Wasserschaden im Untergeschoss der Schule
Bürgermeister Hörmann informiert über die Schäden bei dem Starkregenereignis am Pfingstsonntag. Dabei wurde auch die Küche und ein Gruppenraum im UG der Grundschule in Mitleidenschaft gezogen. Die Schäden sind weitgehend behoben und die Trocknungsarbeiten können nun abgeschlossen werden
Sitzung vom 02.06.2022
Erhöhung der Elternbeiträge für Kindergarten und Kinderkrippe
Der kirchliche Träger des Kindergartens St. Erhard in Walpertskirchen hat die Gemeinde über die anstehenden Erhöhung der Betreuungsgebühren informiert. Der Träger begründet die Erhöhung mit einer Anpassung der Gebühren auf ein annährend ähnliches Niveau wie in Nachbargemeinden bzw. dem gewichteten Wert des Ordinariats. Die Erhöhung soll zudem dazu beitragen, das von der Gemeinde Walpertskirchen gem. Betriebsträgervereinbarung zu zahlende Defizit auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Da die Einnahmen der Kindertagesstätte St. Erhard im Jahr 2020 die Gesamtausgaben nicht decken konnten, zahlte die Gemeinde Walpertskirchen an den kirchlichen Träger zusätzlich zum gesetzlich geregelten kommunalen Anteil an der Finanzierung in Höhe von 210.000 € einen Defizitausgleich in Höhe von 51.797,54 und stellt der Pfarrkirchenstiftung St. Erhard auch das Grundstück und das Kindergartengebäude für den Betrieb der Betreuungseinrichtung unentgeltlich zur Verfügung.
Anschluss an das Nahwärmenetz
Die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Erhard Walpertskirchen hat mit Schreiben vom 03.05.2022 den Antrag auf Anschluss des Pfarrhauses und der Pfarrkirche an das bestehende Nahwärmenetz beantragt. Begründet wird der Antrag damit, dass die beiden Heizungen in die Jahre gekommen und daher auszutauschen sind sowie auch aus ökologischer Sicht eine Wärmeversorgung mit regenerativer Energie befürwortet würde. Für die Gemeinde stellt sich dabei die Schlüsselfrage, ob man diesen bestehende autarken Teil des Wärmenetzes durch den Anschluss weiterer kirchlicher und privater Gebäude aufgeben soll und will, oder sich weiterhin die Möglichkeit offen halten will, diesen Teil des Wärmenetz mit z.B. einer eigenen Heizzentrale im Schulgebäude selbst zu betreiben. Die Versorgung privater Grundstücke hätte nicht nur steuerliche Folgen, sondern könnte auch fachlich und personell schwierig werden.
Der Gemeinderat hält an dem Grundsatzbeschluss vom 13.02.2020 fest, dass private bzw. kirchliche Gebäude, die unmittelbar an diesem Teil der Wärmeleitung liegen, an das Nahwärmenetz angeschlossen werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich der Fernwärmeversorgungsunternehmer vertraglich dazu verpflichtet, bei Bedarf eine zweite Leitung (Bypass) zu verlegen.
Glasfaseranschluss im Hauptort
Die Telekom plant im Gebiet von Walpertskirchen (Ortskern) den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes für 700 Haushalte in den Jahren 2022/2024. Der Glasfaserhausanschluss ist für die Eigentümer kostenfrei. Das neue Netz ermöglicht Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s).
Der Ausbau erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss aktiv von den Eigentümern unterstützt werden (Betretungsrecht). Dazu ist eine Registrierung bei der Telekom erforderlich (kein Vorvertrag). Die Telekom beabsichtigt dieses Jahr das Produkt zu bewerben, plant im Jahr 2023 mit dem Infrastrukturausbau zu beginnen und würde die Maßnahme voraussichtlich im Jahr 2024 beenden und das Glasfasernetz in Betrieb nehmen.
Bereits in öffentlicher Sitzung vom 17.02.2022 hat das Ing.-Büro I-KT die Möglichkeit der Gigabit-Förderung durch den Bund vorgestellt. Nach den von der Telekom aufgezeigten Eigenausbauaktivitäten sowie der Eigenausbau-Rückmeldung aus der Markterkundung im BayGBitR (Abfrage 2021) verbleiben dann noch ca. 160 förderfähige Adressen, welche man im Zuge eines neuen Bundeförderverfahrens in die Ausschreibung bringen müsste.
Davon sind ca.
- 88 Adressen > 100 Mbit/s
- 72 Adressen < 100 Mbit/s
Da die Telekom erst im 3. Quartal mit den Planungen beginnt, und sich ggf. im Zuge der Planung noch Änderungen im Zuschnitt des Ausbaugebietes ergeben können, was zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen wird, würde es sich anbieten, in das Bundesförderverfahren im kommenden Jahr einzusteigen. Das Förderprogramm greift ab dem 1. Januar nächsten Jahres. Alle Adressen, also sowohl Anschlüsse unter 100 als auch über 100 Mbit/s sind dabei förderfähig. Für das Markterkundungsverfahren können 50.000 € Fördergelder abgerufen werden.
Das Angebot der Dt. Telekom, das Ortsgebiet Walpertskirchen im eigenwirtschaftlichen Ausbau mit schnellem Internet zu versorgen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde beschließt die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Dafür sind die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.
Neubau Kindertagesstätte
Die Arbeiten am Innenausbau sind in vollem Gange. Die Außenanlagen mit Ausnahme der Fundamente für die Lärmschutzwand sind ebenfalls im Plan. Die rechtzeitige Lieferung der losen Möblierung wurde zugesichert. Die Inbetriebnahme der Betreuungseinrichtung zum 01.09.2022 scheint damit gesichert. Die Vorbereitungen für den Umzug sind ebenfalls bereits angelaufen. Die Einweihung ist für Freitag, 14. Oktober 2022 vorgesehen. Beim Eingang vom Kirchenplatz wird das Kunstwerk „Doppelgänger“ aus gegossener Bronze von Erich Heuschneider aufgestellt. In der Gedenkwand an die frühere Nutzung dieses Platzes werden die Inschriften des ehemaligen „Klosters“ angebracht und im Fundament wird eine Zeitkapsel mit Dokumenten und Erläuterungen zum Werdegang hinterlegt.
Auftragsvergaben
Neubau Kindergarten
Nachträge zum Garten- und Landschaftsbau, Einbaumöbel, und Baumeisterarbeiten
Friedhof Walpertskirchen
Lieferung und Einbau der Urnenstelen – Firma Kronimus zum Bruttoangebotspreis von 28.212,52 €
Härtefallförderung nach RZWas
- Bewilligungsbescheid des WWA München im Rahmen der Härtefallförderung für die Wasserleitungssanierung BA 1 in Walpertskirchen in Höhe von 221.902,11 €.
- Information des WWA München über die zeitverzögerte Auszahlung (erst 2023) der Härtefallförderung für die Kanalsanierung Neufahrn in Höhe von 450.000 €
Sitzung vom 12.05.2022
Prüfungsbericht des Kommunalen Prüfungsverbandes
Der Gemeinderat wurde von der Verwaltung über den Prüfungsbericht des Kommunalen Prüfungsverbandes zu den Jahresrechnungen 2016 bis 2019 der Gemeinde Walpertskirchen informiert.
