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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Sachgebiet 1.5 - Meldewesen, Passwesen, Abfallwesen, Fundwesen
Rathaus Hörlkofen

Rathaus Hörlkofen

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  • ewo@vg-hoerlkofen.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
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