Abgabefristen für Bauanträge
Einreichung Bauantrag
Seit 01.07.2024 gibt es im Landkreis Erding den digitalen Bauantrag. Seitdem sind Bauantragsunterlagen nur noch direkt beim Landratsamt Erding einzureichen und nicht mehr über die Gemeinde. Dies gilt sowohl für digitale Bauanträge als auch für Antrag in Papierform. Aufgrund gesetzlicher Fristen werden grundsätzlich keine Bauantragsunterlagen mehr bei der Gemeindeverwaltung angenommen. Das Landratsamt benötigt ab dem 01.11.2024 Bauakten nur noch in einfacher Ausfertigung zur Prüfung, somit ist dort nur noch die Vorlage der grünen Mappe erforderlich.
Anschließend wird der Bauantrag der Gemeinde digital von Seiten des Landratsamtes zur Verfügung gestellt. Somit ist auch nicht mehr vorab bekannt, in welcher Gemeinderatsitzung voraussichtlich der betreffende Bauantrag behandelt wird. Dies ist ausschließlich über die Sitzungseinladung feststellbar, die sowohl an den gemeindlichen Anschlagtafeln als auch auf der gemeindlichen Internetseite 1 Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin veröffentlicht wird.
Dieses Verfahren umfasst alle Genehmigungen für Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid und Teilbaugenehmigungen, Änderungsanträge zu einem laufenden oder genehmigten Verfahren sowie Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme, sowie Beseitigung.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter www.digitalerbauantrag.bayern.de „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“.
Lediglich Anträge, die im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen (Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf isolierte Befreiungen), sind weiterhin bei der Gemeindeverwaltung in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Zusätzlich:
Für die Entscheidung im Gemeinderat ist aber bei jedem Bauantrag auch eine gesicherte Erschließung (Straße, Wasser, Kanal) zwingend erforderlich. Damit müssen diesbezüglich alle Informationen und Unterlagen vorliegen.
Grenzt das Baugrundstück an eine öffentliche Straße, ist die Zufahrt vorhanden/möglich, ist ggf. eine Gehsteigabsenkung erforderlich?
Ist eine Trinkwasserversorgung möglich, ist das Grundstück bereits an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen, muss eine bestehende Anschlussleitung geändert werden (Lage, Dimensionierung) oder ist womöglich ein weiterer Anschluss gewünscht? Ist die Löschwasserversorgung gegeben (insbesondere im Außenbereich Problem)?
Wie soll das anfallende Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück entsorgt werden, liegt die Erklärung Bauherr zur Niederschlagswasserbeseitigung vor? Wo wird ggf. ein Rückhalt geschaffen, entspricht dieser den gemeindlichen Vorgaben?
Ist ein Kanalanschluss möglich, wie wird das anfallende Abwasser entsorgt, liegen ein entsprechender Entwässerungsplan vor?
Deshalb müssen diese Unterlagen zusätzlich direkt bei der Gemeinde entsprechend der jeweiligen Satzungen und Regelungen in Papierform eingereicht werden und müssen auch rechtzeitig vor Beschlussfassung vorliegen. Sofern diesbezügliche Unterlagen und wichtige Informationen fehlen, besteht die Möglichkeit, dass dann das gemeindliche Einvernehmen leider nicht erteilt werden kann.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung: Fr. Kollmannsperger, Tel. 08122/9759-24 und Fr. Meindl, Tel. 08122/9559-44 oder E-Mail bauamt@vg-hoerlkofen.de