Der Prüfungsbericht gliedert sich in die Bereiche Bauwesen sowie allgemeiner Prüfungsbericht.
Schwerpunktmäßig wurden im allgemeinen Teil zu folgenden Bereichen Feststellungen getroffen:
- Schülerbeförderung – Anspruch auf Beförderung aufgrund der Entfernung zur Schule
- Mittagsbetreuung – Gebührenanpassung
- Umfang der Abrechnung von Einsätzen der Feuerwehr
- Betriebsträgervereinbarung für die Kindertageseinrichtung
- Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Anmerkungen im Laufe des Jahres abzuarbeiten.
Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth
Seit dem Jahr 2007 beteiligt sich die Gemeinde Walpertskirchen an den Kosten der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth im Verhältnis der Schülerzahlen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, sich auch weiterhin an den Kosten zu beteiligen und die diesbezügliche Vereinbarung an die aktuelle Kostenentwicklung anzupassen. Im Kalenderjahr 2021 betrug die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Walpertskirchen bei 16 Mittelschülern 4.782 €.
In diesem Zusammenhang bekräftigt der Gemeinderat auch seine weitere Unterstützung für Schulsozialarbeit an der Grundschule Walpertskirchen. Die Kosten dafür beliefen sich im Haushaltsjahr 2021 auf 10.200 €.
Offene Ganztagesschule
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat, dass zwischenzeitlich die erforderlichen Anmeldezahlen für den weiteren Betrieb der Offenen Ganztagesschule vorliegen, und damit die Voraussetzungen für den Betrieb der OGTS im Schuljahr 2022/2023 geschaffen sind. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Auftragsvergaben:
Friedhof Walpertskirchen
Fundament- und Erdarbeiten für die Erweiterung der Urnenstelen-Anlage - Firma Peter und Robert Huber GbR (Walpertskirchen)
Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen
Diverse Nachträge zu den Gewerken Innentüren, Lüftungsanlage, Einbaumöbel, Spenglerarbeiten, Zimmererarbeiten und Elektroanlagen
Sitzung vom 07.04.2022
Offene Ganztagesschule der Grundschule Walpertskirchen
Die Offene Ganztagesschule an der Grundschule Walpertskirchen wurde im Rahmen der Pilotierung dieser Betreuungsform im Schuljahr 2015/2016 eingeführt. In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, speziell die Mindeststärke in der Langgruppe zu erfüllen. Eine Langgruppe beinhaltet Kinderbetreuungszeiten bis 16 Uhr an 4 Wochentagen. Um eine Förderung für eine Langgruppe zu erhalten, müssen an allen Tagen mindestens 14 Kinder gemeldet sein.
Da für das kommende Schuljahr 2022/23 bisher lediglich 10 Kinder angemeldet wurden, hat sich der Gemeinderat mit den Alternativen beschäftigt:
- Nur OGTS-Kurzgruppen in Verbindung mit kostenpflichtiger Nachmittagsbetreuung
- Rückkehr zur herkömmlichen verlängerten Mittagsbetreuung
- Einführung einer Hortgruppe
Sowohl für die Eltern als auch für die Gemeinde wäre eine Fortführung der OGTS im bisherigen Umfang die beste Lösung. Die Einführung einer Hortgruppe zum nächsten Schuljahr ist schon aus organisatorischen Gründen nicht darstellbar und bei einer Rückkehr zur Mittagsbetreuung müssten künftig wieder Elternbeiträge erhoben werden.
Die Anmeldezahlen für die OGTS-Kurz- und Langgruppen sind bis spätestens 27.05.2022 an das Staatliche Schulamt zu melden. Bis zu diesem Stichtag müssen die erforderlichen Anmeldungen für die Langgruppe vorliegen.
Sofern eine OGTS-Langgruppe nicht zustande kommen sollte, ist in der Gemeinderatssitzung im Juni final zu entscheiden, ob die Gemeinde für die Varianten OGTS-Kurzgruppe mit kostenpflichtiger verlängerter Nachmittagsbetreuung oder Mittagsbetreuung als Kooperationspartner zur Verfügung steht. Die Variante Hortgruppe ist kurzfristig nicht darstellbar und wird daher nicht weiterverfolgt
Errichtung einer Zaunanlage am Objekt Hauptstraße 6
Die Mieter der Wohnungen in der Hauptstraße 6 haben mit Schreiben vom 16.03.2022 einen Antrag auf Einzäunung des Gartens gestellt, damit die Kinder beim Spielen nicht auf die Straße laufen können. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung eine Ortseinsicht vorgenommen und die Empfehlung ausgesprochen, dem Antrag nicht zuzustimmen. Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Vorschlag des Bauausschusses.
Alarmplan für Hochwasser und Sturzregenereignisse
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, der Freiwilligen Feuerwehr und vom gemeindlichen Bauhof hat in den vergangenen Monaten einen Alarmplan für Hochwasser und Sturzregenereignisse erstellt. Im Zuge der Erarbeitung wurden auch als notwendig erachtete Anschaffungen wie Hochleistungspumpe und Sandsäcke getätigt. Im Alarmplan sind die Abläufe vom Eintritt des Ereignisses (Hochwasserindikatoren) über die Einberufung und Zusammensetzung des Krisenstabs, der Warnung der Bevölkerung und der Überwachung besonderer Gefahrenstellen bis hin zu möglichen Evakuierungen geregelt.
Auftragsvergaben
Änderung Bebauungsplan Nr. 1.9 "Mischgebiet Nord-West (südl. ED 14, nordwestl. Raiffeisenstraße)";
Planungsleistungen - Planungsverband München
Kanalsanierung Walpertskirchen;
Planungsleistungen – IB Preiss&Schuster, Vilsbiburg
Verleihung der Bürgermedaille
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17. Februar 2022 einstimmig des Beschluss gefasst, die Bürgermedaille für herausragende Verdienste um die Gemeinde Walpertskirchen an folgende Persönlichkeiten zu verleihen:
Altbürgermeister Georg Heilmeier sen., Heiglweg
30 Jahre Gemeinderat, 18 Jahre 1. Bürgermeister, 6 Jahre 2. Bürgermeister, langjährige Tätigkeit in Vereinsvorständen
(u.a. Fußball, Dreistern)
Georg Glockshuber sen., Schulstraße
30 Jahre Gemeinderat, 6 Jahre 1. Bürgermeister, langjährige Tätigkeit im Vereinsvorstand (Freischütz Walpertskirchen)
Johann Adlberger sen., Hallnberg
30 Jahre Gemeinderat, langjährige Tätigkeit als Kirchenpfleger und Pfarrgemeinderat
Johann Fertl, Bahnhofstraße
24 Jahre Gemeinderat, Gründer und 40-jährige Tätigkeit im Vorstand AK Naturschutz
Die Verleihung der Bürgermedaille wird im Rahmen eines Festaktes am Freitag, 01. Juli 2022 vorgenommen.
