Gemeinde Wörth: Gemeindefriedhof Hörlkofen
alle weiteren Friedhöfe in der Zuständigkeit der Kirchen
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Stand: 02.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Wörth: Gemeindefriedhof Hörlkofen
alle weiteren Friedhöfe in der Zuständigkeit der Kirchen
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