Sitzung vom 17.03.2022
Teilfortschreibung Landesentwicklungsplan (LEP)
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:
- Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen
- Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt
- Für nachhaltige Mobilität
Die Gemeinde Walpertskirchen nimmt zum Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) wie folgt Stellung:
Abschnitt Siedlungsstruktur, Siedlungsentwicklung, Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Wir sehen die hier vorgesehenen Änderungen bzw. Ergänzungen als einen weiteren massiven Eingriff in die kommunale Planungshoheit und widersprechen hiermit ausdrücklich. Dies bedeutet aus unserer Sicht eine Verschärfung der seit längerem spürbaren Tendenz zur sukzessiven Aushebelung der kommunalen Selbstverwaltung. Dies betrifft alle wesentlichen Bereiche der Siedlungs- und Freiflächenentwicklung und damit der eigenständigen und eigenverantwortlichen Zukunftsgestaltung in den Kommunen. Die zukünftige Entwicklung des ländlichen Raumes orientiert sich weitestgehend am System der zentralen Orte und es hat den Anschein, als ob im ländlichen Raum die Negativentwicklungen des Ballungsraumes aufgefangen werden müssen. Wie sich im Speziellen die in Abschnitt 3.2 Innen- vor Außenentwicklung beschriebenen Strategien zur Flächenaktivierung, deren regelmäßige Anwendung sowie ein möglicher Nachweis der „Erfolglosigkeit“ in der Praxis auswirken und welche zusätzlichen Hürden für die kommunale Entwicklung damit verbunden sind, kann auf Basis der aktuellen Informationslage nicht abschließend beurteilt werden.
Abschnitt Mobilität und Verkehr
Die Formulierungen in den Kapiteln 2.2.7 und 4.1.3 vermitteln den Eindruck, dass „eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens“ wie auch „die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs“ im Wesentlichen im Verdichtungsraum stattfinden sollen. In Anbetracht der allgemeinen verkehrlichen Belastungen in den Kommunen des Landkreises Erding sowie auch der zweifelsohne gegebenen Optimierungsbedürftigkeit des ÖPNV sind diese Themen auch für die Kommunen im ländlichen Raum von essentieller Wichtigkeit…….. Demzufolge stellen verkehrliche Verbesserungen insbesondere in den Bereichen Straße und Schiene eine hoch priorisierte und zwingende Notwendigkeit dar. Dabei sind dringend Regelungen erforderlich, um beim Ausbau der Schieneninfrastruktur die derzeitige sehr schwierige und nachteilige Position der Anliegerkommunen z.B. bei der Finanzierung von Kreuzungsbauwerken, bei der Ausprägung von Lärmschutzmaßnahmen und der benutzerfreundlichen Ausgestaltung der Bahnhaltepunkte zu stärken. Für die Optimierung des Radwegeverbindungsnetzes ist die bestehende Infrastruktur zu nutzen, ergänzt um notwendige zusätzliche Trassen entlang von Hauptverkehrswegen. Die Neuanlage von Radschnellwegeverbindungen in den Bereichen des ländlichen Raumes sieht die Gemeinde Walpertskirchen auch aus Gründen des Flächenverbrauches und der Versiegelung kritisch. Die Gemeinde Walpertskirchen sieht nach wie vor keine Notwendigkeit für eine 3. Start-/Landebahn am Flughafen München und spricht sich -auch aus Gründen des Flächenverbrauchs und der Versiegelung- gegen einen Bau aus. Ebenso missfallen uns die massiven Non-Aviation Aktivitäten im Bereich des Flughafens, insbesondere wegen der damit verbundenen Flächenversiegelung und der Verlagerungen von Kauf- und Wirtschaftskraft aus den ländlichen Bereichen.
Wasserversorgung
Mit den vorgesehenen Formulierungen sehen wir insgesamt die Gefahr, dass es Wasserversorgern erschwert werden wird, die damit einhergehenden Aufgaben und Verpflichtungen nachhaltig und zuverlässig zu erfüllen. Über dies steht zu befürchten, dass die eigentlich begrüßenswerte und zielführende Aufrechterhaltung lokaler Wasserversorgungsstrukturen mit der Teilfortschreibung nachhaltig in Frage gestellt wird. Insofern sprechen wir uns nachdrücklich für Anpassungen in der Formulierung des Teilfortschreibungspapiers aus.
Abschnitt Bildung
Die Gemeinde Walpertskirchen begrüßt die grundsätzliche Aussage, wonach im ländlichen Raum Grundschulen auch bei rückläufigen Schülerzahlen erhalten werden sollen. Nach Ansicht der Gemeinde Walpertskirchen muss damit erforderlichenfalls auch eine Änderung der Klassenbildungsrichtlinien einhergehen können. Es dürfen daraus keinerlei Bildungsnachteile entstehen.
Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Auf Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und auf dem darauf aufbauenden Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat die Erschließungsbeitragssatzung aus Gründen der Rechtssicherheit in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags neu zu erlassen.
Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft und ist auf der Internetseite der Gemeinde hinterlegt. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 17.03.2011 außer Kraft.
Situation der Flüchtlinge aus der Ukraine
Nach eingehender Diskussion im Gemeinderat zu möglichen und sinnvollen Vorbereitungen im Hinblick auf die zu erwartenden Flüchtlingsströme auch im Landkreis Erding hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, die bestehenden Helferstrukturen in der Gemeinde weiter zu stärken und die Bevölkerung zur Solidarität und Verfügungstellung insbesondere von Wohnraum und Hilfsgütern, aber auch zu Dienstleistungen wie Dolmetscherdienste mit einem Einleger im nächsten Mitteilungsblatt aufzurufen. Da sich solche Flüchtlingsströme sehr dynamisch entwickeln, ist sich der Gemeinderat bewusst, dass eine zielgerichtete Vorbereitung häufig nicht möglich ist, sondern sehr kurzfristig auf sich ergebene Problemstellungen (Schule, Kindergarten) reagiert werden muss.
Ärztliche Versorgung in Walpertskirchen
Bürgermeister Hörmann unterrichtet den Gemeinderat, dass sich nach langwierigen und intensiven Bemühungen um die Fortführung der Praxis von Frau Dr. Metz eine sehr positive Entwicklung abzeichnet.
Zum 01. Juli 2022 wird eine neue Allgemeinärztin im Angestelltenverhältnis in die Praxis wechseln und voraussichtlich zum 01. Oktober 2022 die Praxis übernehmen.
Ein herzlicher Dank an dieser Stelle an den früheren Praxisinhaber, Herrn Dr. Stephan Gebhardt, der sich in enger Abstimmung mit der Gemeinde in den letzten Monaten intensiv um diese Nachfolgelösung bemüht hat
Auftragsvergaben
Grundschule Walpertskirchen;
Neueinbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Firma Hofmann & Sohn GmbH aus Freising
Sitzung vom 17.02.2022
Kanalsanierungen 2. Abschnitt
Aufbauend auf der Zustandsbewertung im Kanalkataster hat das Ingenieurbüro Preiss und Schuster hat einen Vorschlag für ein weiteres Sanierungspaket an der Kanalisation im Gemeindegebiet Walpertskirchen ausgearbeitet und dem Gemeinderat vorgestellt. Dieses betrifft den Kanal in der Bgm.-Renner-Straße und der Straße Am Hof, sowie Haltungen in der Bahnhofstraße, der Eichenstraße und in der Kreuzstraße. Dabei war auch die Frage zu beantworten, ob ein Umstieg vom bestehenden Mischsystem auf Trennsystem möglich und wirtschaftlich darstellbar wäre.
Die größte Herausforderung ist die Situation in der Straße Am Hof. Der bestehende Betonkanal DN 500 ist hydraulisch stark überlastet und weist lediglich ein Gefälle von 2 bis 3 Promille auf. Der Kanal hat zwar nur punktuelle Schadstellen, ist jedoch hydraulisch so überlastet, dass der Kanalquerschnitt auf DN 700 vergrößert werden muss und damit der Kanal zu erneuern ist. Zu Grunde gelegt wurde dabei ein 5-jährigen Regenereignis.
Der bestehende Kanal kann aus hydraulischer Sicht auch nicht als reiner Regenwasserkanal verwendet werden. Ferner sind die engen Platzverhältnisse aufgrund der anderen Sparten in diesem Bereich sehr problematisch. Hinzu kommt, dass der Kanal in einer Tiefe zwischen 4 und 4,50 m liegt. Damit kann die eigentlich wünschenswerte Umstellung von Mischsystem auf Trennsystem wirtschaftlich nicht dargestellt werden.
Für dieses Sanierungspaket ist mit Nettokosten von 575.000 € zzgl. MwSt. und Planung zu rechnen. Die im Bauabschnitt II auszuwechselnden Kanallänge beläuft sich auf etwa 450 m.
Die Bauphase wird sich über 6 Monate hinziehen und soll bis Ende November 2022 abgeschlossen werden. Die Maßnahmen wird über das Bayerische Härtefallförderprogramm mit 40% bezuschusst.
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion einstimmig die Maßnahme in 2022 durchzuführen und dabei das Kanalsystem in diesem Bereich weiterhin beim Mischsystem zu belassen.
Der letzte Abschnitt der Gesamtsanierung betrifft den Mischwasserkanal in der Südlichen Dorfstraße. Dieses Paket wird für das Jahr 2023 eingeplant.
Breitbandausbau – Ergebnis der Markterkundung
Herr Letz vom Ingenieurbüro IK-T informierte den Gemeinderat über die laufenden Breitbandförderprogramme des Bundes und des Freistaates Bayern. Demnach ist in 2020 die Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) und 2021 die Bundesförderrichtlinie Gigabit in Kraft getreten. Beide Programme kämen für die Gemeinde Walpertskirchen in Frage, haben aber unterschiedliche Fördersätze und Aufgreifschwellen. Nach dem bayerischen Verfahren wären aktuell 204 Adressen förderfähig und würden bei einem Fördersatz von 82% einen Eigenanteil von ca. 450.000 € erfordern. Beim aktuellen Bundesförderprogramm wären lediglich 115 Adressen förderfähig und würden bei einem Fördersatz von 90% (durch Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern) einen Eigenanteil der Gemeinde von ca. 140.000 € erfordern. Bei beiden Programmen wäre jedoch kein flächendeckender Ansatz möglich, da die förderfähigen Adressen sind über das ganze Dorfgebiet sowie den Ortsteil Neufahrn verteilt. Die Außenbereiche der Gemeinde sind ja bereits mit Glasfaser versorgt.
Um diesen Flickenteppich zu vermeiden hat sich der Gemeinderat auf Empfehlung des Büros IK-T darauf verständigt das neue Bundesförderprogramm 2023 abzuwarten. Der große Vorteil in dem Verfahren sind die fehlenden Aufgreifschwellen, d.h. das gesamte noch nicht mit Glasfaser erschlossene Gemeindegebiet könnte mit Glasfaser versorgt werden. Je nach Ausbauvariante könnten bis zu 611 Adressen berücksichtigt werden. Bei einem maximalen Fördersatz von 95% unter Berücksichtigung der Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern verbliebe ein Eigenanteil der Gemeinde von ca. 390.000 €
Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, den weiteren Breitbandausbau im Gemeindegebiet Walpertskirchen zunächst zurückzustellen. Zu Beginn des kommenden Jahres 2023 wird ein neues Markterkundungsverfahren gestartet in Bezug auf das dann aktuelle Bundesförderprogramm.
Bis dahin wird sich der Gemeinderat über mögliche Vor- und Nachteile des Wirtschaftlichkeitslückenmodells ggü. dem Betreibermodell informieren und dazu eine Entscheidung treffen. Auch könnte dann auch weitere Informationen über die Möglichkeiten eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Netzbetreiber vorliegen, da vermehrt Netzbetreiber diesbezüglich mit der Gemeinde das Gespräch suchen.
Haushaltsplan 2022 und Haushaltssatzung
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2022 zu. Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 4.234.800 € und der Vermögenshaushalt von 8.222.500 €. Es wird eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von ca. 450.000 € erwartet. Zum Jahresende 2022 wird der Rücklagenstand bei ca. 2.700.000 € und der Stand der Schulden bei ca. 3.600.000 € erwartet.
VG-Sitzung vom 25.01.2022
Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses:
Der Arbeitskreis Energie der Gemeinde Wörth hat die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses beantragt. Im Antrag wird vorgeschlagen, die Anlage mit einem Stromspeicher zu kombinieren, um damit einen maximalen Eigenverbrauchsanteil erzielen zu können. Vorstellbar wäre nach Ansicht des Arbeitskreises auch, E-Ladepunkte zur Betankung von Elektrofahrzeugen auf dem Rathausparkplatz einzurichten und diese nach Möglichkeit mit in den Eigenverbrauch zu integrieren. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft steht einem solchen Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Energie zunächst vorbereitend u.a. Statik- und Windlastberechnungen für das Rathausdach durchführen zu lassen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beizubringen und Möglichkeiten zur Netzeinspeisung und zur Errichtung von E-Ladesäulen mit dem Stromversorger SEW zu klären.
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen:
Von Seiten der Verwaltung wurde zur Diskussion gestellt, das Format, die Aufmachung, die Auflagenfrequenz und die Verteilung der gemeindlichen Mitteilungsblätter zu überdenken und erforderlichenfalls neu festzulegen. Insbesondere sollte im Vergleich zur derzeitigen Erstellung in der Verwaltung die Möglichkeit einer Verlagerung zu einem externen Dienstleister überprüft werden. Nach Ansicht der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung wie auch der Verwaltung hat sich die bisherige Handhabung mit einem sehr guten Informationsgehalt bewährt und soll grundsätzlich so beibehalten werden. Was die bisherige postalische Verteilung an alle Haushalte in den Gemeinden angeht, so könnte aus Sicht der Verwaltungsgemeinschaft aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes künftig verstärkt auf Online-Nutzung gesetzt und Papierauflagen und -verteilung möglichst reduziert werden. Als Basis für die Festlegung des weiteren Vorgehens soll zunächst eine Bürgerbefragung über eine der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes stattfinden. Unabhängig davon wurde durch die Gemeinschaftsversammlung eine Anhebung der Anzeigenpreise beschlossen.
Terminvereinbarung für Dienstleistungen im Einwohnermeldeamt:
Die Erfahrungen im Umgang mit CORONA im Rathaus haben gezeigt, dass die Vereinbarung von Terminen für Dienstleistungen speziell im Einwohnermeldeamt (z.B. Pass- und Meldewesen) erhebliche Vorteile mit sich bringt, so insbesondere der Entfall von Wartezeiten im Rathaus. Vor diesem Hintergrund wurde von der Gemeinschaftsversammlung entschieden, ein Online-Terminvergabe-System anzuschaffen, über das Termine im Rathaus reserviert werden können. Die Nutzung eines solchen Systems hat den positiven Zusatzeffekt, dass dort bereits über die für den konkreten Dienstleistungswunsch erforderlichen Unterlagen und Dokumente informiert wird, sodass die Bürger Termine bestmöglich vorbereitet wahrnehmen können und das jeweilige Anliegen zügig bearbeitet werden kann.
Sitzung vom 20.01.2022
Erweiterung Urnenstelen am Friedhof
Das Landschaftsarchitekturbüro Max Bauer hat auf Basis des in der Sitzung vom 16.09.2021 behandelten Vorentwurfs einen Ausführungsplan sowie ein entsprechendes Leistungsverzeichnis für die Erd- und Fundamentarbeiten erstellt. Aus Effizienzgründen schlägt das AB vor, die Erd- und Fundamentarbeiten auf die maximal mögliche Anzahl an Stelen (je 8) beidseitig der bestehenden Stelenanlage auszulegen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig die Freigabe für die vorliegende Ausführungsplanung und die Kostenkalkulation zur Erweiterung der Urnenstelenanlage sowie zur Ausschreibung / Angebotseinholung der Bauleistungen.
Neukalkulation der Mittagsverpflegung
Die gestiegenen Lebensmittelpreise und Personalausgaben machten eine Neukalkulation der Essensgebühren erforderlich. Die letzte Preisanpassung der Essensgebühren wurde 2016 vorgenommen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Essenszahlen und einer kostendeckenden Kalkulation wurden folgende neuen Essensgebühren beschlossen.
Krippenkinder 2,75 €/Essen
Kindergartenkinder 3,75 €/Essen
Schulkinder 3,75 €/Essen
Senioren 5,50 €/Essen
Anpassung der Versicherungssummen in der Dienst-Unfallversicherung
Die Versicherungssummen für die Dienstunfallversicherung der Freiwillige Feuerwehr wurden auf 200.000 € für Invalidität und 400.000 € für Vollinvalidität sowie 50.000 € Todesfallleistung erhöht
Auftragsvergaben
Lieferung von elektrischer Energie für die gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für die Jahre 2022 und 2021
Der Auftrag wird an die SEW Stromversorgungs-GmbH, Erding als günstigstem Bieter erteilt.
Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen
Vergabe Schreinerarbeiten/Einbaumöbel - Schreinerei Moosmeier, Unterreit
Vergabe Freianlagen – Garten- und Landschaftsbau Niedermeier, Isen
Sitzung vom 09.12.2021
Haushaltsvorberatung und Festlegung der Hebesätze
BGM Hörmann informiert über die finanzielle Lage der Gemeinde, aber auch über die Aufgaben des Landkreises Erding und die daraus resultierende Entwicklung der Kreisumlage. Er prognostiziert, dass die kommenden Jahre für die Gemeinden in finanzieller Hinsicht nicht leicht werden. Der Gemeinderat ist trotz der zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen der Ansicht, die Hebesätze für das kommende Jahr nicht anzupassen und beschließt einstimmig die Hebesätze unverändert bei 320 v.H. für die Grundsteuer A und B sowie 330 v.H. für die Gewerbesteuer zu belassen.
An Investitionen sind im kommenden Jahr insbesondere die Fortführung der Kanalsanierungen, die Fertigstellung der Kindertagesstätte, der Einbau einer Lüftungsanlage in Teilen der Schule und der Mehrzweckhalle sowie der Einstieg in ein Hochwasserschutzkonzept sowie Straßensanierungen vorgesehen.
Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung
Gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 32 Abs. 6 Nr. 6, Art. 52 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgende übernächsten Jahres, in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2020 am 23.11.2021 geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Gemeinderat stellt einstimmig die Jahresrechnung 2020 in der gedruckten Fassung vom 08.10.2021 fest und beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020.
Sanierung St.Erhardsbrunnen
Im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates Walpertskirchen am 20.05.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, Sanierungsmöglichkeiten für den Brunnen am Kirchplatz zu prüfen.
Da die vorgestellten Sanierungsvarianten lediglich eine beschränkte Zeit Besserung versprechen, sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Erneuerung des maroden Mühlsteins bei einem Kostenansatz von ca. 13.000 € brutto aus.
Neugestaltung Schulhof
Die Schulfamilie (Elternbeirat, Förderverein und Schulleitung) wünschen sich eine Neugestaltung des Schulhofs, insbesondere um einen Gemüsegarten bzw. ein Hochbeet anzulegen.
Der Bauausschuss wird die Möglichkeiten im Rahmen einer Besichtigung gemeinsam mit Schulleitung und Elternbeirat/Förderverein erörtern.
Auftragsvergaben
Neubau Kindertagesstätte Walpertskirchen
Vergabe Schließanlage - Firma Hubert Stacheter GmbH & Co.KG.
Sitzung vom 18.11.2021
Einbau von stationären RLT-Anlagen in der Grundschule
Im Zuge des Bundesförderprogramms für den Neueinbau von Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen hat der Gemeinderat Walpertskirchen in nichtöffentlicher Sitzung vom 08.07.2021 Interesse für die Nachrüstung in der Grundschule Walpertskirchen bekundet und einen Förderantrag gestellt. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurden daraufhin vom Büro Energie-Umwelt-Technik aus Wörth 2 Klassenräume, Mehrzweckraum, Physikraum, Handarbeitsraum, Werkraum, Lehrerzimmer, Schulküche und die Mehrzweckhalle bewertet.
Alle weiteren Unterrichtsräume in der Grundschule Walpertskirchen haben bereits eine entsprechende Lüftungsanlage.
Der Gemeinderat sprach sich nach intensiver Diskussion und unter Berücksichtigung der Kosten-/Nutzen-Relation einstimmig für den Neueinbau von stationären raumlufttechnischen Anlagen in folgenden Räumen der Grundschule Walpertskirchen aus:
- 2 Klassenräume OG Neubau
- Mehrzweckraum EG
- Physikraum/OGTS EG
- Mehrzweckhalle
Anträge aus der Bürgerversammlung
- Dem Antrag Bürgerversammlungen und Gemeinderatssitzungen künftig per Live-Stream ins Internet zu stellen wird aus datenschutzrechtlichen Aspekten und wegen des hohen administrativen Aufwandes nicht zugestimmt.
- Dem Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Kastanienweg/Bahnhofstraße wird nicht zugestimmt, da dazu bereits eine ablehnende Bewertung seitens des zuständigen Straßenbauamtes vorliegt und auch die Notwendigkeit im Gremium nicht gesehen wird.
- Dem Antrag auf Aufstellung eines öffentlichen Schaukastens zum Aushängen der Tageszeitung wird nicht zugestimmt.
Brückennebenuntersuchung 2021
Bei der in diesem Jahr fälligen Brückennebenuntersuchung wurden insgesamt zehn Brücken vom TÜV Süd begutachtet. Der Gemeinderat nimmt den insgesamt guten Zustand der untersuchten Brücken zustimmend zur Kenntnis. Die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen sind, soweit möglich, von den Mitarbeitern des Bauhofs innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate durchzuführen. Für Maßnahmen welche nicht eigenständig behoben werden können, ist eine Fachfirma zu beauftragen.
Auftragserteilung:
Neubau einer Kindertagesstätte;
-
- Bodenbelagsarbeiten - Firma Brandl Innenausbau GmbH (Kelheim)
Grundschule Walpertskirchen
-
- Luftreinigungsgeräte - Firma Losano GmbH
- Machbarkeitsstudie stationäre raumlufttechnische Anlagen - Büro Energie-Umwelt-Technik aus Wörth
Gewerbegebiet Ringelsdorf
-
- Auftragsvergabe Straßenbeleuchtung - SEW Stromversorgungs-GmbH, Erding,
Sitzung vom 14.10.2021
Rechenschaftsbericht 2020
Herr Fürmetz, Leiter der Finanzverwaltung, informiert kurz über die Eckpunkte des Rechenschaftsberichtes. Besonders erfreulich ist, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 694.000 € den Haushaltsansatz um 133% übertroffen hat.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2020 wurden vom Gemeinderat einstimmig nachträglich genehmigt.
Fachstelle Obdachlosigkeit der Caritas
Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Gemeinde Walpertskirchen an der Finanzierung der Fachstelle der Caritas zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mit einem Beitrag von 0,55 € pro Einwohner/Jahr, zunächst befristet bis zum Ende der Kernlaufzeit am 31.12.2024. Dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung wird zugestimmt.
Kanalerneuerung Neufahrn
Im Zuge der Bauarbeiten haben sich zwei wesentliche Problemstellungen ergeben:
- An der Wasserleitung wurden an diversen Stellen Beschädigungen der Leitung festgestellt und die installierten Strecken- und Hausanschlussschieber sowie Hydranten weisen teilweise erhebliche Verschleißerscheinungen und Alterungsmängel auf.
- Der Straßenunterbau genügt den Anforderungen für eine qualifizierte Neuherstellung der Asphaltschicht nicht
Der Gemeinderat ist sich daher – in Übereinstimmung mit dem Ing.-Büro und dem Wasserwart – einig, dass vor einem qualifizierten Ausbau der Straße die Wasserleitung zu erneuern ist. Da bei beiden Maßnahmen die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten sind, scheidet die Durchführung der Maßnahmen in 2022 aus. Der Gemeinderat beschließt daher mehrheitlich, die Straßenoberfläche nach Abschluss der Kanalarbeiten provisorisch wieder herzustellen und den Wasserleitungsbau für 2024 und den Straßenausbau für 2025 einzuplanen und dafür die förderrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dabei sind auch die Erdverkabelung durch die Kraftwerke Haag und der Glasfaserausbau zu berücksichtigen.
Neubau Kindertagesstätte
In Abänderung der bisherigen Planungen des LAB Lex-Kerfers ist die Lärmschutzwand entlang der ED14 als absorbierende Lärmschutzwand auszuführen. Die geschätzten Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000 € sind in der weiteren Budgetplanung zu berücksichtigen .
Auftragsvergaben
Neubau Kindertagesstätte
- Innentüren - Schreinerei Oßner, Adlkofen,
Endausbau Baugebiet WA II und Gewerbegebiet Ringelsdorf;
- Verkehrsanlagen - Firma Strabit GmbH & Co.KG, Wörth a.d. Isar
Sitzung vom 16.09.2021
Vorstellung Sturzflutrisikomanagement-Konzept der Gemeinde Wörth
Thomas Gneißl 1. Bürgermeister der Nachbargemeinde Wörth sowie Herr Gerhard Frühe geben einen komprimierten Erfahrungs- und Sachstandsbericht aus Sicht der Gemeinde Wörth zum dort entstandenen Sturzflutrisikomanagement-Konzept und zur weiteren Vorgehensweise.
Die Gemeinde Wörth beschäftigt sich seit dem Jahr 2017 mit dem Thema und hat in enger Abstimmung zwischen der Gemeinde, dem WWA und dem LfU das Konzept erstellt. Angefertigt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden u.a. umfangreiche Berichte zur Gefahrenermittlung, zur Gefahren- und Risikobeurteilung sowie Risikokarten und Adresslisten mit Höhenkoten für Wasserspiegellagen zu allen errechneten Jährlichkeiten. Auf Basis dieser Unterlagen soll die Bürgerschaft durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit auf dieses Thema aufmerksam gemacht und zur Prüfung, ob individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich und durchführbar sind, animiert werden. Lt. Herrn Gneißl ist ein weiterer signifikanter Meilenstein die Erstellung von Gefahrenkarten, auf deren Basis in der Verwaltung Bauanträge untersucht werden und deren Erkenntnisse insbesondere in der künftigen Bauleitplanung bestmöglich aktiv und verantwortungsvoll berücksichtigt werden sollen. Abschließend schildert Herr Gneißl das weitere Vorgehen, in dem nun die konzeptionell erarbeiteten Maßnahmen auf technisch und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzbarkeit hin untersucht werden sollen. Seiner Ansicht nach wird aber gerade in Zeiten immer häufigerer und intensiverer Starkregenereignisse der Anspruch gegenüber der Kommune, sich mit dem Thema Sturzflutrisikomanagement zu beschäftigen, massiv steigen. Auf Basis seiner Erfahrungen rät Herr Gneißl abschließend, sich im Gemeinderat mit der Thematik insgesamt auseinanderzusetzen und das weitere Vorgehen sorgsam abzuwägen.
In der anschließenden Diskussion ist sich der Gemeinderat einig, dass Thema in den kommenden Monaten – spätestens im Rahmen der Haushaltsberatung - auf die Agenda zu nehmen. Daneben wird unverzüglich eine Arbeitsgruppe installiert, um kurzfristige Maßnahmen, wie Beschaffung von Pumpen oder Sandsäcke in Angriff nehmen sollte. Zudem muss zwingend ein Alarm- bzw. Notfallplanplan erstellt werden, in dem u.a. Warnstellen und kritische Bereiche im Falle von Sturzregenereignissen enthalten sind.
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 1.6 "Pfarrsiedlung IIa"
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.6 „Pfarrsiedlung IIa“ in der Zeit vom 26.05.2021 bis 09.07.2021 sind insgesamt 26 Stellungnahmen abgegeben worden. Die Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen, eine Änderung an der Planung war nicht erforderlich, so dass einstimmig der Satzungsbeschluss gefasst werden konnte.
Bebauungsplan Nr. 1.16 "WA 4
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.16 „WA4“ in der Zeit vom 26.05.2021 bis 09.07.2021 sind insgesamt 30 Stellungnahmen abgegeben worden. Die Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und kleinere Änderungen an der Planung vorgenommen. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich. Der Satzungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
Erweiterung Urnenstelen am Friedhof
Nachdem sich die Kapazitäten der Grabkammern in den Urnenstelen allmählich dem Ende neigen hat der Gemeinderat beschlossen, die Stelenanlage in zwei Schritten um insgesamt 8 Urnenstelen zu erweitern. Damit werden 30 neue Grabkammern geschaffen. Zusätzlich wird aus dem Gremium ein Vorschlag für eine neue Bestattungsform als Gemeinschaftsgrabanlage erarbeitet.
Auftragsvergaben
Neubau Kindertagesstätte
- Fliesenarbeiten - Firma Hedwig Fliesen, Kaulsdorf
- Bodenbelagsarbeiten – Die Ausschreibung wird aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben und das Gewerk neu ausgeschrieben
Sitzung vom 29.07.2021
Neubau Kindertagesstätte - Freiflächenplanung
Die vom Landschaftsarchitekturbüro Lex-Kerfers vorgestellte Ausführungsplanung für die Freiraumgestaltung wurde eingehend diskutiert. Zu einzelnen Materialien wurden Detailentscheidungen getroffen. Die vorgelegten Planungen zur Raumaufteilung fanden durchwegs Zustimmung. Auch der von einer Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag zur Anbringung der historischen Schriften von der Fassade des alten Klostergebäude sowie der Vorschlag ein Kunstwerk von Erich Heuschneider am Vorplatz des Kindergarteneingangs anzubringen, wurde einhellig begrüßt.
In Zuge der Außenanlagen soll auch der Grünbereich des Dorfplatzes neu gestaltet und der St.Erhardsbrunnen saniert werden.
Die Kosten werden aktuell auf ca. 500.000 € brutto geschätzt. Die Ausschreibung der Freiraumgestaltung ist im Oktober 2021, der Ausführungsbeginn im Frühjahr 2022 und die Fertigstellung im August 2022 geplant.
Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken
Die von der Verwaltung vorgeschlagene ergänzende Klarstellung in den Richtlinien der Gemeinde Walpertskirchen für die Vergabe von Grundstücken zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die neue Fassung tritt zum 01.08.2021 in Kraft.
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage
Bei der zeichnerischen Darstellung der verschiedenen Systembereiche A,B und C wurde eine Korrektur im Ortsbereich Ringelsdorf vorgenommen. Mit der Anpassung der Anlage ist eine Änderung der Satzung erforderlich. Nach Zustimmung durch den Gemeinderat tritt diese zum 01.08.2021 in Kraft.
Bahnübergang Rottmanner Straße Hörlkofen
Der von der Deutschen Bahn im Zuge der beabsichtigten Errichtung einer Bahnsicherungsanlage (Lichtzeichen) angefragte Ausbau der Einfahrtstrompete in die GV Hörlkofen – Deuting wird vom Gemeinderat einstimmig als nicht erforderlich betrachtet und daher abgelehnt.
Kommunales Klimaschutz-Netzwerk
Die Gemeinde Walpertskirchen hat vor einigen Jahren zusammen mit einigen Nachbarkommunen unter Federführung des Institutes für Energietechnik der Universität Amberg/Weiden ein Integriertes Klimaschutzkonzept im Verbund, zugeschnitten auf jede einzelne Kommune, erstellt. In Fortführung der damaligen sehr positiven Kooperation soll ein Kommunales Klimaschutz-Netzwerk installiert werden. Bei jährlichen Kosten von 700 – 1.000 € stimmt der Gemeinderat einstimmig der Teilnahme an dem Netzwerk zu.
Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschule
In der Grundschule Walpertskirchen sind der Großteil der Klassenräume mit einer Lüftungsanlage ausgestattet und daher nicht auf den Einsatz von Luftreinigungsgeräten angewiesen. Lediglich in zwei Klassenräumen sowie einem Fachraum ist eine solche Anlage nicht vorhanden. Der Gemeinderat hat daher die Verwaltung beauftragt, den Einsatz von Plasmageräten zur Luftreinigung in diesen Räumen zu prüfen, Angebote einzuholen und die Ausstattung für die drei Räume unter Beachtung der Fördervoraussetzungen zu beauftragen.
Verlängerung Bewerbungsfrist Grundstücksvergabe
Wegen der verspäteten Bekanntgabe der Bodenrichtwerte wurde die Bewerbungsfrist für die Grundstücksvergabe im Baugebiet WA3 bis 15.08.2021 verlängert.
Ertüchtigung 380 KV-Leitung Isar-Ottenhofen
Laut Information der Firma TenneT findet im Vorfeld der geplanten Generalsanierung der 380-kV-Leitung Isar-Ottenhofen im Zeitraum von Ende Juli bis Mitte August eine Begehung / Begutachtung der Bestandsleitung statt. Kartierungen, die ortsüblich bekannt gegeben werden müssen, werden voraussichtlich im kommenden Frühjahr starten.
Sitzung vom 08.07.2021
Anschaffung neuer Schülertische
Auf Antrag der Schulleitung hat der Gemeinderat den sukzessiven Austausch des alten Schulmobiliars beschlossen. Dazu werden in diesem Jahr 50 Schülertische mit Stühlen für zwei Klassenzimmer zu einem Gesamtpreis von ca. 8.000 € angeschafft.
Ein wichtiges Merkmal bei der Auswahlentscheidung über das Modell der Einzeltische war, dass diese höhenverstellbar sein sollen.
Auftragsvergaben
- Kanalsanierung Walpertskirchen, 1. Bauabschnitt Neufahrn;
Die Gemeinde Walpertskirchen beauftragte für die Erneuerung des Schmutzwasserkanals im Ortsteils Neufahrn die Firma Kellhuber GmbH (Eggenfelden) Basis des Angebotes vom 19.05.2021 zum einem Angebotspreis von 856.545 € brutto.
- Bauhof Walpertskirchen;
Die Gemeinde Walpertskirchen beauftrag die Firma Eder Landtechnik mit der Lieferung eines Schlegelmähers mit Aufnahme und Hochentleerung des Fabrikates Koala Professional 1600 zu einem Angebotspreis von 8.330 € brutto.
Linde am Kriegerdenkmal
Der Gemeinderat wird informiert, dass die Linde am Kriegerdenkmal nach Einschätzung des Baumsachverständigen vom Landratsamt Erding so schwere Schäden aufweist, dass der Baum entnommen werden muss. Eine Ersatzpflanzung ist geplant.
Sitzung vom 17.06.2021
Bücherschrank der Nachbarschaftshilfe Walpertskirchen
Dem Antrag der Nachbarschaftshilfe Walpertskirchen auf Aufstellung eines Bücherschranks in Form einer Telefonhäuschens an der Ecke Kirchenplatz/Kirchenstraße hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.
Vorübergehende Nutzung des alten Bauhofareals
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag für die vorübergehende Nutzung des alten Bauhofareals zu erarbeiten. Dabei sind in den Freiflächen zusätzliche Stellplätze (z.B. Kindergartenpersonal) vorzusehen. Bei den Räumlichkeiten ist ein eventueller Bedarf örtlicher Vereine zu berücksichtigen. Die restlichen Flächen sind zur Vermietung an Firmen und Privatpersonen auszuschreiben.
Gebühren und Beiträge für die Investitionen in das Kanalsystem
Das Kanalsystem der Gemeinde Walpertskirchen muss in mehreren Abschnitten saniert bzw. erneuert werden.
Insgesamt sind dafür im Zeitraum 2019 – 2024 rund 4 Millionen Euro vorgesehen. Der erste Baustein mit dem Regenentlastungsbecken an der Kläranlage wurde 2019 fertiggestellt. Der zweite Baustein mit der Kanalerneuerung im Ortsteil Neufahrn wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 durchgeführt. In den Jahren 2022-2024 sind weitere erhebliche Maßnahmen im Orts- und Siedlungsbereich Walpertskirchen erforderlich.
Für die Maßnahmen werden Zuwendungen aus dem Härtefallförderprogramm des Freistaates Bayern nach RZWas2018 bzw. RZWas2021 von ca. 1,5 Millionen erwartet. Der Rest ist über die Kanalgebühren sowie über Einmalbeiträge (Verbesserungsbeiträge) zu finanzieren.
Der Gemeinderat hat sich nach intensiver Diskussion darauf verständigt, an dem erarbeiteten Sanierungs- und Erneuerungskonzept für die Jahre 2022 – 2024 festzuhalten und zur Finanzierung auch Verbesserungsbeiträge zu erheben.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die dazu erforderlichen Berechnungen anzustellen und dem Gemeinderat verschiedene Rechenmodelle zur Entscheidung vorzulegen. Außerdem sind von der Verwaltung die Voraussetzungen für die Erhebung der Einmalbeiträge zu schaffen.
Es ist geplant die Verbesserungsbeiträge erst nach Abschluss der Maßnahmen, also im Jahr 2024 zu erheben.
Auftragsvergaben
Neubau einer Kindertagesstätte in Walpertskirchen;
- Trockenbauarbeiten
Firma Gruber Innenausbau GmbH (Rötz)
Kommunaler Geschoßwohnungsbau Hauptstraße 6
- Beschichtung Tiefgarage
Firma Leo Bautenschutz GmbH, (Pleiskirchen)
Grundschule Walpertskirchen;
- Erwerb von Lehrerdienstgeräten
Firma Captura System GmbH, (Dorfen)
Straßenreinigung im Gemeindegebiet Walpertskirchen;
- Reinigungsleistungen 01.01.2022 bis 31.12.2023
Firma AHD Sitzberger GmbH, (München)
Sitzung vom 20.05.2021
Bestellung der neuen Feuerwehrkommandanten
Die Neuwahlen des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Walpertskirchen und seines Stellvertreters wurden aufgrund der andauernden pandemischen Lage unter den Aktiven der Feuerwehr per Briefwahl durchgeführt.
Herr Fabian Fellermeier wurde mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen zum Kommandanten gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Jochen Göß mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen gewählt.
Nach der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates bestätigt der Gemeinderat einstimmig Herrn Fabian Fellermeier als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Walpertskirchen sowie Herrn Jochen Göß als stellvertretender Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Walpertskirchen unter der auflösenden Bedingung bestätigt, dass von dem Neugewählten innerhalb eines Jahres der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ vorgelegt wird.
GRM Fellermeier bedankt sich offiziell beim ausscheidenden Feuerwehrkommandanten Roland Röhling für dessen Dienste während der 24-jährigen Amtszeit. Bürgermeister Hörmann schließt sich dem Dank an und beglückwünscht die neu gewählten Kommandanten.
Erweiterung der Urnenstelen am Friedhof
Die große Nachfrage nach Urnenplätzen in den Stelen erfordert eine zeitnahe Erweiterung der Urnenstelen. Dazu hat das LAB Bauer aus Wörth einen ersten Entwurf vorgelegt. Nach Diskussion des Bedarfes und auch neuer Bestattungsformen beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung mit dem LAB Bauer die weiteren Planungen unter folgenden Rahmenbedingungen weiterzuführen:
- Detaillierte Ausarbeitung des nächsten Ausbauschrittes mit beidseitig 4 zusätzlichen Urnenstelen
- Standortvorschlag für zusätzliche Gräberform „Gemeinschaftsgräber“
Vorstellung der neuen Homepage
Frau Gaigl von der Verwaltung präsentiert dem Gemeinderat den neuen Internetauftritt der Gemeinde. Zielsetzung der Maßnahme war, die Homepage informativer, übersichtlicher und damit benutzerfreundlicher zu gestalten und vor allem auch, eine bessere Nutzung über mobile Endgeräte zu ermöglichen.
So findet man auf der Homepage jetzt auch einen digitalen Ortsplan, in dem alle öffentlichen Einrichtungen, Vereine und Firmen hinterlegt sind. Im Servicebereich ist ein digitaler Schadensmelder für unterschiedliche Themen verankert.
Zudem weist Frau Gaigl auf die vielfältigen Möglichkeiten des Rathausserviceportals hin. Über diese Plattform, die bereits auf der aktuellen Homepage freigeschalten ist, besteht die Möglichkeit, viele Angelegenheiten online zu beantragen.
Planfeststellungsverfahren Walpertskirchner Spange
Die Arbeitsgruppe des Gemeinderats zu den Bahnthemen hat sich intensiv mit den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Walpertskirchener Spange und zum Scopingverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung der ABS38 beschäftigt.
Die Stellungnahme der Gemeinde zum Scopingverfahren wurde fristgerecht beim Eisenbahnbundesamt eingereicht.
Der Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren wurde in der Sitzung behandelt und die Verwaltung wurde beauftragt die formale Aufbereitung sowie anwaltschaftliche Abstimmung vorzunehmen und die Stellungnahme einzureichen.
Die Stellungnahme geht im Wesentlichen auf folgende Themen ein
- Stützwand mit einer Länge von 120 Metern und einer Höhe von bis zu 10,50 Metern im Bereich der Ausschleifung der Walpertskirchner Spange
- Neubau einer Eisenbahnüberführung über die GVS Neufahrn-Kirchasch im Bereich Schwarzhölzl mit Auswirkungen auf den Verlauf der Gemeindeverbindungsstraße und die angrenzende SÜ Schwarzhölzl über die ABS38
- Fehler in der Grunderwerbstabelle für die Gemeinde Walpertskirchen
- Zugzahlen des Soll-Betriebsprogramms für das Jahr 2030 mit Auswirkungen auf die Schallschutzberechnungen und Schallschutzmaßnahmen
Auftragsvergaben
Neubau einer Kindertagesstätte
Vergabe der Estricharbeiten – Firma Kutsch R&S KU GmbH (Aachen)
Vergabe der Schlosserarbeiten – Firma Flötzinger & Sohn, Erding
Lüftungsanlage - Nachtrag 01 – Lüftungsanlage für den Mehrzweckraum
Kommunaler Wohnungsbau Hauptstraße 6
Beschichtung Tiefgarage – Firma Leo, Bautenschutz, Pleiskirchen
Einbauküchen – Firma Huber Küchen GmbH, Taufkirchen/Vils
Duschkabinen – Firma Hochholzer, Erding